Geld und Salz - andere Ansichten in Deutschland und der Schweiz

Deutschland ist und wird der grösste Handelspartner der Schweiz bleiben. Im Grunde genommen kommen diese beiden Länder immer noch gut miteinander aus, was man beim Studium der Medien heute fast nicht mehr glauben kann. Beim Geld und beim Salz scheinen sich die Geister aber zu scheiden. Wirklich?

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Beginnen wir mit dem Salz. Das scheint einfacher zu "tönen". Und um Töne geht es, um klirrendes Autoblech, Kunststoff und Glas. Der Winter ist hart, die Streusalzlager leeren sich viel zu schnell und der Nachschub scheint zu harzen. Vermutungsweise dürfte dies mit der gesetzlichen Lage zusammenhängen. In Deutschland mit dem Bundesberggesetz und in der Schweiz mit dem Salzregal. Da hat es unser gemeinsamer deutschsprachiger Nachbar einfacher. Die Österreicher nennen dies einfach Monopol.



Die Rechtslage scheint nicht einfach zu sein. Praktisch dürfte die Beurteilung einfacher ausfallen - zu Gunsten der Schweiz, wie ich vermute. Nicht dass wir das Salz in der Bundesverfassung regeln würden, wir nehmen einfach in Zukunft Zucker zum Auftauen der vereisten Strassen. Genau genommen ein Abfallprodukt der Zuckergewinnung. Und es funktioniert. Chemisch sogar nachvollziehbar. Die Bundesanstalt für Strassenwesen wurde vor Jahren beauftragt, dies zu testen. Fazit: "Das ist keine Alternative zum Auftausalz" (Seite 1, rechts oben). Die Frage ist eigentlich nur, ob der Endnutzer mit einer Salzsteuer belastet wird oder nicht.



Zumindest wird heute Salz nicht mehr mit Gold aufgewogen, als beide noch als Zahlungsmittel dienten. Erstaunlich ist trotzdem, dass ich für ein Kilo Steinsalz in der Schweiz viermal mehr bezahle, als für ein Kilo Meersalz in Frankreich (16 Eurocents); welches hier gleich elf mal teurer ist.



Wer mag sich aber schon mit Bruchteilen von Euros herumschlagen, wenn die Medien voll von Millionen und Milliarden sind. Wie beim Salz, es geht ums Gleiche, um die Steuern. Und nun streitet man sich um das Bankgeheimnis und den Datenklau. Die Rechtslage scheint nicht einfach zu sein. Praktisch dürfte die Beurteilung einfacher ausfallen - zu Gunsten von Deutschland, wie ich vermute.



Auf die Amtshilfe aus der Schweiz müsste ja nur zugriffen werden, wenn vermutet wird, dass ein "aufgeflogener" Steuersünder bei mehreren Banken in der Schweiz unversteuertes Geld hinterlegt hat. Dort wo Deutschland auf die geklauten Datensätze zurückgreifen kann, braucht es keine Amtshilfe mehr. In diesem Sinne wäre es eigentlich interessant zu wissen, wie die Schweizer Behörden reagieren würden, wenn ihnen Bankdaten angeboten würden. Die Vermutung dürfte nahe liegen, dass es dank unseres Bankgeheimnises auch Schweizer gibt, die unversteuerte Gelder bei den Banken hinterlegt haben.



Unser Bankgeheimnis aufzuheben scheint mir weder nötig noch sinnvoll zu sein. Es geht viel einfacher. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird vermutlich in absehbarer Zeit in der Schweiz eingeführt ... und dann darf der Finanzintermediär nur noch versteuerte Gelder annehmen. Die Frage ist dann nur, ob auch bisherige Vermögen dieser Regelung unterstellt würden. Für einige Eid- und Zeitgenossen dürfte dies Schlafprobleme verursachen. Mein Rat: kein Schwarzgeld. Und falls sie noch welches haben, dann ändern sie dies möglichst schnell. Da sind sich die deutsche und die Schweizer Regierung einig: Fairheit, nicht unbedingt Ehrlichkeit währt länger ... weil beide reagieren werden, unter dem Volksdruck reagieren müssen.

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