EU-Begleitgesetz: Die CSU kämpft noch um zwei Forderungen

An diesem Freitag soll der Bundestag über die Absprachen in der großen Koalition über die Gesetzentwürfe zum Lissabon-Vertrag entscheiden. In München will man sich noch nicht auf die Zustimmung der CSU-Abgeordneten im Bundestag zu den EU-Begleitgesetzen festlegen.

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Der CSU geht es laut FAZ vor allem um zwei Forderungen ihres 14-Punkte Katalogs, die bei den bisherigen Verhandlungen abgelehnt worden waren:

Hier diese zwei CSU-Forderungen:

1.)    Bei der EU soll der Vorbehalt hinterlegt werden, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages gelte nur im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

 2.)    Das  Verfassungsgericht hatte gefordert, dass die Bundesregierung, der Bundesrat und ein Drittel der Abgeordneten ein Klagerecht vor dem Bundesverfassungsgericht erhalten sollen, um zu verhindern, dass die EU ihre Zuständigkeiten überschreitet. Die CSU will das gesetzlich festlegen.  

Damit wäre der rasanten Zentralisierung der Entscheidungen in Europa ein rechtlicher Riegel vorgeschoben. Wenn die CSU von ihrem Vetorecht in der Koalition gebrauch macht und sich durchsetzt, trotz des Widerstandes aller anderen Parteien, dann kann diese Leistung als historisch bezeichnet werden. Das wäre keine schlechte Bilanz für Herrn Seehofer.

Ob die CSU aber hart bleibt und bis zur Abstimmung hinter ihren eigenen Forderungen steht, wird sich zeigen.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Michael Kortmann

Das Problem stellt sich ganz anders. Das Deutsche Grundgesetz ist für den EU-vertrag (Lissabon-Vertrag) das Mindeste auf was sich Deutschland überhaupt einlassen darf. Die dortigen Freiheitsrechte sind elementare Grundrechte, die dem Deutschen Volk eben nicht dadurch entzogen werden dürfen, daß dieses sich einer höheren Ordnung anschließt. Sozusagen mit einer "Gesellschaft fusioniert wird". Die Bedingungen stehen damit fest.

Was ist das aber für ein Vertrag, der aus einer "Europäischen Verfassung" entsprungen ist und zwar deshalb, weil man sich in EUROPA nicht auf eine Verfassung einigen konnte. Dabei ist das ganz einfach. Die Charta der Menschenrechte, die UN-Resolution III-217 aus 1948, ist die Basis - daraufgesetzt wird die Erklärung der Menschenrechte der Europäischen Union und dann wird das mit dem GG abgeglichen und schon ist die Verfassung klar. Das will man nicht, dann will man den europäischen Völkern Böses.

Ein Lissabon-Vertrag mit einem Umfang von mindestens 780 Seiten + Zusatzvereinbarungen ist weder klar, noch bestimmt noch kann er wahr sein. Diese Maßstäbe sind an ein Gesetz anzulegen. Und jetzt will doch nicht der Abgeordnete Bökenkamp, stellvertretend für seine Kollegen vortragen/ behaupten, daß er dieses Vertragswerk durchgearbeitet habe, verstanden habe.

Tatsache ist doch eher, daß der parlamentarische Auskunfts- und Beratungsdienst hier die Weichen stellt und der Abgeordnete tatsächlich doch gar nicht weiß worüber er abstimmt.

Daß ein Abgeordneter, ein "Sachwalter" ernsthaft seinem Auftraggeber, "dem Volk" erklären will, daß er für dieses sachgerecht in der Sache EU-Verfassung entscheiden könne, ist als schlechter Witz einzustufen. Er gehört sofort "gefeuert". Dienste höhere Art sind jederzeit fristlos kündbar.

Der EU-Vertrag ist in etwa der Umfang eines GVG-Kommentares von Kissel. Es ist ein Vertrag. Satz für Satz erheblich. - Gesetz ist jede Norm - aha, Bedeutung, für das Deutsche Volk. Da macht man sich Gedanken, so um die 20.000 Seiten! Und das will der Herr Abgeordnete verstanden haben?

Europa braucht eine Verfassung. Die muß aber mindestens so klar, wahr und bestimmt sein, wie das GG. Das ist die Aufgabe der Abgeordneten im Europäischen Parlament. Allein der Umfang dieses "Lissabon-Vertrages" disqualifiziert ihn als Grundlage für ein Europäisches Gemeinwesen. Da kann und muß man dagegen stimmen.

Es gibt keinen Vertrag: Es gibt eine Europäische Verfassung mit nicht mehr als 146 Artikeln. Wird mehr gemacht sollte das Volk aufstehen und die Abgteordneten feuern und die Sache neu verhandeln.

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