Blick auf Deutschland aus der Schweiz und zwei interessante juristische Entscheidungen

Harald Martenstein konstatiert in der Schweizer WELTWOCHE: „Rechts-sein verboten“ und stellt weiter fest: „Die Brandmarkung des Worts «rechts» als böse ist einer der grössten Erfolge der deutschen Linken.“

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Und er analysiert treffend, „wer nicht zwischen «rechts» und «rechtsradikal» differenziert, der kämpft nur zum Schein gegen eine Wiederkehr der Nazis, in Wirklichkeit kämpft er gegen die Demokratie.“ So sei der Gegensatz zwischen rechts und links, von Anfang an, eine Konstante der bürgerlichen Gesellschaften gewesen.
www.weltwoche-daily.ch/beitrag/rechts-sein-ist-in-deutschland-faktisch-verboten-in-wirklichkeit-gibt-es-aber-beides-rechts-und-links-demokraten-sollten-miteinander-reden/

Mit dem distanzierten Blick aus dem Land der direkten Demokratie, der Schweiz, sieht vieles anders aus. So sieht die NZZ, dass sich das „Verhältnis vom Staat zum Individuum ändert in gefährlicher Weise: Der Nutzen kommt zunehmend vor der Würde des Menschen.“ Dies zeige sich bei der Corona-Politik und auch bei Fragen um die Organspende. Die NZZ stellt fest: „Der Rechtsstaat ist herausgefordert“ in Deutschland.
www.nzz.ch/feuilleton/corona-der-mensch-verliert-in-der-pandemie-seine-wuerde-ld.1648698

Ein Rechtsgutachten hat jetzt ermittelt, dass die Benachteiligungen von Ungeimpften verfassungswidrig sind. So seien sämtliche Benachteiligungen von nicht gegen das Coronavirus geimpften Personen einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Sowohl die 2G- als auch die 3G-Regel sowie die die Ungleichbehandlung bei Quarantänepflichten und das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigungen seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, wie das Gutachten des renommierten Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung“ ergab.
jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/rechtsgutachten-benachteiligungen-von-ungeimpften-sind-verfassungswidrig/

 

"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild." Sehr richtig, liebe Richter. Aber warum so spät?www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

Die Brandmarkung des Wortes "rechts" als "böse" wäre den Linken nicht gelungen ohne massive Hilfe der öffentlich-rechtlichen Staatssender ARD&ZDF nebst Anhängen. Seit Adenauers Zeiten haben die Roten, und nun vor allem die Grünen, systematisch in jahrelangem Bemühen die politisch relevanten Posten der Staatssender mit (meist nur halbgebildeten, aber überzeugungsstarken) Gesinnungsgenossen/-freunden besetzt und die Privatisierung der Staatssender verhindert. Gratulation! Die roten und grünen Medienpolitiker haben ihren Dr.Goebbels gründlich studiert (grün und rot gemischt ergibt braun).

Gravatar: Hajo

Links-sein ist aber aus der Sicht eines Konservativen auch nicht gerade das gelbe vom Ei und es wird nur unverschämt, wenn sie von Rechts reden und Nazis meinen, die aber wiederrum nationale Sozialisten im braunen Gewande waren und zur Zunft der Sozialisten gehörten, die ja bekannterweise auf der linken Seite stehen.

Demzufolge ist die Formulierung von Grund auf falsch und wenn die Konservativen sich so bezeichnen lassen, dann liegt es oftmals auch am Unvermögen, sich gegen diesen Vorwurf erfolgreich zu wehren, denn die Rotfront und die SA waren im Prinzip seelenverwandte, während die Konservativen sich in einem völlig anderen Milleu bewegten und mit beiden Gruppen nie etwas zu tun hatten, es sei denn sie wurden zu Entscheidungen veranlaßt.

Es ist ein Unding, wenn sich nun die sozialistische und kommunistische Meute auf rechtschaffene Bürger rund um die Uhr konzentriert um diese zu verunglimpfen, haben sie doch alle zusammen soviel Dreck am Stecken, daß man nicht mit Steinen auf Unbescholtene werfen sollte, zumal die verfluchten Sozialisten und Kommunisten nur Elend über die Länder gebracht haben, was man von der anderen Seite fast nie vernommen hat.

Darum ist es auch falsch nur von grünen und Roten zu sprechen, man muß das Kind beim Namen nennen, denn die einen sind Maoisten und Stalinisten mit zerstörerischer Haltung und die anderen pflegen die Unkultur von Marx und Engels und verbreiten deren Märchen von Gleichheit für alle, was sie aber in mehreren Fällen nicht immer gelten ließen und somit Wasser predigen und Wein "saufen" und einige von ihnen haben es ja ganz besonders toll getrieben und das ist ja auch nicht gerade die Lebensweise, die man sich von diesen tapferen Menscherechtlern vorstellt. Die haben es ja im Prinzip nur als Vehikel benützt, bis zum heutigen Tage, um sich an die Wähler heranschleichen zu können und bezahlen müssen es dann alle, so ist halt der Sozialismus, falsch und verkommen bis ins tiefste Innerste.

Rot -und Grünfaschisten wäre demzufolge die normale und zugleich alternative Bezeichnung, als Gegenstück zu deren Nazipropaganda, denn wer sie davon befreit, erweckt zwangsläufig den Eindruck, man könne nichts entgegen setzen und nur so kann man das Stigma im Laufe der Zeit durchsetzen, genau mit den gleichen Methoden muß man sie brandmarken, wenn es in das kollektive Gedächtnis der Bevölkerung eingehen soll.

Gravatar: Karl Napp

Die Brandmarkung von "rechts" als "böse" ist ein Erfolg der deutschen main-Medien. Vor allem der durch Zwangsabgaben aller Haushalte bezahlten Staatssendeanstalten ARD/ZDF, die in jahrzehntelanger Wühlarbeit von rot-grünen Halbintellektuellen unterwandert worden sind. Und die immer mehr werdenden, nur um Staatsposten bemühten bürgerlichen Berufspolitiker haben nichts bemerkt oder sich mit "Pförtnerämtern" abfinden lassen. Bis auf die Bild-Zeitung bewegen sich auch die wenigen verbliebenen, früher so stolzen großen, überregionalen deutschen Tages-print-Medien inzwischen in seichten, grün-roten Gewässern. Der konservative Bürger muss "fremdgehen" und sich bei der NZZ informieren.

Gravatar: Das Maß ist voll.

Auch in der Schweiz wird wohl schon derjenige als "böse", als "rechts", als "radikal" und als weiss der Teufel was noch denunziert, wenn er sich in Zusammenhang bspw. mit der "Corona - Pandemie" nur kritisch und verhältnismäßig maßvoll äußert ...

https://www.youtube.com/watch?v=EOn4kJMPXLs&t=1035s .

Theoretisch besteht dort aber noch die Möglichkeit, "verrückt spielende Staatsgewalten" durch Volksabstimmungen unter Kontrolle zu bringen ...

https://www.youtube.com/watch?v=uhODzchqeLw&t=138s .

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Sie ist das größte Übel.

Gravatar: Bundesvergessensgericht, Bundesversagensgericht, Bundesversagungsgericht, Bundesvergasungsgericht

@ Werner Hill 07.10.2021 - 13:59

"Und wenn ich gegen die G-Regeln verstoße, muß ich mit ungewissem Ausgang wahrscheinlich trotz Rechtsgutachten lange gegen Strafzahlungen prozessieren, um recht zu bekommen.

Der Rechtsstaat ist herausgefordert, aber - gibt es ihn überhaupt noch?"


Nein, eben nicht. "Die Politik [Exekutive] ist im Grunde von Wahnsinn beherrscht" und "der Rechtsstaat" ist seit 2005 zunehmend "in Auflösung" befindlich ...

https://youtu.be/uhODzchqeLw?t=94 .

Die deutschen Staatsgewalten stehen längst in einem rat race in Konkurrenz zueinander, das diejenige Staatsgewalt gewinnt, im Zweifelsfalle die Exekutive, die den Unrechtsstaat zuerst erreicht, in dem Grund -, Freiheits -, Gleichheits - und Menschenrechte als Individualrechte von den Füßen auf den Kopf gestellt und eben nicht mehr Individualrechte und ihrem Wesen nach Abwehrrechte des Einzelnen dem Staat gegenüber sind, sondern in dem es vorrangig gilt, ein "Recht" des "Kollektivs" und der "Volksgemeinschaft" gegenüber dem Einzelnen zu schützen, über das in Wirklichkeit aber die Exekutive allein entscheidet ...

https://youtu.be/BtInXIHfxeM?t=499

https://www.youtube.com/watch?v=9XyXo-GcLsA&t=2987s ,

.... und zwar mit einem Unfehlbarkeitsanspruch, der selbst den Papst viel älter aussehen lässt, als er ist.

Dieses rat race war kürzlich wieder sehr unschön zu beobachten zwischen den Verfassungsorganen bzw. zwischen dem Bundestagspräsidenten und dem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten ...

https://www.youtube.com/watch?v=xo3z6aYWzr0&t=1536s .

Im Grunde stand wieder einmal die Frage im Raum, wem das Grundgesetz noch gleichgültiger und noch egaler ist, wer sich noch weniger darum kümmert, wer sich zynischer zum Grundgesetz verhält, wahrscheinlich keine Ahnung davon hat, und wer sich als der vom politischen Willen Abhängigste erweisen kann.

Der Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D. Voßkuhle meint, die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde umfasse das Recht des Einzelnen, zu entscheiden nicht nur darüber, ob er geschäftsmäßige Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, sondern auch das Recht, über die Gründe zu entscheiden, aus denen er Sterbehilfe in Anspruch nehmen will. Danach wäre also auch das Recht des Jugendlichen auf Inanspruchnahme von Sterbehilfe in einer evtl. pubertäts - oder heranwachsensbedingt depressiven Phase geschützt, wenn er entscheidet, dass es für ihn wichtige Gründe gibt für den Wunsch, aus dem Leben zu scheiden. Dieser Ansatz ist natürlich sehr zynisch, und er hat auch und gerade deswegen mit dem Grundgesetz und der Verpflichtung aller staatlichen Gewalt zum Schutz der unantastbaren Würde des Menschen nichts zu tun, da diese Verpflichtung ja gerade dem Zweck dient, den Staat daran zu hindern, die Ausübung hoheitlicher Gewalt noch einmal mit dem Zynismus zu verbinden, mit dem sie im Deutschland der Jahre 1933 - 1945 verbunden war ...

https://www.youtube.com/watch?v=Dp7iSy9cRmo&t=1698s .

Sinngemäß und eigentlich ganz zu Recht hält der Bundestagspräsident a.D. Lammert dies auch der Argumentation des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten a.D. Voßkuhle entgegen.

Das Problem ist aber, dass Lammert sich seiner in diesem Punkt wahrscheinlich vernünftigen, eher nicht zynischen und eigentlich mit dem Grundgesetz besser vereinbaren Position entgegen längst selbst erwiesen hat als Personalie, die keine Ahnung vom Grundgesetz hat und der das Grundgesetz eigentlich egal ist, da er im Jüdischen Museum in Berlin nämlich den Artikel 1 Absatz 1 GG auch schon einmal mit den Worten zitiert hat "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt." ...

https://menschundrecht.de/spontifex%202007%20-%202020.pdf#page=276

https://menschundrecht.de/Spiegel%20online%202007%20-%202020.pdf#page=212 .

Der Schutz der unantastbaren Würde des Menschen ist aber eben nicht "Aufgabe" und evtl. Kann - oder Sollaufgabe, sondern er ist "Verpflichtung" aller staatlichen Gewalt.

Wenn das Grundgesetz bei Lammert aber schon an 17 Worten und 95 Buchstaben scheitert, dann kann er nicht erwarten, von Voßkuhle ernst genommen zu werden mit dem, was er in diesem Zusammenhang im Übrigen noch zu sagen hat.

Wie Sie also sehen, ist da ein rat race im Gange unter den Staatsgewalten, das in der Eigendynamik kaum mehr aufzuhalten scheint, die es inzwischen entfaltet.

Wer aber "diese Werte nicht vertritt", hat als Deutscher jederzeit "die Freiheit, dieses Land zu verlassen", und zwar also nicht nur horizontal, sondern auch vertikal ...

https://www.youtube.com/watch?v=P9qFG8NBWC8 .

Gravatar: Werner Hill

Und wenn ich gegen die G-Regeln verstoße, muß ich mit ungewissem Ausgang wahrscheinlich trotz Rechtsgutachten lange gegen Strafzahlungen prozessieren, um recht zu bekommen.

Der Rechtsstaat ist herausgefordert, aber - gibt es ihn überhaupt noch?

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