Er will die Tarifvertragsfreiheit der Einzelgewerkschaften torpedieren und verhindern, daß sie in Kenntnis der Leistungsfähigkeit der Betriebe der betreffenden Branche Tariflöhne vereinbaren, die die theoretisch geforderten Mindestlöhne unterschreiten.
Daß der DGB selbst das zentrale Recht der Gewerkschaften, ihr in Jahrzehnten mühsam errungenes, wichtigstes Recht, die Tarifvertragsfreiheit, direkt angreift, ist so pervers, daß es die Vorstellungskraft der an diesem Akt Beteiligten offenbar übersteigt und sie nicht merken, worum es geht. Es geht darum, die Tarifvertragsfreiheit zu begrenzen. Und das heißt, sie abzuschaffen. Denn wenn die Gewerkschaften Löhne nur noch in staatlich vorgegebenen Grenzen vereinbaren können, ist die Tarifvertragsfreiheit ausgehöhlt und in ihrer Substanz verletzt.
Um den Vorkämpfern dieser selbstmörderischen Politik im Deutschen Gewerkschaftsbund und ihren Mitläufern in den Parteien zu verdeutlichen, daß es sich nicht um das Abschneiden von Fransen an einem abgetragenen und aus der Mode geratenem Rock, sondern um eine wirklich prinzipielle Grundsatzfrage handelt, empfiehlt sich ein schlichtes gedankliches Experiment:
Muß das Gleiche, was für das „Ausfransen nach unten“ gelten soll, nicht auch für ein „Explodieren nach oben“ gelten? Und was sagt der DGB, wenn der Staat „Höchstlöhne“ fixieren würde? Kapieren die Protagonisten der Mindestlöhne dann, daß solche Grenzen - nach oben wie nach unten - die Tarifvertragsfreiheit in ihrem Kern treffen?
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