Bundestag beschließt ELTERNGELD PLUS

Am Freitag beschloss der Bundestag das „Elterngeld PLUS“ ab 1. Juli 2015. Damit ist Frau Schwesig ihrem Ziel, Eltern vollzeitnah erwerbstätig zu wissen, ein ganzes Stück näher gekommen.

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www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-11/bundestag-elterngeld-plus

Macht man eine Zeitrechnung für das erste Jahr nach der Geburt auf, dann stellt sich diese so dar:

Elterngeld bisher: Die Mutter verzichtet auf 40 Wochenarbeitsstunden zugunsten ihres Babys, der Vater arbeitet weiter 40 Wochenstunden. Im ersten Jahr ergibt das bei 46 Arbeitswochen eine Abwesenheit von 46 x 40 Stunden = 1840 Stunden.

Elterngeld PLUS: Beide Eltern arbeiten für den Betrieb je 30 Stunden pro Woche ab der Geburt. Das macht in 46 Wochen: 46 x 60 Stunden = 2 760 Stunden Abwesenheit.

Der Betrieb gewinnt gegenüber dem bisherigen Elterngeld demnach im ersten Jahr 920 Stunden, also 115 Arbeitstage. Wenn beide Eltern gleichzeitig bei der Arbeit sind, bedeutet das für das Neugeborene

     

  • 920 Stunden Fremdbetreuung in einer 1: 8-Kinderkrippe,
  • 920 Stunden Sehnsucht nach Mama und Papa,
  • 920 Stunden Trennungsschmerz,
  • 920 Stunden Stress bei erhöhtem Cortisolwert,
  • 920 Stunden Entfremdung von den Eltern
  • 920 Stunden Entbehrung der Familie und der häuslichen Umgebung, aber auch
  • 920 Stunden Sehnsucht der Eltern nach ihrem Kind
  •  

Hinzu kommt noch die Abwesenheit der Eltern aufgrund der Wege und der vorgeschriebenen Pausen.

Für Frau Schwesig und unsere gewählten Abgeordneten KEIN PROBLEM! Auf die Bedürfnisse der kleinen Lieblinge kommt´s ja auch gar nicht an. Hauptsache, die Arbeitsplätze bleiben besetzt, die Wirtschaft macht Gewinne und die Krippen werden voll!  Verkauft wird uns dieses Modell, das sich rühmt, die Arbeitnehmer von lästigen familiären Pflichten zu befreien, damit sie länger und mehr arbeiten, unter dem Begriff  FAMILIEN-FREUNDLICHKEIT!

Beitrag erschien auch auf: familiengerechtigkeit-rv.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Bärbel Fischer

Zu ergänzen wäre noch: Das Elterngeld original wie das Elterngeld PLUS widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG, weil es durch unterschiedliche Bezuschussung Elternschaft unterschiedlich bewertet. Für die Höhe des EGs ist die Höhe des Bruttogehalts vor der Geburt des Kindes, und nicht die Erziehungsleistung selbst ausschlaggebend. Hatte die Mutter mehrerer Kinder, die Alleinerziehende oder die Studentin kein Einkommen vor der Geburt, so wird sie mit dem niedrigsten Satz abgefertigt, während der Karrierefrau der sechsfache Betrag zusteht. Das kann im Jahr eine Differenz von bis zu 18 000 Euro ausmachen.

Doch die Gerichte lehnen die Klagen gegen das ungerechte Elterngeld ab mit der Begründung, die Politik habe inzwischen einen Paradigmenwechsel vollzogen und die selbstbestimmte, moderne, erwerbstätige Mutter zur Norm erklärt. Basta!

Mehr dazu unter: http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Gravatar: Ingo Weber

Hinzufügen muss man noch dass das Elterngeld eine größere Begünstigung für Besserverdienende ist.
Dass die SED/Linke(und Grüne) dies "als Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet ist wohl damit man sich demnächst wieder jammern kann die Armen würden immer ärmer und die reichen immer reicher. Verlogen bis dort hinaus!

ASozial-Politik!

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