Die Drückeberger-Richter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung für unzulässig erklärt - Krasser Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs - Auch hat das Gericht gegen Grundsätze seiner früheren Urteile verstoßen - Der befangene Richter Peter Müller - Hans Herbert von Arnim und sein neues Buch "Die Angst der Richter vor der Macht"

Veröffentlicht:
von

In Deutschland liegt vieles im Argen. Dazu gehört auch die staatliche Finanzierung der politischen Parteien. Deren schärfster Kritiker ist seit Jahren der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Ihm geht es vor allem um den verdeckten Teil dieser Finanzierung. Der beträgt inzwischen ein Mehrfaches von der regulären staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parlamente haben ihn in eigener Sache, wie Arnim beklagt, zum eigenen Vorteil missbräuchlich aufgebläht. Dies fördere, dass sich die Parteien zu bürgerfernen Staatsparteien entwickelten und schließe konkurrierende kleine Parteien, die in den Parlamenten noch nicht vertreten seien, in verfassungswidriger Weise aus. Mit Arnim als Prozessbevollmächtigten hatte die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 2012 wegen der verdeckten Finanzierungspraktiken vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen den Deutschen Bundestag erhoben (die Klageschrift hier). Aber das Gericht hat sich vor der Entscheidung gedrückt und die Klage nach drei Jahren ohne mündliche, also ohne öffentliche Verhandlung als unzulässig verworfen (Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Juli 2015). Ob die Klage begründet war, ist damit gar nicht erst zur Sprache gekommen. Der Beschluss ist einstimmig ergangen, also auch mit der Stimme des Richters Peter Müller. Ihn wegen seiner parteipolitischen Befangenheit abzulehnen, war in diesem Verfahren misslungen. Was nun?  Bitte hier weiterlesen

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Was kann man vom BVG denn auch erwarten? Die Richter werden von den im Bundestag vertretenen Parteien sorgfältig so ausgesucht, daß ein Aufmucken der Richter gegen diese Parteien und die von ihnen gebildete Regierung nicht zu erwarten ist. Die für eine funktioniernede Demokratie und für einen Rechtsstaat erforderliche Gewaltenteilung existiert in Deutschland nicht, wenn Mitglieder der Regierung zugleich Abgeordnete im Parlament sind und wenn die höchsten Richter nicht vom Volk gewählt, sondern von den Parteien eingesetzt werden. Daher haben wir in Deutschland weder Demokratie noch Rechtsstaat.

Gravatar: K.L.O. Papier

Das Bundesverfassungsgericht verwirft Beschwerden auch als unzulässig, die eigentlich Strafanzeigen durch höchstinstanzliche Gerichte begangener Justizverbrechen sind, etwa, wenn diese unter Verstoss gegen Artikel 101 Absatz 1 GG ohne jede rechtliche Grundlage in den einschlägigen Verfahrensordnungen rein politisch motivierte Gerichtsverfahren durchführen, um mit rechtswidrig verhängten Rechtsfolgen einschneidend, dauerhaft und vernichtend in Grund -, Freheits - und Menschenrechte einzugreifen.

Meiner Auffassung nach setzt sich das Bundesverfassungsgericht zunehmend dem Vorwurf der Mitwirkung an Straftaten und dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit aus.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang