Sie hatte geklagt

Muslima darf nicht verschleiert Auto fahren

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat nun bestätigt, dass das Verhüllungsverbot auch für Autofahrerinnen gilt. Eine Muslima hatte geklagt und hatte sich – offenbar in der Hoffnung, dass es sich als Trumpf-Argument erweist – auf ihre religiösen Gefühle berufen.

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Also hatte sie, wie die WAZ meldet, einen Eilantrag eingereicht auf »einstweilige Anordnung zur Aussetzung des in der Straßenverkehrsverordnung enthaltenen Verhüllungsverbots«.

Die Straßenverkehrsordnung war erst im September 2017 geändert worden, und zwar dahingehend, dass eine »Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts, die die Identifizierung der Person beispielsweise beim Blitzen verhindert«, für nicht mehr zulässig erklärt wurde. Somit sind auch Burka und Nikab-Varianten der muslimischen Vollverschleierung am Steuer eines Autos nicht mehr erlaubt, da ein Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung sein Gesicht »nicht so verhüllen oder verdecken« darf, »dass er nicht mehr erkennbar ist«.

Außerdem muss zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer eine »ungehinderte Rundumsicht« gewährleistet werden. Ein Verstoß gegen die Regelung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass das Verhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer ihre Religionsfreiheit verletze. Sie trage wegen ihres islamischen Glaubens seit sieben Jahren einen Gesichtsschleier und könne auch während der Autofahrt nicht darauf verzichten.

Das Verhüllungsverbot führe letztlich dazu, dass sie ihren Führerschein nicht mehr zu Ende machen könne. Sie könne verschleiert weder die noch ausstehenden Fahrstunden nehmen, noch die praktische Fahrprüfung ablegen. Sie sei aber als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau auf das Auto angewiesen.

Aber ist sie darauf angewiesen, alleinerziehend zu sein? Ist sie darauf angewiesen, in einem Land zu leben, in dem Religionsfreiheit auch Freiheit von einer Religion bedeutet? 

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dirk S

@ Frank

Zitat:"Ich könnte mir durchaus vorstellen das dies der Grund ist weshalb sie alle herkommen."

Ich vermute einen anderen: Das Asylbewerberleistungsgesetz. Ist aus deren Sicht geschenktes Geld.

Zitat:"Ist es ihnen in ihren eigenen Ländern zu fortschrittlich geworden?"

In der islamischen Welt gibt es eine Spaltung: Zu einen die jungen, gut ausgebildeten und westlich Orientierten (die Träger des "arabischen Frühlings"), die gerne einen eigenen Weg zwischen Modere und Islam finden wollen und dann den Rest, der sich der Moderne und ihren gesellschaftlichen Änderungen verweigern und Anhänger der erzkonservativen Geistlichkeit sind. Wie es da weiter geht, werden die selbst miteinander ausmachen müssen, auch wenn der Mohammed bin Salman wohl selbst eine Mehrheit in seinem Land für den Weg in die Moderne sieht.

Zitat:"Wenn man sich die Kriminalstatistiken der Einwanderer anschaut ist es nicht gerade die Creme de la Creme welche es zu uns verschlagen hat."

Ich sag immer, dass die meisten Nordafrikaner, die seit 2015 als Asylbewerber zu uns gekommen sind, nicht vor Krieg oder politischer Verfolgung geflohen sind, sondern vor der Strafverfolgung. Entgegen der gutmenschlichen Meinung, nach der die erst hier durch "Ablehnung" und "Diskriminierung" so geworden sind, sehe ich es so, dass die schon vorher und in ihren Heimatländern kriminell waren. Und da das Asylrecht nicht vor Strafverfolgung schützt, gehören die schnellstmöglich in ihre Heimat zurück geschickt. Auch wenn die die (durchaus verständlicher Weise) nicht wiederhaben will.

Zitat:"Ich bin mir sicher das es in ihren Heimatländern jetzt wo sie bei uns sind um einiges sicherer ist als vorher."

Ja, der Begriff "sicheres Herkunftsland" bekommt da eine völlig andere Bedeutung.

Sicherbeherkunfte Grüße,

Dirk S

Gravatar: SchlafKindleinSchlaf

Frank 21.03.2018 - 14:47

Schon erstaunlich nicht wahr, das dort die Moderne, durch einen Mann einzieht , da darf man doch mal Bravo und weiter so, sagen. Ich hoffe der Mann hat ein langes gesundes Leben und seine Einstellung greift weiter um sich.

Zu letzteren würde ich denken dürfen; Bingo.

Gravatar: Peter

Ich verstehe das ganze nicht! Schleier oder Burka ist doch egal. Denkt mal dran, was man daraus für ein Geschäft machen könnte. Ich stelle mir das so vor, diese wandelnden Plakatsäulen könnte man doch schön mit Werbung zupflastern: also z.B. vorne Veltins oder Paulaner, hinten Persil oder HB-Werbung.

Gravatar: Old Shatterhand

Ins ist doch klar. Sollte es für diese Schleier*****, die sich diesem Schwachsinn der Scharia unterordnen hier deshalb Sonderrechte bezüglich der Gesichtbedeckung im Straßenverkehr geben, (man weiß ja nie was die Politclowns da noch ändern werden) werde ich nur noch wie ein Antifant vermummt im Auto fahren und mein Kennzeichen zusätzlich mit einer Reflektierenden Folie bedecken.
Wenn die Kasper hier Sonderrechte für diese Islamisten einräumen, gebe ich mir diese dann eben selbst alszivilen Ungehorsam wegen Ungerechtigkeit.

Gravatar: Frank

Zitat:
"Wenn der Mohammed bin Salman so weitermacht, dann ist es in 10 Jahren für Muslimas in Saudi-Arabien freiheitlicher als hier.

Unverschleierte Grüße,

Dirk S "

Ich könnte mir durchaus vorstellen das dies der Grund ist weshalb sie alle herkommen. Sie wollen so weitermachen wie bisher und hoffen das dies mit Hilfe des GGes umsetzbar ist.

Der Gedankengank ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Ist es ihnen in ihren eigenen Ländern zu fortschrittlich geworden?

Wenn man sich die Kriminalstatistiken der Einwanderer anschaut ist es nicht gerade die Creme de la Creme welche es zu uns verschlagen hat. Ich bin mir sicher das es in ihren Heimatländern jetzt wo sie bei uns sind um einiges sicherer ist als vorher.

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Außerdem muss zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer eine »ungehinderte Rundumsicht« gewährleistet werden."

Sollte eigentlich selbstverständlich sein. Schon allein aus Rücksicht auf Dritte, der nicht so gerne übergefahren werden möchten.

Zitat:"Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass das Verhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer ihre Religionsfreiheit verletze."

Ja ja, die Religionsfreiheit, das "Universalargument" einiger spezieller Gruppen. Nur ist die Religionsfreiheit anderen Grundrechten untergeordnet, nicht ohne Grund stehen im GG die Grundrechte in einer bestimmten Reihenfolge. Und das Recht auf "Leben und körperliche Unversehrtheit" Art. 2 Abs. 2 GG steht nun vor der Religionsfreiheit Art. 4 Abs. 1 GG, zumal das öffendliche Interesse einer Strafverfolgung der Religionsfreiheit übergeordnet ist. Und beides ist betroffen, da zum einen die Erkennbarkeit, zum anderen die Rundumsicht erheblich beeinträchtig sind.

Mal abgesehen davon, dass ihr Recht auf Religionsfreiheit nicht angetastet wird, sie muss um ihr Recht ausüben zu können nur auf das Autofahren verzichten. Und (entgegen langläufiger Meinung ;-) ) gibt es in DE kein Recht auf Autofahren.

Eigentlich sollte die Uneinsichtigkeit der Dame dazu führen, dass bei ihr eine MPU angeordnet wird. Denn sie nimmt ja leichtfertig die Gefährdung Dritter in Kauf, was zu Zweifeln an ihrer Fähigkeit, ein Fahrzeug verantwortungsbewusst zu führen, führt. So ein kleiner Rohrkrepierer sollte schon drin sein.

@ Mark Anton

Zitat:"Jetzt wird mir klar, warum Frauen in Saudi Arabien erst gar keinen Führerschein machen dürfen....."

Inzwischen schon. Als Allerneustes dürfen die sich wohl bald selbst aussuchen, was denn nun die vom Koran geforderte "dezente und respektvolle Kleidung" ist ( https://www.welt.de/vermischtes/article174724098/Neue-Regeln-Wie-Saudi-Arabien-jetzt-die-Kleiderordnung-fuer-Frauen-aendern-will.html ). Wenn der Mohammed bin Salman so weitermacht, dann ist es in 10 Jahren für Muslimas in Saudi-Arabien freiheitlicher als hier.

Unverschleierte Grüße,

Dirk S

Gravatar: Mark Anton

Jetzt wird mir klar, warum Frauen in Saudi Arabien erst gar keinen Führerschein machen dürfen.....

Selbst die royal air force saudi arabien Pilotinnen sind nach der Landung auf einen Chaffeur angewiesen!

<Zynik Anfang>
Mangelnder-Rundumsicht-sei-Dank !
<Zynik Ende>

Gravatar: Maria

Danke im Namen des gesunden Menschenverstandes für dieses Urteil.

Gravatar: Werner

Eine verschleierte Muslima darf nicht nur nicht Autofahren, sie muss raus aus Deutschland. Wir haben hier in der BRD doch ein Vermummungsverbot, warum wird das Gesetz von der linksversifften Justiz nicht angewendet. Wo sind die angeblichen Rechten in Deutschland. Die sollten keine Asylheime attackieren, sondern die Politiker der Altparteien und die Antifa vernichten.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

Auch m. E. vollkommen richtig:

… „Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat nun bestätigt, dass das Verhüllungsverbot auch für Autofahrerinnen gilt.“ …

Da in Deutschland lt. Grundgesetz aber noch immer der „Gleichheitssatz“ gilt https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz:

Sollten Polizisten – die keinesfalls fehlerlos arbeiten https://www.metronaut.de/2017/07/g20-ich-habe-dann-doch-ein-paar-fragen-an-die-polizei-und-innensenator-grote/ – nicht besser auch vom Verhüllungsverbot betroffen sein???

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