Das Verfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe der Politik

Je mehr über das Verfahren des Verfassungsgerichts in Sachen Impfpflicht bekannt wird, desto deutlicher wird, dass es sich nicht um einen isolierten Ausrutscher handelt, begründet in schlampiger Arbeit der zuständigen Richter.

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Nein, das Problem ist, dass unser oberstes Gericht, seiner Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und die Bürger vor willkürlichem Missbrauch durch die Politik zu bewahren, nicht mehr nachkommt. Kein Wunder, wer mit der Flugbereitschaft zum Essen mit der Ex-Kanzlerin fliegt, der handelt nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“

Schon die Tatsache, dass immer mehr Verfassungsbeschwerden einfach nicht angenommen werden, zeigt das Desinteresse der Richter, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen.

Im Falle der Impfpflicht hat der von Ex-Kanzlerin Merkel auf seinen Posten als Präsident des Bundesverfassungsgerichts gesetzte Stephan Harbarth, der gleichzeitig Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats ist, bereits im Februar den Kern dessen verkündet, was in der gestrigen Pressemitteilung zum Beschluss steht. Impfungen seien hochwirksam, Ärzte und Pfleger, die sich nicht impfen lassen wollten, könnten sich ja einen anderen Beruf suchen. Davon wollten Harbarth und Co. offensichtlich nicht abgehen, deshalb scheinen Sie die Argumente Der Kläger und die von ihnen eingereichten internationalen Studien, die etwas anderes besagen, nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

Die Richter haben nur die Experten angehört, auf die sich die Regierung gestützt hat. Eine Prüfung von deren Argumenten hat offensichtlich nicht stattgefunden.

Aber der Skandal geht noch tiefer.

Offensichtlich war den Richtern nicht ganz wohl, deshalb haben sie eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn. 167 aus der Impfpflicht ins Papier geschrieben:

“Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen.”

Was bei der Veröffentlichung des Urteils übersehen wurde, ist, dass laut RKI die Bedingung für diese Ausstiegsklausel seit dem 5.5.2022 explizit erfüllt wird.

Die Urteilsbegründung bezieht sich auf den veralteten RKI-Sachstand vom 21.4.2022. Entgegen der Annahme der Richter, dass die Infektionsgefährdung der Ungeimpften nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung als moderat einzuschätzen sei (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022), haben sich laut RKI die Daten inzwischen verändert. Die Infektionsgefahr ist seit mehreren Wochen für alle Gruppen gleich, für Geboosterte sogar noch geringfügig höher. Deshalb entfällt die Differenzierung nach Impfstatus laut RKI seit dem 5.5.2022.

Das heißt, das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht einen Beschluss, der am Tag seiner Publikation bereits überholt ist.

Hätten wir noch eine Presse, die ihrer Aufgabe, die demokratischen Institutionen zu kontrollieren, nachkommen würde, wäre dieser Skandal spätestens eine Stunde nach Erscheinen des Beschlusses aufgedeckt worden. Hätten wir noch eine funktionierende Opposition, wäre die Forderung nach Ablösung der an diesem Beschluss beteiligten Richter noch in derselben Stunde erhoben worden.

Stattdessen wird die Öffentlichkeit informiert, als gäbe es am Beschluss nichts zu deuteln.

Es bleibt wie so oft den sozialen Medien überlassen, den Skandal aufzudecken. Das wird mit aller wünschenswerten Gründlichkeit gerade getan.

Die Macht der Gatekeeper ist bereits gebrochen. Ihre Lügen werden innerhalb einer Stunde entlarvt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Noch nie so schwach und wertlos, wie heute ...

... ein Wolkenkuckucksheim, ein Elfenbeinturm, ein Feigenblatt, ein Raumschiff in erdnaher Umlaufbahn mit jeder Menge losen Kacheln.

@ Gelogen, wie gedruckt 03.06.2022 - 20:30

"Erstaunlich und bemerkenswert, wie sehr RiinBVerfG Susanne Baer der Aussage von Rolf Bossi von vor siebzehn Jahren widerspricht, wenn sie sich dieser Tage so äußert, als ob es zu einer Verletzung und einer Beeinträchtigung des Gleichheitsgrundsatzes in Deutschland unmöglich kommen könne, derartiges nachgerade denkunmöglich sei ...

https://www.youtube.com/watch?v=xo3z6aYWzr0&t=1708s ."



In dieser Hinsicht hat das Bundesvergessensgericht wahrscheinlich noch "nie, nie und nie" so gelogen, wie heute.

Gravatar: Gelogen, wie gedruckt

@ Deutsche Justiz eine Hure der Politik 02.06.2022 - 22:10

"@ Freiherr von 21.05.2022 - 10:51

"Wir haben alle die gleichen Rechte, das stimmt, aber um von ihnen Gebrauch zu machen, muss man ...."

Vor allem muss der Gleichbehandlungsgrundsatz in jeglicher Ausprägung in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewahrt bleiben, Artikel 3 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 20 Absatz 3 GG.

Das ist in Deutschland im Verlauf der vergangenen zwanzig Jahre aber immer weniger der Fall ...

https://www.youtube.com/watch?v=CHCEDv6XCO8&t=151s ..."



Erstaunlich und bemerkenswert, wie sehr RiinBVerfG Susanne Baer der Aussage von Rolf Bossi von vor siebzehn Jahren widerspricht, wenn sie sich dieser Tage so äußert, als ob es zu einer Verletzung und einer Beeinträchtigung des Gleichheitsgrundsatzes in Deutschland unmöglich kommen könne, derartiges nachgerade denkunmöglich sei ...

https://www.youtube.com/watch?v=xo3z6aYWzr0&t=1708s .

Beide Aussagen widersprechen sich so ausgeprägt und diametral, dass einer dieser JuristInnen lügen muss, wie gedruckt.

Wer von beiden das wohl sein mag, Bossi oder Baer?

Vielleicht will RiinBVerfG Baer ..

https://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/

... aber auch zum Ausdruck bringen, dass der Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 GG nur "vielleicht ein bisschen"</I> unzulässig beeinträchtigt ist in Deutschland heute, wenn überhaupt ...

https://menschundrecht.de/Spiegel%20online%202007%20-%202020.pdf#page=651 .

Gravatar: Deutsche Justiz eine Hure der Politik

@ Freiherr von 21.05.2022 - 10:51

"Wir haben alle die gleichen Rechte, das stimmt, aber um von ihnen Gebrauch zu machen, muss man ...."

Vor allem muss der Gleichbehandlungsgrundsatz in jeglicher Ausprägung in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewahrt bleiben, Artikel 3 Absatz 1 GG i.V.m. Artikel 20 Absatz 3 GG.

Das ist in Deutschland im Verlauf der vergangenen zwanzig Jahre aber immer weniger der Fall ...

https://www.youtube.com/watch?v=CHCEDv6XCO8&t=151s ,

... und es gibt Rechtswissenschaftler, die deshalb schon vor etwa zwölf Jahren der Aufassung waren, dass die Widerstandslage sich eingestellt hat, Artikel 20 Absatz 4 GG ...

https://www.youtube.com/watch?v=BtInXIHfxeM&t=4162s .

"...Wer als Angeklagter vor Gericht steht und nicht Jura studiert hat, kennt weder die Regeln des Verfahrens noch seine Rechte. Dafür braucht man einen Anwalt. ..."


Wenn aber die Justiz sich kriminell betätigt und bspw. ein deutsches Kollegialgericht sich entschließt, sein Rechtsbeugungsprivileg in Anspruch zu nehmen ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung#Andere_Ansicht

https://menschundrecht.de/Rechtsbeugung.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=CHCEDv6XCO8&t=246s ,

... dann nützt Ihnen ein Rechtsanwalt überhaupt nichts. Ganz im Gegenteil, der betreibt dann eben sein juristisches Geschäft mit Ihnen und nimmt Ihnen Geld ab dafür, dass er als Organ der nichtstaatlichen Rechtspflege
möglichst "geschmeidig" mit der Justiz zusammenarbeitet ...

http://menschundrecht.de/JustizundNationalsozialismus.pdf#page=3 .

Das Ergebnis: Sie müssen dran glauben ...

https://www.youtube.com/watch?v=qm_iWIXwkLA .

Gravatar: Karl Napp

Auch die braunen Sozialisten bemühten sich, die über Verfassungsfragen entscheidenden Richterstellen mit Richtern ihrer Denkrichtung zu besetzen. Die roten Sozialisten stehen ihnen nicht nach.

Gravatar: Freiherr von

Wir haben alle die gleichen Rechte, das stimmt, aber von ihnen Gebrauch zu machen, muss man sich auch leisten können. Wer als Angeklagter vor Gericht steht und nicht Jura studiert hat, kennt weder die Regeln des Verfahrens noch seine Rechte. Dafür braucht man einen Anwalt. Wer den nicht bezahlen kann, hat schlechtere Chancen auf einen fairen Prozess. Statistisch sind in solchen Verfahren die Freisprüche deutlich seltener und die Strafen höher. Damit wird ein wesentliches Element des Rechtsstaats ausgehöhlt, das Versprechen des Grundgesetzes, Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ ( Und was ist nach dem Gesetz ?)
Was ist ein Recht wert, wenn es vom Geldbeutel abhängt, ob man es wahrnehmen kann?
In Wirklichkeit kein Recht, sondern ein Privileg.
Kranke Urteile „im Namen des Volkes“, also von uns allen gesprochen.

Gravatar: Tod in Karlsfriedhofsruhe

Wie gesagt, Herr Haintz hat relativ früh darauf aufmerksam gemacht, wie das Bundesverfassungsgericht sich zur "Corona" - "Pandemie" verhält ...

https://www.youtube.com/watch?v=WHX494U0muI&lc=UgxJfkabA5Px-HnsWs14AaABAg .

Aber wie hochgradig politik - und staatsnah das Bundesverfassungsgericht sich seit seit siebzehn Jahren zunehmend verhält und warum es sich generell so verhält, darauf mache ich seit vierzehn Jahren aufmerksam ...

https://menschundrecht.de/ .

Einige wenige BürgerInnen scheinen auch folgen und mitdenken zu können und mitdenken zu wollen, im Übrigen aber "zieht die Karawane weiter" ins Nirgendwo, sie regrediert in archaische Vorzeit, in die "demokratische" Rechtsstaatswüste.

Inzwischen ist das Bundesverfassungsgericht kein Gericht mehr für die BürgerInnen, sondern gegen sie und für eine im Grunde von Wahnsinn beherrschte, organisiert gegen die Verfassung kriminelle Exekutive und Politik ...

https://www.youtube.com/watch?v=qm_iWIXwkLA

https://youtu.be/uhODzchqeLw?t=94

https://www.youtube.com/watch?v=heFH_knWTAw .

Gravatar: Lutz

Das kommt eben dabei raus, wenn die Rechtsauskotzer mit der Prozeßpartei fressen gehen.

Wenn man bedenkt, welch hohe Akzeptanz seinerzeit das Reichsgericht in Leipzig hatte - man sprach respektvoll vom "Ehrwürdigen Reichsgericht".

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