Corona-Kasper gefährdet das Kindeswohl

Ein am 10. April 2021 auf YouTube veröffentlichtes Kinder-Video mit dem Titel „Dr. Kasperls Coronatest-Anleitung“ hat bisher über 1,1 Millionen Aufrufe erfahren. Naturwissenschaftliche und psychologische Standards wurden in diesem Kurzfilm missachte: Ein kritischer Kommentar.

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Die „Augsburger Puppenkiste“ steht eigentlich für hochwertige „Kasperl & Seppel“-Kinder-Stories, die auf heranwachsende Sprösslinge beiderlei Geschlechts eine Faszination ausüben. Mit dem am 10.04.2021 vom „Schule in Bayern/ Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultur“ veröffentlichten Video „Dr. Kasperls Corona-Teststrich-Anleitung“ ist aber leider ein Qualitätseinbruch zu beklagen, den ich wie folgt begründen möchte. Bezüglich der Belege und Quellen meiner Aussagen verweise ich das neu erschienene Fachbuch „U. Kutschera: Klimawandel im Notstandsland, 2. erweiterte Auflage, Tredition, Hamburg, 2021.“ (https://tredition.de/autoren/ulrich-kutschera-37682/)

In der Einleitung spricht ein „Coronavirus-Modellmännchen“ den Satz „Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich Coronavirus heiß“. Weiterhin sagt das freilebende Virus-Männchen: „Ich stecke euch alle an, Coronavirus muss frei sein, ich will überall hin“. Der virale Krankmacher wird dann von „Dr. Kasperl“ in einen Käfig gesperrt. In dieser Szene wird ein lebloser Nucleinsäure-Protein-Komplex (ohne Stoffwechsel), der sich zur Vermehrung in einer Wirtszelle „auslebt“, als überall präsenter Mini-Bösewicht, mit Wille zur Infektion von Menschen, präsentiert. Diese Darstellung vermittelt ein völlig falsches Bild von der Natur der Viren, die seit Anbeginn der Evolution existieren und als „willenlose Molekülaggregate“ per Zufall auf Wirtsorganismen treffen, und diese dann – bei geschwächtem Immunsystem des Zielorganismus – infizieren können. Schulkinder wären durchaus in der Lage, diesen realen Sachverhalt zu verstehen. 

In diesem Zusammenhang sagt „Dr. Kasperl“ dann seinen Kindern, dass ohne einen „Viren-Käfig“ die Regel gelte „Abstand halten/ Maske tragen/ Hände waschen –, bis alle geimpft sind“. Dann sei das Problem gelöst. Bis das so weit ist gelte aber die Regel „alle testen“. In diesen Sätzen wird der für Kinder schädliche „Mund-Nasen-Schutz (Maske)“ kritiklos empfohlen. Eine Viren-Schutzwirkung ist aber nicht eindeutig nachgewiesen: der menschliche Gaswechsel O2/CO2 ist per Diffussionsbarriere deutlich gehemmt; es erfolgt daher eine Kohlendioxid-Rückatmung mit gesundheitsschädlichen Konsequenzen für die agilen Kinder (s. das o. g. Fachbuch).

Anschließend stellt der Bayerische Kasper die Durchführung eines Corona-Schnelltests vor, mit dem Hinweis, die Tests seien alle ganz ähnlich. Unter „Kasperl-Ärztlicher Aufsicht“ darf das Schulkind die Maske ablegen, und dann nacheinander mit einem Tupfer „in beiden Nasenlöchern“ bohren, und das „bis 2 cm tief“!! Bei negativem Testergebnis kann der Schulunterricht beginnen. Ist aber ein Schulkind „positiv“ getestet, werden die Eltern benachrichtigt, und das Kind sofort abgeholt – „zur Sicherheit seiner Freunde“, denn es könnte „ansteckend“ sein. Die Botschaft des „Dr. Kasperl“ lautet daraufhin: „wenn ihr alle getestet seid, können wir uns sicher fühlen.“ Des Weiteren gilt für die Schulkinder das Kaspel‘sche Motto: „zieht Maske auf – nicht nur im Fasching“! 

Schulkinder, die „positiv“ getestet sind, müssen somit, als potentielle Gesundheitsgefährder und Virenschleudern, aus der Gruppe entfernt und isoliert werden. Jeder Psychologe kann bestätigen, dass Kinder unter einer derartigen Stigmatisierung als mögliche „Coronaviren-Verbreiter“ enorm leiden—erwachsenen (illegalen) Zuwanderern muten unsere Politiker Derartiges in der Regel nicht zu!! Diese „Schulkinder-Absonderungs-Vorschrift“ ist als Gefährdung des psychischen Kindeswohls zu bewerten und abzulehnen.

Betrachten wir nachfolgend die biologischen Realitäten. Im Beipackzettel des weitverbreiteten „Ritter - Easy Check - SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test“, in Kurzform „COVID-19 Antigen Nasaltest“, finden wir folgende Informationen. Abgebildet ist eine erwachsene Person, der das Teststäbchen bis zu 2,0 cm vom Rand des Nasenlochs nach oben in den Kopf gebohrt werden soll (wie vom Bayerischen „Dr. Kasperl“ für Kinder-- mit kleinen Näschen-- empfohlen!). Bei einem Schulkind (z B. Erstklässler) wäre man nach diesem Beipackzettel-Verfahren (nur durchführbar von medizinischem Fachpersonal mit Schutzausrüstung!) wohl bereits so tief vorgedrungen, dass massive körperliche Schäden eintreten können, z. B. Nasenbluten und Schlimmeres. Der genannte Antigen-Schnelltest wurde für Personen „bei denen ihr Arzt innerhalb der ersten sieben Tage nach auftreten der Symptome Covid-19 vermutet, entwickelt“. Als Covid-19-Symptome werden genannt: Fieber, Müdigkeit, trockener Husten, Halsschmerzen, laufende Nase. Außerdem weist die Firma Ritter im Beipackzettel auf Folgendes hin: „positive Ergebnisse schließen eine bakterielle Infektion oder eine Co-Infektion mit anderen Viren nicht aus“, und das Vorhandensein klinischer Zeichen und Symptome, die mit Covid-19 übereinstimmen, müssen beachtet werden (siehe Ritter - Easy Check - SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test, REF L031-11813F, 2021).

Aus diesen Fakten folgt, dass der hier repräsentativ angesprochene Antigen-Nasentest nur bei infiziert/erkrankten Erwachsenen zur Überprüfung spezifischer Coronaviren-Antigene bestimmt ist. Es ist eine Missachtung des psychischen sowie des körperlichen Kindeswohls, derartige „erwachsenen- COVID-19 Bestätigungstests“, die an erkrankten adulten Personen zur Diagnostik sinnvoll sind, in Schulen einzusetzen. Außerdem gilt in den Naturwissenschaften die Regel, dass einmalige Tests wertlos sind: bei positiven Ergebnissen müssen mindestens drei unabhängige Wiederholungen am selben Kind durchgeführt werden, um einen Antigen-Nachweis in der Nasenschleimhautprobe bestätigen zu können: viermal positiv—Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit abgesichert!

Bekannte Tatsachen, wie z.B. dass in Schweden ohne Maskenpflicht, Massen-Testereien, Lockdowns und fiktiven „Inzidenzwerten“ etwa dieselbe „Pandemie-Situation“ wie in Deutschland existiert (über 99% der Bevölkerung ohne Coronavirus-Befall bzw. Infektion/ Erkrankung; keine Übersterblichkeit 2020 usw.) werden im Kinder-Video ignoriert. Anstatt Zuversicht und Vertrauen in die Zukunft zu vermitteln, wird eine irrationale Angst geschürt, die nur als Politische Indoktrination interpretiert werden kann, um letztendlich gewollte „höhere Inzidenzwert“ herbeizuführen.

Fazit: Nicht nur die voranschreitende „Frühsexualisierung“ unserer unschuldigen Kinder, sondern auch auch der „Corona-Kasper“ der Augsburger Puppenkiste gefährdet das Kindeswohl. Eltern, wehrt Euch und schützt Euren Nachwuchs vor dieser vorsätzlich betriebenen Corona-Hysterie!

Weitere Informationen zum Thema, dargestellt dem Fachbuch „Klimawandel im Notstandsland. Biologische Realitäten widerlegen Politische Utopien“, 2. erweiterte Auflage 2021, Tredition-Hamburg 2021 siehe

www.evolutionsbiologen.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Roland Brehm

Die gesamten Merkel-Lockdown Maßnahmen nehme ich als perfiden Staatsterror wahr.
WeHNhret den Anfängen ! Wobei wir eigentlich schon längst mittendrin sind.

Gravatar: Rut

Der PCR-Test ist eine Körperverletzung. Ich musste einen machen am Hauptbahnhof Köln wegen Reise. Mir wurde das lange Wattestäbchen ganz weit in die Nase geschoben und noch rumgedreht. Als ich zurückwich wurde es noch weiter reingestochert. Habe mir anschließend zuhause die Nase mehrmals ausgespült . Die Nasenschleimhaut so zu verletzen ist für mich kriminell, und das bei Kindern!! Die werden für ihr Leben geschädigt!F

Gravatar: V.Itriol

Wieder scheint es irgendwie darum zu gehen, die Gesellschaft zu spalten, besonders gerne auch in Kinder einerseits und Eltern andererseits, und Parallelgesellschaften - gesellschaftliche Gruppen erst zu definieren, um sie dann gegeneinander auszuspielen und unter dem Gesichtspunkt politischer Opportunität auszurotten ("stamp out") ...

http://s3.amazonaws.com/becketpdf/Oral-Decision-of-Immigration-Judge-in-Romeike-case.pdf#page=8 .

Grund -, Freiheits -, Gleichheits - und Menschenrechte als Individualrechte und als Abwehrrechte des Bürgers und der Bürgerin dem Staat gegenüber kommen unter diesen Umständen nicht mehr vor, sondern es gibt nur noch Fantasierechte eines Fantasie - "Kollektivs" dem Einzelnen gegenüber und Maßnahmenstaat, "gubernative Rechtsetzung" und "organisierte Kriminalität" der Exekutive "gegen die Verfassung" ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat#Inhalt

https://www.youtube.com/watch?v=heFH_knWTAw .

Solche Hitlerei konnten schon immer die Deutschen am besten.

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