Anleiheankäufe durch die EZB

Oder: Einige Fragen an Herrn Draghi.

Veröffentlicht:
von

Nach §104 des Vertrags von Maastricht ist es der EZB verboten Staaten zu finanzieren.

Betrachten wir daher einmal die  Geschichte der Anleihekäufe der EZB. Das fing mit Griechenland an und wurde, nachdem Griechenland zahlungsunfähig wurde, so gelöst:

Bestehende Rechte wurden missachtet und die EZB bekam neue Anleihen die von allen EU-Staaten garantiert wurden.


Also wurde damit durch die EZB nicht de facto gegen das Finanzierungsverbot verstoßen, aber ohne weiteres de facto gegen die no-bail-out Klausel (§125).

Wie soll das in Zukunft weitergehen? Wenn doch die EZB auf Ihren bevorzugen Status verzichten will?


Für die EZB gilt aber nur die Stabilität des Euro als Maßstab. Wie kann diese Stabilität aber gefährdet sein wenn schwächere Staaten aus dem Euro aussteigen? Damit wird doch der Rest Euro durchaus stabiler. Wie kann also die EZB im Namen der Stabilität des Euro die instabilen Staaten stützen?

Eine weitere Frage. Nachdem wir nun wissen, daß  bestehende Verträge geändert werden können. Wie sollen Privatpersonen  in Zukunft mit Staatsanleihen umgehen? Man bekommt vielleicht die versprochenen Zinsen und die versprochene Rückzahlung. Sollte aber ein Staat in die Bredrouille kommen, ist man der Einzige der sein eigenes Geld verliert, dazu noch die Verluste wie z.B. der Zentralbank tragen.

Also wie soll man das irgendwie kalkulieren können?


Nächste Frage etwas allgemeiner. Warum sollte man sich als Privater an Gesetze gebunden fühlen? Es wird uns doch täglich vorgeführt, es gibt Gesetze und Gesetze. Und Staaten können ungestraft dagegen verstoßen.

Folgende Verstöße gab es nur in den letzten 4-5 Jahren

- Gesetze über Defizitgrenzen

- Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB

- Verstoß gegen die no-bail-out Klausel des Vertrags von Lissabon

- Eingriff zugunsten der EZB in BESTEHENDE Verträge

- Verfassungsbruch in BW, durch den Ankauf der ENBW Anteile

-  Staatliche Hehlerei in NRW ("Ankauf Steuer CDs")

 

Etwas älter aber nicht minder schwerwiegend

- Enteignungen in der ehemaligen DDR

 

Also meine letzte Fragen. Wie viele Gesetze gelten? Welche darf man ungestraft brechen? Welche darf der Staat brechen?

Man kann es auch abschließend so formulieren;  "In der Not gilt für Staaten kein Gebot" ?

 

 

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang