Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig

Die auch in Deutschland praktizierte anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde vom Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht, da diese Form der Speicherung von Telekommunikationsdaten zu genaue Schlüsse auf das Privatleben zulasse.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt in seiner neuesten Rechtssprechung die sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union . Der Urteilsspruch dürfte damit auch Auswirkungen für Deutschland haben.

2015 beschloss die schwarz-rote Bundesregierung ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Demnach werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Daten von Telefon- und Internetverbindungen bis zu zehn Wochen aufzubewahren.

Das EuGH in Luxemburg bemängelte, dass die anlasslose Speicherung aller Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Menschen zulasse. Daher sollen Ausnahmen nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich sein.

Mehr dazu unter heise.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Hat der Zensur und Spitzelminister eine Schlappe erhalten ?
Ein Antidemokrat kann noch nicht alles durchsetzen undbürgerliche Freiheit total beschneiden.

Gravatar: MTwain

Aus der Geschichte lernen!

Im Deutschen Kaiserreich erweckte es den argwohn des staatswesens, wenn der bürger auf dem land seine haustüre nachts verriegelte. Dagegen durfte er aber durchaus bewaffnet sein in seinem eigenen haus. Inzwischen erweckt es den argwohn der obrigkeit, wenn der bürger sein internet und auch die grenzen seines staates verschließen möchte. Und waffen? Die haben inzwischen nur noch die kriminellen. (zur sicherheit: ist ironie).

Gravatar: MoshPit

...alles sehr schön - nur WER setzt das dann auch vor "unseren" so genannten "Gerichten" durch?
Der so genannte "Otto-Normal-Verbraucher"? - Wohl kaum - denn dazu fehlt diesem das Geld.
Ergo:
es bleibt ALLES so, wie es ist / war.

patriotische Grüße

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