Urteil im Stendaler Wahlfälschungsprozess

Ehemaliger CDU-Stadtrat geht für 30 Monate ins Gefängnis

Der ehemalige Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt geht für Zweieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Stendal sah es als erwiesen an, dass Gebhardt Wahlfälschungen in großem Stil zu seinen Gunsten und zum Vorteil seiner Partei begangen habe.

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Bei der Kommunalwahl 2014 sei es zu Urkunden- und Wahlfälschungen in mehreren Hundert Fällen gekommen. Holger Gebhardt, ehemaliger CDU-Stadtrat von Stendal, habe mit hoher krimineller Energie gehandelt. Auch wenn er nicht alleine für die umfangreichen Taten verantwortlich sei und ein umfangreiches Geständnis abgelegt habe, so sei eine Strafe von Zweieinhalb Jahren angemessen, begründete die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden das Urteil. Erschwerend komme hinzu, dass Gebhardt nach Bekanntwerden der Tat versucht habe, Zeugen zu Falschaussagen zu bewegen. Von einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werde, sei daher abzusehen.

Gebhardt habe, so die Überzeugung des Gerichts, Helfer bei diesen umfangreichen Fälschungen gehabt, denen ein perfides, durchdachtes System zugrunde lag. Für Stendaler, von denen ausgegangen wurde, dass sie nicht zur Wahl gehen werden, wurden Vollmachten gefälscht und in deren Namen Briefwahlunterlagen beantragt. Die entsprechenden Wahlscheine wurden dann von Gebhardt und seinen nicht genannten Mitstreitern ausgefüllt. Bei der Stadtratswahl gab sich Gebhardt selbst die Stimmen, bei der Kreistagswahl kamen der CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel und dr Landtagsabgeordnete Harry Peter Güssau in den Genuss dieser erschlichenen Stimmen.

Aufgeflogen ist der Betrug, als ein Wähler, für den zuvor eine Vollmacht gefälscht und die Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, am Wahltag dann doch seine Stimme abgeben wollte. Sein Erstaunen war recht groß, als man ihm in Wahllokal erklärte, dass er doch bereits gewählt habe. Unter Eid sagte er dann aus, dass seine Unterschrift gefälscht wurde. Es folgten eine Strafanzeige und eine Wiederholung der Wahl.

Die aktuelle Berichterstattung zum Urteil hier bei der »MAZ«: Wahlaffäre in Stendal

Ein Überblick über den ganzen Skandal hier bei »anstageslicht.de«: Der Wahlbetrug in Stendal: die Chronologie

Am kommenden Sonntag wird im Saarland gewählt.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gittel

Augen auf bei den Landtagswahlen und bei der BTW. Ich werde mich als Wahlbeobachterin zur Verfügung stellen.

Gravatar: Ulli P.

...und sie werden es wieder tun. Sie werden sich dazu legitimiert fühlen!

Man kann nur raten, beim auszählen zugucken (jeder hat das Recht dazu! Oder, noch sicherer, als Wahlhelfer bei der eigenen Kommune melden.)

Gravatar: Dirk S

Hmm, bedeutet das eigentlich, dass die OSZE Wahlbeobachter für die Bundestagswahl entsendet (bzw. entsenden muss?). Grund dafür gäbe es anscheinend ja.

@ karlheinz gampe

Zitat:"Bsp. Bremen Fälschung massiv zum Nachteil der AFD"

Aber aber, das war nur ein "Auszählungsfehler". Kann mal vorkommen, wenn man Bremerhavener Gymnasiasten die Wahl auszählen lässt. Ist doch klar, dass man dann Ergebnisse entsprechend des Schulniveaus erhält.

Ach übrigens, das ist auch ein Argument gegen eine Absenkung des Wahlalters: Da die Gymnasiasten (und damit angeblich besonders schlaue junge Menschen) anscheinend nicht die Folgen ihres Fehlverhaltens vorher abschätzen konnten, wie soll man dann davon ausgehen, dass alle Gleichaltrigen die Folge ihrer Wahl abschätzen können? Bisher wurde immer nur der Beweis des Gegenteils erbracht (und man könnte die Frage stellen, ob das Wahlalter nicht angehoben werden sollte).

Auszählungsfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Karin Weber

Das heißt im Klartext: Der Mann steht für die Bundestagswahl nicht zur Verfügung. Da könnte es eng werden für die CDU. Der wahlprogrammresistente Schulz hat ja mit sagenhaften 100% eine Steilvorlage gelieferrt, die ihresgleichen nur noch in Nordkorea heutzutage anzutreffen ist. Da muss die CDU was tun, um auf 102% und damit drüber zu kommen.

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