Blasphemie wird in Deutschland bestraft, solange es nicht Juden oder Katholiken betrifft

Irland hat vor Kurzem seinen Blasphemieparagraphen ersatzlos gestrichen. Die USA kennen keinen solchen Erlass. Die Katholische Kirche befürwortet die Streichung. Deutschland und Österreich wollen ihn behalten.

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§ 188 StGB (Deutsches Strafgesetzbuch): Herabwürdigung religiöser Lehren

Stand der Gesetzgebung: 29.10.2018 (immer noch gültig)

Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Die Strafe tritt nur dann in Kraft, wenn die Blasphemie geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen. Wenn also Roger Waters (Pink Floyd) ein Plastikschwein mit Davidstern (Judenstern) auf der Bühne fliegen lässt oder ein Muslim ein Hakenkreuz auf eine Synagoge sprayt, dann greift der § 188 StGB nicht, denn die zivilisierten Juden erregen sich nicht und bereiten auch keinen Ärger. Früher hätten sie das Hakenkreuz sogar mit einer Zahnbürste weggeputzt. Ähnlich verhält es sich mit Katholiken. Das Bildnis eines noch lebenden nicht amtierenden Papstes, der die Hose bepinkelt (Titanic), ruft keine ausreichende Erregung hervor, die eine Strafe nach § 188 StGB bedingt.

Frage: Wann kommt denn der Blasphemieparagraph zum Einsatz? Wann zeigt der § 188 StGB endlich seine Macht?

Antwort: Wenn die betroffene Religionsgemeinschaft sich derart erregt und ärgert, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, weil Polizisten fehlen und Gerichte überlastet sind. So werden viel befahrene Autobahnen gesperrt, wenn Baumschützer in ihrer Nähe demonstrieren, die der fließende Verkehr erregt und ärgert.

Von der Bestrafung ausgenommen sind Kunstwerke. Da dieser kurze Artikel hier kein Kunstwerk ist, sondern die Realität beschreibt, verzichte ich zu meinem Schutz vor Bestrafung auf die Nennung der leicht erregbaren Konfession. Die Strafe würde mich erregen und ärgern, doch leider bin ich keine Religionsgesellschaft und keine Glaubenslehre, ja nicht einmal eine Synagoge.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Rießler

Es sind aber nicht nur die Öko-Jünger. Man sollte auch die Marxisten (orthodox oder neo), die sich als moralische Instanz aufspielen, nicht vergessen inkl. der Plattitüden, die sie aus Schule und Medien übernommen haben.

Gravatar: Olaf Maiwald

Wer den Namen des Herren lästert…, aktuell in Pakistan.
Radikal anders und gewaltbereit wird nicht geduldet, weil gewaltbereit und gewalttätig nicht akzeptiert werden darf. Radikal für sich ist kein Makel, Gandhi und Jesus waren gesellschaftspolitisch genau das, auch und gerade in ihrer Einstellung zur Gewalt.
Radikale Prediger sind auf ihre Einstellung zur Gewalt abzuklopfen, denn da scheiden sich die Geister.
Wer den Namen des Herrn schmäht, wird mit dem Tod bestraft; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Der Fremde muss ebenso wie der Einheimische getötet werden, wenn er den Gottesnamen schmäht.“ – Lev 24,16
Nur ein Beispiel von vielen.
Das steht wo? In heiligen Schriften? In Gesetzestexten ganzer Staaten?
Dann brauchen wir uns nicht zu wundern.
Mir fällt da nur der olle Marx ein.
Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet, ist tief verankert, und das ist falsch.

Gravatar: Olaf Maiwald

§ 188 StGB:
"Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens", hin und wieder geht es doch noch um was anderes als Religion.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Blasphemie wird in Deutschland bestraft, solange es nicht Juden oder Katholiken betrifft“ ...

"Gott kann man nicht beleidigen", sagt Reinhard Kardinal Marx zur aktuellen Diskussion um das Blasphemie-Gesetz in Deutschland. Zuvor hatte Erzbischof Ludwig Schick eine Verschärfung des Blasphemie-Gesetzes gefordert. Der Freiburger Staatskirchenrechtler Prof. Stefan Mückl erklärt im domradio.de-Interview, wann das Gesetz überhaupt greift – und warum Nichtachtung die beste Reaktion auf schlechte Satire sei“:
https://www.domradio.de/nachrichten/2012-08-04/debatte-um-blasphemie-gesetz-deutschland

Was aber will Gott unternehmen, wenn seine Alte und scheinbare Domina scheinbar selbst für Österreich Anderes verfügt???

Gravatar: karlheinz gampe

Deutschland wird ja auch von kranken und depperten roten Politikern (CDU+SPD) regiert.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Irland hat vor Kurzem seinen Blasphemieparagraphen ersatzlos gestrichen. Die USA kennen keinen solchen Erlass. Die Katholische Kirche befürwortet die Streichung. Deutschland und Österreich wollen ihn behalten.“ ...

Papst Benedikt behauptet von sich selbst: 'Ich weiß nicht… ich rede zu viel!' http://www.kath.net/news/56230:

Meint zumindest die Mehrheit der Mitglieder der gesetzgebenden Gewalt (Parlament) in Deutschland deshalb etwa, katholischer als der Papst sein zu müssen???

Da der Blasphemieparagraph allerdings dann greifen soll, „wenn die betroffene Religionsgemeinschaft sich derart erregt und ärgert, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, weil Polizisten fehlen und Gerichte überlastet sind – z. B. „werden viel befahrene Autobahnen gesperrt, wenn Baumschützer in ihrer Nähe demonstrieren, die der fließende Verkehr erregt und ärgert“:

Sollte man - um muslimische Flüchtlinge und Migranten nicht zu diskriminieren - zum Schutz ´aller` Bürger und zur Entlastung der Steuerzahler - die Ausübung von Religionen aller Art in Deutschland nicht kategorisch verbieten???
https://www.journalistenwatch.com/2018/11/02/nrw-blutiges-halloween/

Gravatar: Thomas Rießler

Gottesfurcht ist Anfang der Erkenntnis, dieses säkularisierte Blasphemiegesetz ist jedoch eigentlich gar kein Blasphemiegesetz, sondern ein Schutz des Mobs vor verletzten Gefühlen. Letztlich möchte der Gesetzgeber einfach nur Ruhe vor größeren religiös motivierten Auseinandersetzungen haben, deshalb ist es für ihn unerheblich, ob tatsächlich eine Blasphemie vorliegt oder nicht.

Die Vorstellung, dass Gottesfurcht und die Einhaltung der zehn Gebote zum Schutz der Menschen da sind, und nicht dazu, ihnen ihre Freiheit zu sündigen zu nehmen, scheint mir aktuell aus der Mode gekommen zu sein. Aber wehe, wenn sich jemand an ihrer Mutter Erde vergeht.

Gravatar: Karl Brenner

Das Gesetz muss weg
Wie auch die Begrenzung von Ladenschlusszeiten und die Beschäftigung der Finanzverwaltungen mit den Kirchensteuern.

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