Der goldene Schnitt

Die männliche Vorhaut hat es ins Feuilleton geschafft. Die Diskussion um Beschneidung von Jungen offenbart nicht nur einen Konflikt mit der Religionsfreiheit, sondern mit der Kompetenz von Eltern und dem Wohl des Kindes.

Veröffentlicht:
von

Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass weltweit fast 30 Prozent aller Männer beschnitten sind. Mehr noch, auch mit deutschen Geldern werden in Ländern der dritten Welt im Rahmen der AIDS-Prävention WHO-Programme finanziert, die eine Beschneidung von Jungen fördern sollen. In manchen afrikanischen und asiatischen Ländern sind bis zu 80 Prozent der Männer beschnitten. In den USAwerden fast 50 Prozent aller Jungs beschnitten, und das bei Weitem nicht nur aus religiösen Motiven. Die Tradition findet sich nicht nur bei den Muslimen und Juden, sondern auch im amerikanischen Mittelstand. Sind das jetzt alles kriminelle Eltern, die sich rechtswidrig an ihren Kindern versündigen?

 

Schnell war der Vergleich zur Beschneidung von Frauen zur Hand. Hier eine Parallele zu ziehen, erscheint allerdings fast schon zynisch, angesichts der Tortur, die eine Beschneidung für ein Mädchen bedeutet. Gleich ist hier nur die Wortwahl – Grund und Methode sind ungleich grausamer. Während der Eingriff bei Jungen die Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft bedeutet, eine Ehre, ein Familienfest, und mit einem minimalen Eingriff zu bewerkstelligen ist, bedeutet es bei Mädchen in der Regel unfassbare Schmerzen, spätere Komplikationen bei Geburten. Vor allem aber ist es einfach nur ein Akt der Unterdrückung. Eine Verstümmelung, die ihnen sexuelle Freude oder gar Lust für immer austreiben soll. Ähnliches ist mir von männlicher Seite nicht bekannt. Man könnte also die Kirche sprichwörtlich mal im Dorf lassen, zumal die Wertung als Körperverletzung hier noch ganz andere Problemfässer öffnet, die wir eventuell gar nicht wieder zu bekommen.

Bewahrung vor Selbstverstümmelung

Lassen wir die Religionskomponente mal völlig außen vor – auch wenn man erst mal nüchtern feststellen muss, dass die Ausübung der jüdischen Religion ab sofort in Deutschland nicht mehr erlaubt wäre, wenn sich das Urteil durchsetzt. Durchaus ein Novum in der neueren deutschen Geschichte und unendlich Stoff fürs Feuilleton weit über das Sommerloch hinaus. Obwohl, wie Kollege Broder richtig feststellt, sich sicher noch ein paar Oberschlaue finden lassen, die das Ganze dahingehend auslegen, dass wir die Juden ja nur vor einer Selbstverstümmelung bewahren wollen. Wie gutherzig von uns.

Wer so ein Urteil fällt, muss auch die Konsequenzen bedenken. Jede U-Untersuchung bei Kindergartenkindern wird fortan zum Problem. Kinderärzte wären verpflichtet, Eltern von beschnittenen Jungs anzuzeigen. Wie viele Eltern mit diesen Kindern gehen dann noch zum Arzt? Wie viele bleiben im Zweifel weg, auch wenn es medizinisch nötig wäre? Viel weitreichender ist dann auch die Frage, was dürfen Eltern überhaupt noch an Behandlung bei ihren Kindern entscheiden, ohne Gefahr zu laufen, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden?

Tagtäglich entscheiden Eltern über das Wohl ihrer Kinder auch und gerade hinsichtlich deren Gesundheit. Als Frau darf ich während der Schwangerschaft rauchen und so viel Alkohol trinken, wie ich will. Meinem Kind wird das massiv und nachweislich schaden, strafrechtlich belangt werde ich dafür nicht. Ich darf meinem Kind Impfungen verweigern, die es vor Krankheiten schützen. Im Falle eines Infektes, der vermeidbar gewesen wäre, bin ich strafrechtlich nicht festzuhalten. Immer noch sterben in Deutschland unnötig Kinder, zum Beispiel an Masern. Ich darf meinem Kind eine völlig überflüssige Schönheitsoperation zum Geburtstag schenken. Eine neue Nase, oder Körbchengröße C – medizinisch sinnlos, ein operativer Eingriff. Strafrechtlich egal. Was ist mit der Frage, ob man abstehende Ohren anlegen darf? Alles nur Kosmetik, medizinisch sinnlos – Körperverletzung? Darf ich meiner Tochter noch Ohrlöcher stechen lassen, obwohl sie mit ihren vier Jahren nicht explizit eingewilligt hat? Eltern, die ihren Kleinkindern nicht täglich die Zähne putzen, riskieren Karies, verbunden mit Schmerzen und nicht unerheblichen Folgebehandlungen. Alles im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es gibt viele Wege, wie Eltern ihren Kindern völlig legal medizinische Hilfe verweigern und unnötiges medizinisches Handeln antun dürfen. Es ist zutiefst willkürlich, das Beschneiden als Körperverletzungen herauszugreifen, nur weil eine religiöse Motivation dahintersteckt.

Scharlatane statt Charité

Nicht zuletzt darf ich mein Kind sogar im Mutterleib töten lassen. Ohne strafrechtliche Folgen. Beschneidung nein, Abtreibung ja? Mehr Inkonsequenz geht überhaupt nicht, als dass wir die Frage nach Leben oder Tod des Kindes selbstverständlich in den Händen der Eltern belassen und hier manche sogar allen Ernstes auch noch von einem „Frauenrecht“ reden – eine Beschneidung meines Kindes mich aber fortan vor den Richter zerren soll. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat das Kind also, das Recht auf Leben nicht unbedingt. Gratulation. Endlich verstehe ich das Sprichwort, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand.

Machen wir uns letztendlich nichts vor: Beschneidungen würden selbst bei Verbot trotzdem stattfinden. Aber nicht mehr in der Charité, sondern bei Scharlatanen. Das Kindeswohl, das man hier angeblich im Auge hat, würde mit Füßen getreten, wenn der Eingriff fortan unter zweifelhaften hygienischen Bedingungen durch nichtmedizinisches Personal in Hinterhöfen stattfindet. Komplikationen wie jene, die das Urteil in Köln überhaupt erst möglich machten, wären an der Tagesordnung. Ein Sieg gegen die Religion, erkauft auf dem Rücken der Kinder.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.theeuropean.de.

 

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: K. Hermann

@R.Gems
Reagiert man in einer Diskussion nicht auf das, was der andere sagt?
Ich habe Sie sogar zuerst zitiert, bevor ich auf Ihre Worte und deren Eindruck bei mir eingegangen bin.
In welcher Weise ich auf Ihre Meinung eingehe, müssen Sie schon mir überlassen, auch wenn sie Ihnen nicht passt.

Gravatar: Swaantje

Lupengucker, 15.08.2012 08:58

"Sauber argumentieren" ist schon mal kein feststehender Begriff und die Argumente waren klar benannt. Auf keines sind Sie eingegangen. Statt dessen kamen wiederholt nur abstruse anmaßende Definitionen über "sauberes Argumentieren". Das ist dünn.

Gravatar: Swaantje

K. Hermann, 16.08.2012 20:06

Es ist genau andersherum: Humanität und Freiheit werden gerade durch das LG-Urteil geschützt. Alles andere, was Sie da an Dampf ablassen, ist m.E. inhaltsleer. Herr Gems hat recht, das sieht man per so schon an den wüsten Reaktionen.

Gravatar: Rudi Gems

Danke Swaantje!

Es tut gut, wenigstens einen Mitschreiber zu haben und zu wissen, wo man den Eindruck hat, das er die Sache voll verstanden hat.

liebe Grüße, Rudi Gems

Gravatar: Lupengucker

@Swaantje
Der Begriff "Folter" wird hier immer wieder zwecks Stimmungsmache gegen die B. verwendet. Schauen Sie mal im Duden nach, was er bedeutet!
Mir sind Meinungen suspekt, die auf unsauberer Argumentation beruhen. Und "Folter" ist ein Begriff, den sowohl Sie als auch Herr Gems ständig zu Unrecht ins Feld führen, weil er für den Leser so abschreckend ist und ihn offenbar automatisch mit Abscheu gegen die B. erfüllen soll.
Ich kann nur hoffen, dass die Leser hier merken, wie sie mit Macht und falschen Begriffen hinters Licht geführt werden sollen.

Gravatar: Swaantje

Wäre es eine christliche Tradition, wäre sie genauso verboten worden.
Wie man diesen ethisch zweifelhaften Vorgang auch nur ansatzweise gut heißen kann, ist sowieso kaum zu verstehen.

Gravatar: Thomas Rießler

Wenn die Beschneidung als Folter bezeichnet wird und damit den jüdischen und muslimischen Eltern vorgeworfen wird, dass sie ihre Babys foltern lassen, handelt es sich nicht nur um harmlose Kritik an einem unbedeutenden Ritual, sondern um eine Folterlegende, die um diese Zeremonie gestrickt wird. Da braucht man nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, wie die Reaktion in gewissen Kreisen ausfallen wird, wenn im Zusammenhang mit einer Beschneidung (und sei es auch nur indirekt und durch ein Verkettung unglücklicher Umstände) ein Kind stirbt.
Es hat schon immer Menschen und Staaten gegeben, denen die Gebote Gottes ein Dorn im Auge waren, dies gilt insbesondere für die Beschneidung. Die Geschichte belegt jedoch, dass die Juden bis heute an diesem Gebot festgehalten haben. Es gibt eben wichtigere Dinge als weltliche Ethik, die menschengemacht ist, und wenn man jüdisches Leben in Deutschland erhalten will, wird man dies akzeptieren müssen.

Gravatar: Ulli

@Rudi Gems 26.7.2012 16:7
Das ist ja hochinteressant. Dann sind Sie also auf Grund Ihres alles überragenden Wissens die Oberinstanz über die Fachleute und das Hochschulwissen. Sie entscheiden, was richtige und was falsche Lehre ist.
Endlich habe ich jemanden gefunden, der mir das leidige Denken abnimmt und an dessen Meinung ich mich halten kann, weil er alles am besten weiß.

Gravatar: Gast

Ursula Prasuhn, 25.07.2012 17:27

Was machen Sie denn da jetzt anderes, als selbst jemanden als unglaubwürdig darstellen zu wollen ?!

Gravatar: Pauline Mayer

@Rudi Gems
Nein, unerträglich sind nur Ihre unsachlichen Ausführungen in bezug auf Religion.

Gravatar: Rudi Gems

Wer Probleme damit hat, das ich Folter verwerflicher finde, als Abtreibung, den kann ich nicht mehr Ernst nehmen.

Ja, wir werden es wohl erleben, wie die Regierung und Teile der Opposition, ein Gesetz zimmern werden, das die Folter an Neugeborenen, weiter erlaubt.

Damit dürfte dann klar sein, das in Deutschland nur Menschen vor Folter geschützt werden, wenn sie ein Kind entführt, das Kind ermordet, und die Eltern des Kindes trotzdem erpresst haben. Ja, so ein Typ, bekommt dann auch noch Schadensersatz. Zweifelhaft aber, das bei solchen Tätern, der Cortisolspiegel auf das Vierfache, bei der erlebten Folter, angestiegen war.

Eine solche Folter, mit dem Vierfachen Cortisolwert mutet man in Deutschland, offensichtlich, nur Neugeborenen zu? Die Verlogenheit der Gesellschaft, und diese Doppelmoral, um sich bei Religionen anzubiedern, ist unerträglich.

Grüße, Rudi Gems

Gravatar: Y.Y.

@Thomas Rießler
Sie haben vollkommen Recht, obwohl ich selbst dazu beigetragen habe, dass der Kommentarbereich hier "zugemüllt" wird.
Das mit dem Schächtverbot der Nationalsozialisten wusste ich noch nicht. Danke für diese wertvolle Information, die besonders deutlich macht, warum das Beschneidungsverbot auf jüdischer Seite äußerste Besorgnis hervorruft.

Gravatar: Rudi Gems

Jeder Mensch, der strafmündig ist, und Geschlechtsteile von Kindern anfasst, oder sich die Geschlechtsteile von Kindern, gegen deren Willen, zeigen lässt oder ansieht, macht sich des Vergehens, des Sexuellen Missbrauchs, nach § 176 StGB, schuldig, wenn nicht ein besonderer Fall, von hygienischer oder medizinischer Sorgfalt, vorliegt.

Wer ohne medizinische Indikation, das Geschlechtsteil eines Kindes, verletzt, beschädigt, oder ganz oder teilweise entfernt, macht sich der Vergewaltigung nach § 177 StGB, schuldig.

Fragen?

Grüße, Rudi Gems

Gravatar: Claudia G.

@Rudi Gems 13.7.2012 12:00
Merken Sie nicht, dass Sie mit Ihren Worten an Frau Meyer genau den Eindruck unterstreichen, den sie (und auch ich)von Ihnen hat.

Gravatar: Rudi Gems

Frau Pauline Meyer!

Ich schreibe mich nicht in Rage! Ich trage solche Wahrheiten, ganz ruhig, sachlich und ohne Anschwellen der Zornesadern, vor. Sie sind es, Frau Meyer, die mit solchen Wahrheiten, die Probleme haben, und sich von Wahrheiten angegriffen fühlen. Das dürfte aber ihr Problem sein. Sie werden es schon mir überlassen müssen, was ich von Menschen halte, die meinen, sie hätten das Recht, Kinder zu verstümmeln. Ich bin schließlich ein Opfer. Und wenn solche Menschen, bei Ihnen Frau Meyer, ein hohes Ansehen und ein hohes Niveau genießen, so sagt das eine Menge, über ihr eigenes Niveau aus.

Grüße, Rudi Gems

Gravatar: Lupengucker

@Pauline Meyer
Sie haben mit jedem Wort vollkommen Recht. Danke!

Gravatar: Karin Weber

@Thomas Rießler

Würden Sie sich die Augelider durch solch einen "unproblematischen Eingriff" dauerhaft entfernen lassen? Ich frag nur mal so .....

Gravatar: Klimnax

@Herr Gems: Ob Steinigungen vorgenommen werden dürften? Rechtens ist das nicht, aber dieses "Recht" greift offensichtlich in die Religionsfreiheit ein; und Frau Kelle wird hier sicher gern für sämtliche Rechts- und Kultpraktiken des Alten Testaments zu Felde ziehen, es sein denn, Frauen und Mädchen wären betroffen. Jungen hingegen kann man einfach alles zumuten.

Gravatar: Crono

@ Rudi Gems, 10.07.2012 00:41
~~~

Hier gebe ich Ihnen Recht. Aber, ...... wie soll man mit den rückständigen Religionen umgehen ohne der Volksverhetzung oder des Antisemitismus bezichtigt zu werden?

Gravatar: Fregeist

Endlich ein Einstieg in die Rechte von Kindern, deren Eltern häufig ziemlich dumm sind. Der Penis der Jungen wird nicht blutig geschnitten, wegen Gotteswahn.

Gravatar: androsch kah

Ich kann Frau Weber nur beipflichten.
Nur weil es gemacht wird, heißt es nicht, dass es richtig ist. Leid, wie immer es geartet ist, kann man nicht gegeneinander aufrechnen, aber man kann anfangen, es zu unterbinden und dafür steht für mich dieser Richterspruch.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang