Die Unmündigen

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Wieder einmal haben sich die politisch-korrekten Gutmenschen (samt einem offenbar mit ihnen sympathisierenden Richter) blamiert. Wieder einmal stottert die Politik herum. Es geht um den Umgang mit professionell stehlenden Jugendlichen. Es geht darum, ob man bis zum 14. Geburtstag tun und lassen kann, was man will.

Das – im Tagebuch schon einmal angesprochene – Verfahren um einen jungen Angehörigen einer Zigeuner-Diebsbande hat sich weiterentwickelt: Das Früchtchen ist gegen den Willen der bösen Staatsanwaltschaft aus der U-Haft entlassen worden, weil er behauptet hatte, keinesfalls 14 zu sein. Diese Freilassung ließ einmal alle Gutmenschen jubeln. Der Jubel ist aber bald verstummt: Erstens deshalb, weil der Knabe schon nach zwei Stunden aus der Unterbringung bei der Gemeinde Wien auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist. Und zweitens, weil die Staatsanwaltschaft (freilich rätselhafterweise erst nach dem Prozess) informiert hat, dass der Knabe bei einer früheren Festnahme in Belgien sein Geburtsjahr selbst mit 1999 angegeben hatte, dass er also wohl jedenfalls strafmündig ist.

Die Politik begreift wieder einmal nicht, dass sich das Mitleid des Großteils der Bürger mit Seriendieben in sehr, sehr engen Grenzen hält. Sie glaubt schon wieder einmal, dass das gutmenschliche Gerede von Journalisten & Co irgendetwas mit der öffentlichen Meinung zu tun hätte. Prompt redet der neue Justizminister davon, dass „tunlichst kein Jugendlicher in Untersuchungshaft sitzen sollte“. Das heißt: Nach dem Willen des Herrn Brandstetter soll es auch keine U-Haft geben, wenn man schon über 14 ist.

Dabei besteht ja das Problem sogar schon mit den Jugendlichen unter 14! Auch viele andere europäischen Gesellschaften haben zunehmend dasselbe Problem: Zum einen weiß man mangels an Dokumenten immer seltener bei kriminell anreisenden Jugendlichen, wie alt sie wirklich sind. Daher kann sogar eine 28-Jährige behaupten, unter 14 zu sein, und man muss erst mühsam das Gegenteil beweisen. Wobei in den Armutskulturen Südosteuropas Jugendliche rein physisch deutlich schlechter entwickelt sind, also oft weit jünger aussehen als gleichalte Mitteleuropäer (Augenschein-Feststellungen durch Richter offenbar daher nur deren peinliche Ahnungslosigkeit).

Zum anderen muss sich Österreich über politisches Herumstottern hinaus jedenfalls auch für schwerkriminelle Täter unter 14 endlich etwas einfallen lassen. Auch Österreich muss für unter-14-jährige Serienverbrecher Unterbringungen entwickeln, wo diese nicht mehr am nächsten Tag einfach wieder hinausgehen können.

Gewiss sollte dort alles versucht werden, durch Betreuung, Ausbildung, Zuwendung das Leben dieser bemitleidenswerten Kinder noch halbwegs zum Besseren zu wenden (so wie es auch bei den 14-18-Jährigen viel intensiver geschehen sollte). Aber auch die Gesellschaft hat absoluten Anspruch darauf, vor solchen Kindern geschützt zu werden. Selbst wenn dann die linken Medien geschlossen aufheulen: „Haft für Kinder!“

Weiterlesen auf: andreas-unterberger.at

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Andreas Schneider

Ein Vorgang, der für den deutschsprachigen Raum (leider) nicht unüblich ist.

Da stellt sich bisweilen schon die Frage, wer letztendlich schlimmer ist: die (angeblich oder tatsächlich) "unmündigen" Täter oder aber die mündigen (??) "Freisprecher", denen es die Gesellschaft verdankt, dass die "Unmündigen" sich sicher fühlen dürfen.

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