Libanesischer Häftling droht in Berlin mit Attacken und Anschläge gegen »Ungläubige«

Gewalttätiger Islamist soll trotz Terrordrohungen freigelassen werden

Unverständlich: Ein 27-jähriger Libanese kündigt in Berlin nach dem Ende seiner Haftstrafe islamistische Anschläge gegen »Ungläubige« an. Trotzdem sehen Richter keine Handhabe, ihn weiter festzuhalten. Dessen Abschiebung soll wiederum am »verlorenen« Pass scheitern.

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In Berlin verbüßte der 27-jährige Libanese Mohamed A. eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen schweren Raubes und Körperverletzung. In der Haft radikalisierte sich dieser zum Islamisten und drohte mit Attacken  und Terroranschlägen gegen »Ungläubige«, so bald er freigelassen werde. Trotzdem soll der mittlerweile vom Staatsschutz als islamistischer Gefährder eingestufte Kriminelle freigelassen werden, da Richter keine Handhabe sehen ihn weiter festzuhalten.

Lediglich eine Verlängerung um einige Monate wird für möglich gehalten, nachdem der Intensivtäter seit kurzem zusätzlich in Untersuchungshaft wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sitzt. Als die Justizbeamten seine Haftzelle kontrollierten, fanden sie ein illegal eingeschleustes Mobiltelefon. Bei der Beschlagnahmung ging Mohamed A. unter allerlei islamistischen Beschimpfungen auf die Wächter los und biss ihnen in den Arm.

Auf dem Telefon wurden allerlei islamistische Propagadavideos mit blutigen Kampfszenen und Hinrichtungen gefunden. In Textnachrichten an andere Islamisten kündigte er an, im Namen des IS in Deutschland Anschläge verüben zu wollen. Das Gefängnis und sein Glaube hätten ihn so stark gemacht, dass er auf die großen Aufgaben nach seiner Freilassung vorbereitet sei, möglichst viele »Kuffar« ('Ungläubigen') zu bestrafen, heißt es darin.

Das Amtsgericht verurteilte den Libanesen nicht deswegen, sondern lediglich wegen der Wächterattacke mit Beschimpfungen wie »ungläubige Hurensöhne« und »ich ficke bald eure Kinder« zu weiteren sechs Monaten Haft, jedoch ging dessen Anwalt dagegen in Berufung. Die letzte Entscheidung ist noch offen. Aber auch angesichts der verstreichenden Zeit droht eine Freilassung aus der seit 2006 wegen Gewalt- und Raubdelikten bereits dritten Haftstrafe in Deutschland näher zu rücken.

Die Bundesanwaltschaft prüfte, ob ein weiteres Verfahren wegen Verabredung zu einem Verbrechen sowie wegen geplanten Mordes eingeleitet werde, doch hieß es unverständlicherweise, dass derzeit die Beweise nicht dafür auszureichen würden, den Islamisten unter Terrorverdacht länger festzusetzen. Lediglich zur Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen reichte es.

Im Falle der Freilassung ist für Mohamed A. folglich eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung angeordnet. Dafür werden im Schichtbetrieb ganze 25 Beamte eingesetzt. Er muss eine Fußfessel tragen, darf ein bestimmtes Gebiet im Ost-Berliner Stadtteil Marzahn nicht verlassen, hat sich täglich bei der Polizei zu melden und darf als Auflagen sich mit keinen anderen Islamisten treffen, kein Telefon und keinen Computer nutzen.

Eine sinnvollere Abschiebung von Mohamed A. in sein Heimatland wird seitens der Behörden als sehr schwierig eingestuft. Er habe bei seiner Einreise nach Deutschland seinen Pass als verloren angegeben. Nachdem sich ein Ende der Haftstrafe abzeichnete, fuhren kürzlich sogar schon Bundesbeamte in den Libanon, dabei unter anderem in den Heimatort des 27-jährigen, um den Fall voranzubringen.

Ohne Erfolg: Die libanesischen Behörden stellten sich stur und verwiesen auf ihre Gesetzeslage. Demnach stelle der Libanon grundsätzlich keine Passersatzpapiere für Staatsbürger aus, die als Islamisten auffällig wurden. Ohne entsprechendem Pass sei für Mohamed A. keine Rückreise in den Libanon möglich.

Der Fall erinnert an den des islamistischen Attentäters vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, denn auch dieser hatte mutmaßlich keine Papiere mehr, und um die Ausstellung der für eine Abschiebung nötigen Ersatzdokumente gab es ein langes Gerangel, da auch Tunesien sich gegen die Rücknahme von Islamisten sträubt.

Ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist und unbedingt mit Gegenmaßnahmen der Bundesregierung auf diplomatischer und wirtschaftlicher Ebene gegen solche Staaten beantwortet werden muss. Es kann nicht sein, dass an den bundesdeutschen Grenzen leichtfertig Migranten ohne Pass hineingelassen werden, die man dann nicht los wird, weil die Herkunftsstaaten ihren Landsleuten keinen Ersatzpass zur Rückreise ausstellen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Sarah

In diesem Irrenhaus ist es nicht mehr auszuhalten!
Gibt es ein Land, in dem eine ähnlich idiotische, kranke Regierung herrscht wie in Deutschland?

Gravatar: kim

Wie verwahrlost muß eine Justiz sein, die das ihr anvertraute Volk vor einem solchen Mordlustigen nicht schützt - und wie ungerecht ein Himmel, der keine Steine auf ihn regnen läßt !

Gravatar: Gerd Müller

Aber wehe, du dämlicher Deutscher bezahlst deine Steuern nicht richtig, aber dann ....
Tollhaus, Bananenrepublik Germanien !

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