Vom Gender-Gaga lassen sich die Grünen durch nichts abbringen, weder durch den größten Wirtschaftseinbruch der Nachkriegszeit noch durch realen Probleme von Familien, die durch Kita-, Schul- und viele sonstige Schließungen gebeutelt worden sind.
Für das Plenum des Bundestags am 19. Juni haben die Grünen wieder ihren bereits 2017 vorgelegten Gesetzentwurf zur „Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität“ aufgesetzt. Das Ziel dieses sog. Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG) ist die subjektiv-beliebige Selbstdefinition der Geschlechtsidentität. Biologie und Medizin sollen keine Rolle mehr spielen – Wahrheit und Objektivität aus der Rechtsordnung verdrängt werden.
„Selbstbestimmte Geschlechtsidentität“ bedeutet nach Auffassung der Grünen, dass einzig und allein die subjektive Selbstauskunft über den Geschlechtseintrag bestimmt. Das Transsexuellengesetz (TSG) wollen sie abschaffen, weil es für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister immer noch Gutachten von zwei Sachverständigen verlangt. Diese müssen „auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut“ sein (§ 4 Abs. 3 TSG).
Das Gesetz stammt aus Zeiten (1980), in denen man von biologisch-medizinischen Tatsachen ausging. Deshalb konnte ein neues Geschlecht ursprünglich erst nach einer operativen Geschlechtsangleichung und Sterilisation in vollem Umfang rechtlich anerkannt werden. Aufgrund mehrerer Klagen von Transsexuellen und ihrer Vertreter wurden die Hürden deutlich gesenkt. Es reichen nun Gutachten von Psychologen oder anderen Sachverständigen. Aber selbst das lehnen die Grünen als „Eingriff in die Selbstbestimmung und in die Privatsphäre“ ab. So viel Objektivität darf nicht sein.
Nach dem Genderdogma der Grünen kann Geschlechtsidentität „nicht fremdbegutachtet“ werden. Eine Begutachtung könne daher nur wiedergeben, „was der Mensch über sich selbst berichtet“. Künftig soll der Geschlechtseintrag geändert werden müssen, wenn jemand angibt, dass der Eintrag „nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht“ (§1 Abs. 1).
Nach diesen subjektiven Selbstdefinitionen als Mann, Frau oder divers oder noch anders, sollen Krankenkassen entscheiden, welche Behandlungskosten sie übernehmen. Bekanntlich ist das Geschlecht für Gesundheitsleistungen nicht unwichtig: Mammographien werden nicht bei Männern gemacht und Frauen nicht auf Hodenkrebs untersucht. Transpersonen, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden, aber noch die körperlichen Merkmale ihres Geburtsgeschlechts haben, sollen aber alle Leistungen erhalten. Dies fordern Lobbygruppen wie der Bundesverband Trans*, der den Gesetzentwurf der Grünen unterstützt.
Es geht um Privilegien, um Sonderrechte. Wie im Brennglas zeigt dies § 3 des Gesetzentwurfs, in dem es heißt: „Die Berichtigung des Geschlechtseintrages nach §1 lässt die bestehenden Ansprüche auf Renten und vergleichbare wiederkehrende Leistungen unberührt“ (§3).
Einerseits soll die Änderung des Geschlechtseintrags eine subjektive Definitionsentscheidung sein, die nicht einmal durch psychologische Gutachten, geschweige denn durch biologisch-medizinische Fakten, gedeckt sein muss. Andererseits soll die subjektive Willensentscheidung keine rechtlichen, finanziellen oder anderen Nachteile haben. Zugleich aber soll sie neue Leistungsansprüche begründen.
So bestimmt der Gesetzentwurf der Grünen, dass „Gesundheitsleistungen zur Modifizierung des eigenen Körpers entsprechend des selbst bestimmten Geschlechts“ so gewährt werden sollen, dass „dem Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Person Geltung verschafft wird“ (§6). Damit sollen auch die Gutachten entfallen, die bisher die Krankenkassen noch verlangen, wenn sie z. B. „somatische Angleichungsmaßnahmen“ übernehmen sollen. Nach dem Gesetzentwurf der Grünen sollen also subjektive Wünsche ausreichen, um Leistungen zu erhalten.
Über diese scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten der grünen Welt der Gendervielfalt sollen künftig Geschlechtsidentitätsberatungsstellen aufklären. Kein Witz: Im Gesetzentwurf der Grünen vorgesehen ist „ein System wohnortnaher Beratungsstellen“ von Träger, die Erfahrung mit Geschlechtsidentitäten haben, die „im Widerspruch mit den körperlichen Merkmalen“ empfunden werden (§ 5). Schon Kindern soll hier die vermeintlich freie Wählbarkeit ihres Geschlechts und ihrer Identität vermittelt werden.
Das ist nicht nur ein neues Füllhorn für Gendervereine, um sich noch mehr Steuergelder zu erschließen. Solche „Beratungsstellen“ wären gefährlich für Kinder und Jugendliche, die schon jetzt viel zu oft in ihrer natürlichen Geschlechtsidentität verunsichert werden. Kinder- und Jugendpsychiater sind besorgt über die rasante Zunahme junger Patienten, insbesondere von Mädchen, die sich im falschen Körper wähnen.
Selbst Radikal-Feministin Alice Schwarzer warnt vor einem „Transhype“ als Bedrohung weiblicher Selbstbestimmung. Ihre Zeitschrift Emma hat jüngst die Schicksale von Frauen, die durch Geschlechtsumwandlungen schwer gelitten haben, zum Schwerpunktthema gemacht (https://www.emma.de/thema/detransition). Gerade an diesen tragischen Fällen zeigt sich, wie gefährlich die Genderbeliebigkeit ist, die der Gesetzentwurf der Grünen auf die Spitze treibt. Geboten wären das Gegenteil, mehr Objektivität, mehr medizinische Fundierung der Gutachten, die eine Änderung des Geschlechtseintrags begründen sollen.
Kommentare zum Artikel
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Viel dringender müssen Beratungsstellen eingerichtet werden, die Menschen auf ihre Grünentauglichkeit untersucht.
Ein einfacher Test genügt: leicht mit einem Holzhammer auf den Kopf klopfen. Gibt es ein Echo, ist es ein Grünkandidat...
Wahrscheinlich werden die geschlechtsneutralen Toiletten in öffentlichen Gebäuden, deren Einbau extrem viel Steuergeld verschlungen hat, von keinem Menschen genutzt. Blöd. Dann müssen halt Beratungsstellen her, damit sich noch irgendein beeinflußbarer Idiot findet, dem man einreden kann, welche Toilette er zu nutzen hat. Blos nicht locker lassen.
Gendergaga beruht auf einem staatszersetzenden Eingriff in Artikel 3 der Verfassung. An diesem Artikel ist auch das skurile Antidiskriminierungsgesetz aufgehängt.
Die Grundrechte anzutasten, ist verboten. Zumal die Grundrechte nicht willkürlich sind, sondern Menschenrechte, deren Basis und Legitimation das Völkerrecht ist.
Hier ist alles illegal, die EU, die Parteien, das Netz, das EU-Parlament, das Steinmeier-Gewäsch, die Zensur, der ÖRR, die EU-Gesetze und Richtlinien etc. pp. Corona hat uns ermöglicht, auch ganz physisch die surreale Zwischenwelt zu erleben.
Die Aushöhlung begann mit dem "Vertrag" von Maastricht, der Endlösung für Europa, wie Johannes Rothkranz den Vertrag getauft hat.
Das Buch ist war eines der ersten kritischen und es stimmt noch immer, was drinnen steht. Es geht darin um Geld und Macht und Banken.
Gendergaga kann jeder ablehnen, der verfassungstreu ist. Wenn der erste Eingriff ins GG illegal war, dann sind es die folgen auch und wir brauchen sie nicht zu respektieren. Wir können uns auf die Verfassungs in ihrem Urzustand berufen.
Bündnis 90/ Die Grünen ist der Deckname für die neuen Nazis. Leute lasst euch nicht von diesen kranken narzistischen, egomanischen und durchseuchten Mitglieder dieser Partei nicht verführen. Im Gegensatz zu diesen kranken Gehirnen ist der Teufel ein Waisenknabe.
Besser wäre Teletubbie-Beratungsstellen zu fordern, oder doch Mainzelmännchen-Beratungsstellen insbesondere in Schlumpfhausen zu eröffnen.
Vielleicht ist es allerdings doch so, dass Feminismus im links-kommunistischem Kollektiv dazu führt die eigene Identität auf Achterbahnfahrt mit Endhaltestelle Atheismus an Freilauf zum Gender loszulassen.
Medien und Schulbildung arbeiten für dieses kranke System, sie vergiften unsere Kinder! Alle Zeitbomben, die Deutschland garantiert und endgültig zu auslöschen, wurden an den Fundamenten unseres Volkes aktiviert.
Wer halb Afrika aufnimmt, wird selbst zu Afrika!
Eines Tages werden die Globalisten aufwachen, und merken, das niemand mehr da ist, der sie (dieses **** *****) über sich herrschen läßt.
https://www.anonymousnews.ru/2020/06/12/volker-beck-sex-mit-12-jaehrigen/
https://www.anonymousnews.ru/2020/06/08/lockdown-selbstmordrate-steigt-300/
Es geht um Privilegien, um Sonderrechte.
Und darum werden die Grünen auch bald darauf kommen, dass einzig und allein die subjektive Selbstauskunft bestimmen kann, ob jemand schwarz oder weiß ist.
Grüne sind*** ***** kranke Menschen, welche wahnhaften Ideologien folgen. Sie sind meist ungebildet und haben oft einen sehr niedrigen IQ. Sie schaffen mit solchen Beratungsstellen Pöstchen für ihre Klientel, die sonst keine großen Möglichkeiten hat, aufgrund ihrer Beschränktheit, Arbeit zu finden. Selbst Professorenstellen für künstlich erfundene Geschlechter gibt es nun. Rotgrüne Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu Lasten der Steuerzahler. Rotgrüner Merkelfilz legt sich wie Mehltau über die BRD. Mehltau bringt Siechtum und Absterben, dereinst florierenden Gewächsen.
... „Vom Gender-Gaga lassen sich die Grünen durch nichts abbringen, weder durch den größten Wirtschaftseinbruch der Nachkriegszeit noch durch realen Probleme von Familien, die durch Kita-, Schul- und viele sonstige Schließungen gebeutelt worden
sind.“ ...
´Muss` man deshalb etwa auch verstehen, dass "die Bewahrer des Status quo bei den Grünen als Risikopersonal beim Marsch ins turbulente Übermorgenland gelten“???
https://www.cicero.de/innenpolitik/deutschland-parteien-zerstoerung-gruene-robert-habeck-renate-kuenast-landesdiskriminierungsgesetz-berlin/plus