FFP2-Maske – politisch verordnet, für den privaten Gebrauch ungeeignet!

Am 16. September 2020 gab es einen der seltenen investigativen, regierungskritischen Beiträge in der ARD: „Das Masken-Debakel – Masken-Debakel- Wer zahlt die teure Beschaffung des Bundes?“ Seit heute ist klar: Die Bevölkerung zahlt, indem sie durch die jüngsten Verschärfungen der Lockdown-Maßnahmen gezwungen wird, die Masken zu kaufen, weil sie sonst weder ein Geschäft betreten, noch den Öffentlichen Nahverkehr benutzen darf.

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Diese Masken sind für den Alltagsgebrauch nicht nur nicht geeignet, sie sind für manche Menschen sogar schädlich!

Kurzgefasst, wird in dem Beitrag thematisiert, dass das Gesundheitsministerium im Rahmen eines so genannten Open-House-Verfahrens im April 2020 Zuschläge für Schutzausrüstung an 738 Lieferanten im Gesamtwert von 6,4 Millionen Euro erteilte. Von Anfang an gab es Zweifel, ob der vom Bundesgesundheitsministerium garantierte Preis für die Masken gerechtfertigt war. Das sollte vom Bundesrechnungshof geprüft werden. Ob ein Ergebnis vorliegt, konnte ich per Internet-Recherche nicht ermitteln. Zahlreiche Lieferanten warten bis heute darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium ihre Rechnungen bezahlt. Vor dem Landgericht Bonn sind inzwischen 57 Verfahren anhängig. Um das angerichtete Chaos wieder in den Griff zu kriegen, hat das Gesundheitsministerium die Beraterfirma Ernst&Young ohne Ausschreibung für 9,5 Millionen Euro beauftragt. Wen die Einzelheiten interessieren, dem sei der Beitrag empfohlen, so lange er noch online ist.

Spannend ist neben der Finanzierung aber noch eine weitere brandaktuelle Frage: Wie sinnvoll – und sicher – ist das Tragen von FFP2- Masken für die Bürger? Haben sich die Politiker, die nun den FFp2-Maskenzwang für alle verordnet haben, informiert, was sie da tun?
Die FFP2-Maske fällt laut Bestimmung der „DGUV Regel 112-190“, herausgegeben von der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), unter die Atemschutzgeräte. Daher ist vor erstmaliger Benutzung dieser Masken eine medizinische Erstuntersuchung erforderlich. Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemeinen eine zusätzliche Belastung für den Träger, so dass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt werden muss. Es sind Nachuntersuchungen vorgeschrieben!

Nach § 3 Abs . 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hat vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung), mindestens jedoch einmal jährlich, eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen zu erfolgen.

Die Bevölkerung wird also zum Tragen dieser Masken gezwungen, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und Einweisungen stattfinden. Auch das Robert-Koch-Institut warnt. Es schreibt online in seinen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 6.1.2021): “In den, Empfehlungen der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, d. Red.) und des ad-Hoc AK Covid-19 des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe, d. Red.) zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit Sars-CoV-2′ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.”

Zudem warnt das RKI auf seiner Website auch vor möglichen Gesundheitsrisiken für bestimmte Gruppen: “Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen“. Und weiter: “Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören (z.B. Immunsupprimierte) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potenziellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden.“
Das sind die Vorschriften für Berufstätige. Wie kann man verantworten, eine ganze Bevölkerung, einschließlich der Risikogruppen unter diese Maske zu zwingen?

Auch bei den von den Apotheken jüngst an die ältere Generation verschenkten FFP2-Masken wird eine Unterweisung des Benutzers zur funktionsgerechten Handhabung zwingend vom Hersteller vorgeschrieben. Wer hat wann diese Unterweisung übernommen? Wie seriös ist ein Politik, die anfangs Masken jeden Wert abspricht, dann monatelang „ein Schal tut’s auch“ verbreitet und nun Masken, die nicht für den Privaten Gebrauch empfohlen werden können zwangsweise zum Einkauf und Busfahren verordnet?

Was ist mit den maskenbefreiten Risikopatienten, die schon unter einer einfachen Maske ernste gesundheitliche Probleme bekommen und trotz der geltenden Ausnahmetatbestände der der einschlägigen Verordnungen ohne Maske kaum noch in ein Geschäft eingelassen werden? Gehen die Politiker ab sofort für diese Menschen einkaufen? Und wer haftet für die Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit diesen Masken entstehen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Einweisung nicht stattfindet?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Manfred Hessel

@Sparschwein , also ICH trage nur einen Bart, nicht viele... Aber erklären Sie das mal unseren jüdischen oder türkischen Mitbürgern. Viel Vergnügen , besonders bei den Türken.

Gravatar: Sparschwein

Viele Männer tragen zur Zeit viele Bärte. Es ist bekannt,
dass sich in den Bärten die Bakterien tummeln.
Aber mit Maske wird das noch erheblich schlimmer.
Darauf möchte ich alle Bartträger hinweisen.
Ohne Bart ist gesünder. Und es sieht besser aus.

Gravatar: Hajo

Die Maske soll helfen und ist ja auch keine Erfindung der Europäer, das wird schon seit Jahrzehnten in Asien bei flächendeckenden Infektionen eingesetzt, wobei der Nutzen bis heute noch nicht entgültig bewiesen ist.

Wenn man nun hierzulande beim Maskentragen den Nutzen mit den Nachteilen abwägt, dann kann man zumindest zu dem Schluß kommen, daß pneumologisch damit die Atmung schwer beeinträchtigt werden kann und wer sich damit von morgens bis abends herumschlagen muß, mittelfristig Schäden davon tragen kann.

Natürlich wissen das alle, die sich mit diesem Thema von berufswegen befassen und dennoch muten sie den Leuten etwas zu, was in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht und eine kurzfristige Analyse zu der Zeit, wo noch keine Masken angeordnet wurden, bestätigt ja, daß die Inkubation nicht größer war als derzeit mit Maske.

Da treffen nun zwei Überlegungen zusammen, die Verantwortliche, die nicht mehr bereit ist von ihrem angeordneten Weg des eigenen Egos wegen abzuweichen, gepaart mit der Sinnlosigkeit einen Nano-Partikel einzufangen, der sicherlich in der unbedarften Handlungsweise einiges abwenden kann, aber dennoch eine Ansteckung nicht verhindert, wie wir täglich ja vernehmen können.

Somit ist der allseits schon lange bekannte Virus mehr oder weniger eine gefährliche Sache im Rahmen allgemeiner Seuchen und wurde im Gegensatz zu anderen Viren zum Politikum erklärt, was aber in sich auch nicht schlüssig ist, denn sonst würde die Handlung mit zwischen Krankheit und wirtschaftlichen Folgen anders behandelt werden, weil eine anschließende Gesundung nicht zur Folge haben kann, daß die ganze Wirtschaft am Boden liegt und der Staat dadurch kollabiert, was ja einer gesundheitlichen Zerstörung gleich kommen würde.

Das alles ist mit der heißen Nadel gestrickt und täglich vernehmen wir andere Meldungen in jeder Form und das weist eben auf unsachgemäße Behandlung hin und die beiden Lager streiten sich nun darum, was besser wäre, bis der Patient Deutschland dann entgültig gestorben ist.

Gravatar: Reinhold Sachsenweger

Zum Glück ist in Sachsen noch die sog. OP-Maske erlaubt. Die geht gerade so. Wenn ich eine Verwandte im Altenheim besuchen will (nach Corona-Test), brauche ich die FFP2-Maske. Die ist wirklich "schlimm". Da fällt das Atmen schon schwer.

Gravatar: Harzfreund

@harald44 Dazu fällt mir spontan ein ein Spruch aus meiner Jugendzeit ein. Nicht ganz stubenrein aber passend. "Leute freßt mehr Sch.... e, 30 Milliarden Fliegen können nicht irren.

Gravatar: Berit Benndorf

Na, ja, diese FFP-Masken haben ja auch den Vorteil einer recht ansprechenden Fläche und lassen sich gut mit sinnigen Sprüchen bemalen. Zum Beispiel " Immer lustig und vergnügt bis der A* im Sarge liegt " oder " Danke, Merkel " Sicher fällt dem einen oder anderen auch noch was ein. So kann man auch sinngemäß etwas Widerstand leisten.

Gravatar: Manfred Hessel

Sehr geehrte Frau Lengsfeld, dazu auch meine Mail an Reichsspritzenmeister Spahn vom 26.1.. Und heute kam die Antwort , die keine ist , weil man keine hat.

" Herr Spahn,

im Anhang finden Sie Recherchen zu Umgang und Anwendung der FFP - Masken. Diese sind erstens für Laien nicht gedacht und können obendrein auch noch gesundheitsschädlich sein und zweitens halten diese Masken keine Viren ab. Also völlig untauglich.

Ich will hier und jetzt wissen, warum diese nachweislich untauglichen Masken immer noch per Zwangsverordnung und unter Androhung von eventuellen Bußgeldern "angepriesen " werden.

Eine aussagekräftige Antwort wird erwartet ! " - - -

" Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Jens Spahn
Ihre E-Mail haben wir aufgrund der fachlichen Zuständigkeit an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der hohen Anfragenzahl einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Arbeit von Jens Spahn weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten und seinen Newsletter abonnieren: www.jens-spahn.de/anmeldung

Mit freundlichen Grüßen

*** *****
____________________________

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Büro Jens Spahn MdB
Bundesminister für Gesundheit

Platz der Republik 1

11011 Berlin "

Gravatar: harald44

Mir ist überhaupt keine wissenschaftlich fundierte Untersuchung bekannt, aus der hervorgeht, daß ein MNS Viren wie Erkältungs-/Schnupfen-/Grippe-/Coronaviren wirksam abhält oder unschädlich macht, bevor diese in die Atemwege eindringen können. Bisher basiert der Zwang zum MNS-Tragen auf reiner Vermutung bzw. auf einem äffischen Nnachahmungseffekt nach der Devise "Tragen Zigmillionen diesen Schnauzenschutz, dann muß ja was dran sein - so viele Menschen können sich nicht irren!"
Oh ja, nämlich dann, wenn sie indirekt gezwungen werden den MNS zu tragen, weil sie sonst nicht in die zum Einkaufen notwendigen Geschäfte eingelassen werden, weil dort nunmal das Hausrecht gilt.
Bei gründlicher Überlegung ist es sogar gut, daß der MNS gegen virale Atemswegserkrankungen nicht schützt, denn würde er schützen, dann könnte unser Körper keine Antikörper gegen diese Viren bilden, so daß wir ab dem Tage X, an dem es erlaubt sein würde, den MNS ungetragen daheim zu lassen, wir erst recht ungeschützt und somit extrem krankheitsanfällig wären.
Die Natur läßt sich nunmal nicht austricksen!

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