Es geht um unsere freiheitliche Grundordnung

Man muss sich schon fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der familienfeindlichen Profitideologie der Konzerne entgegenzukommen. Es bleibt ein Widerspruch.

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Das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.  

Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der familienfeindlichen Profitideologie der Konzerne entgegenzukommen oder ob sie die Zuständigkeitsfrage für Die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig halten. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend. Auf diesem Hintergrund bleibt wieder nur, mit Nachdruck die elternfeindliche Politik, die nun neuerdings auch vom BVerfG flankiert wird, zu verurteilen.  

Viele Eltern haben angesichts dieser Politik schon resigniert. Viele junge Leute verzichten gleich ganz auf Kinder, um sie nicht schon ein Jahr nach der Geburt aus finanziellen Gründen wieder abgeben zu müssen. Immerhin haben wir in unserem Land (noch) die Freiheit, beispielsweise über Petitionen eine Beachtung der im Grundgesetz garantierten Freiheiten einzufordern. Dazu gehört auch eine Gleichberechtigung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Da diese Gleichberechtigung durch den Wegfall des Betreuungsgeldes wieder ein Stück weiter eingeschränkt wurde, sollten Petitionen dagegen von allen freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.

Es geht nicht mehr nur um das Betreuungsgeld und um die Wahlfreiheit der Eltern. Es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung überhaupt !

Eine möglichst breite Unterstützung folgender Petitionen kann immerhin ein Zeichen sein, dass die gegenwärtige von mächtigen Wirtschaftskonzernen gepuschte neoliberale Familienpolitik in der Bevölkerung auf Widerstand stößt. Natürlich können beide Petitionen gleichzeitig unterstützt werden, da sie sich nicht widersprechen.

https://www.change.org/p/die-bundesfamilienministerin-schaffen-sie-eine-m%C3%B6glichkeit-das-betreuungsgeld-zu-ersetzen?recruiter=347665164&utm_source=share_petition&utm_medium=copylik

und

www.openpetition.de/petition/online/betreuungsgeld-und-erziehungsfreiheit-erhalten

Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.

Dr. Johannes Resch – Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE   www.rettet-die-familie.de

Zuerst erschienen auf familiengerechtigkeit-rv.info

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: KLimax

Sie schreiben es immer wieder, und doch wird so die Wahrheit auf den Kopf gedreht: nicht irgendwelche bösen Konzerne sind familienfeindlich, sondern die feministische Ideologie! Konzernen kann es völlig schnuppe sein, ob Männer oder Frauen für sie arbeiten. Männer brauchen nicht einmal Schwangerschaftsurlaub, und es gibt auch genug davon; denn die Arbeitslosigkeit gerade der Männer ist nicht unerheblich.
Also nennen Sie doch bitte endlich Roß und Reiter in der Familiendebatte: das sind der Staat und seine feministischen Genderideologen.

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