Elterliche Erziehungsarbeit wertschätzen und anerkennen!

Außer einer üblen Diskriminierung elterlicher Fürsorge ( z. B. „Herdprämie“) stellen Eltern seit langem eine beklagenswerte Ungleichbehandlung fest:

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1. zwischen erwerbstätigen ELTERN und selbst  erziehenden ELTERN

2. zwischen ELTERN und  BÜRGERN ohne Fürsorgepflichten für Kinder

3. zwischen ELTERN und  WÄHLERN ohne Fürsorgepflichten für Kinder

Denn:

1. Am anschaulichsten wird die Ungleichbehandlung deutlich dadurch, dass Eltern, die ihre drei Kinder in eigener Verantwortung erziehen, im Lauf der ersten sieben Kinderjahre einen Verlust von nahezu 100 000 Euro zu beklagen haben gegenüber jenen Eltern, die ihre drei Kinder durch Dritte in einer Krippe betreuen lassen. www.johannes-resch.de Diese Differenz ergibt sich durch die staatliche Krippenförderung und das einkommensabhängige Elterngeld. Erwerbslose Mütter dreier Kleinkinder erhalten lediglich 300 Euro mtl. im ersten Jahr und im 2. und 3. Jahr ab 8/13 ein Betreuungsgeld von 100 /150 Euro.

2. Bürgern ohne Kinderlasten verbleiben bei einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro am Jahresende plus 11 179 Euro an frei verfügbarem Einkommen gegenüber dem Familienvater von drei Kindern, der jährlich minus 8 007 Euro  zu beklagen hat. Das entspricht einer Differenz von 19 186 Euro jährlich oder 1600 Euro monatlich (DFV Horizontaler Vergleich zum Frei verfügbaren Einkommen von unterschiedlichen Familien vei 30 000 Jahresbrutto). Gerade in Familien fehlt dieses Geld, da sie durch erhöhten Verbrauch von der 19%-igen Mehrwertsteuer (Ökosteuer, Stromkosten etc.) ungleich heftiger betroffen sind als Bürger ohne Kinderlasten.

3. Familien fehlen die Stimmen. Bei einem demokratischen „Wahlrecht für alle“ würde sich der Stimmenanteil für die Bedürfnisse von Familien deutlich erhöhen. Auch Kinder sind Bürger und haben ein Recht, beachtet zu werden. Kinder als künftige Steuerzahler brauchen ein demokratisches Stimmrecht.

Wir werden diese Missachtung unserer Elternleistung nicht weiter hinnehmen!

Daher fordern wir:

1. die gleiche monetäre Wertschätzung  der Erziehungsarbeit  von Eltern verglichen mit der monetären Vergütung für außerfamiliäre Kräfte in institutionellen Krippen ( ca. 1000 bis 1200 Euro)

2. die Berücksichtigung der Kinder bei der Belastung durch die Sozialabgaben, nämlich durch die Erhebung  vom NETTO, anstatt vom BRUTTO, und eine Rückerstattung der Verbrauchssteuern für Kinderbedarf.

3. ein "Wahlrecht für alle", was impliziert, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder  votieren.

4. Die Diskriminierung von Eltern durch eine krasse finanzielle und demokratische Ungleichbehandlung seitens der Politik ist unverzüglich zu beenden. Ebenso muss die Diffamierung  der Elternleistung von deutschen und Migranteneltern  durch Parteien, Wirtschaft ( z.B. BDA ) und  Medien  unterbunden oder ggf. geahndet werden. Eltern sind kein Freiwild, vielmehr ist ihre Leistung für die nachwachsende Gesellschaft zu würdigen und durch eine Gleichbehandlung so zu honorieren, dass kein Familienmodell benachteiligt wird.

Vernunft und Anstand gebieten, dass elterliche Erziehungsarbeit wertgeschätzt und durch eine  G l e i c h b e h a n d l u n g  anerkannt wird.

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