Bundeswahlleiter veröffentlicht Pressemitteilung

48 Parteien zur Bundestagswahl 2017 zugelassen

Zur Bundestagswahl am 24. September 2017 sind die aktuell fünf im Bundestag vertretenen sowie drei in mindestens einem Landtag vertretene Parteien ohne Beibringung von Unterstützungsunterschriften zugelassen worden. Weitere 40 Parteien müssen diese Unterschriften noch beibringen, um final an der Wahl teilzunehmen.

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Die Liste der zunächst zur Bundestagswahl am 24. September 2017 zugelassenen Parteien ist lang. Derzeit sind CDU, SPD, die mehrfach umbenannte SED, die Grünen und die CSU für die neue Wahl zugelassen, da sie aktuell dem Bundestag angehören. Dazu kommen die AfD, die permanenten Mehrheitsbeschaffer der FDP und die Freien Wähler. Diese drei Parteien sind zwar nicht im aktuellen Bundestag vertreten, dafür aber mindestens in einem der 16 Landesparlamente. Für diese acht Parteien gilt, dass sie an der Wahl ohne weitere Vorbedingungen teilnehmen können. 

Die 40 anderen zunächst zugelassenen Parteien und Wahlgruppierungen haben vor ihrer endgültigen Zulassung noch eine weitere Hürde zu nehmen. Sie benötigen für die Teilnahme an der Bundestagswahl sogenannte Unterstützungsunterschriften. Für einen Kreiswahlvorschlag (Direktkandiaten) bedarf es 200 Unterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis, für die jeweilige Landesliste bis zu 2.000 Unterschriften. Für die eine oder andere aus der Vergangenheit etwas bekanntere Partei dürfte die zweite Anforderung nicht unbedingt eine wirkliche Hürde darstellen, auch wenn in vielen Wahlkreisen wohl auf einen Direktkandidaten verzichtet werden muss.

Andere Parteien aber werden trotz aktuell erfolgter Zulassung auch an den 2.000 Unterstützungsunterschriften für die Landesliste scheitern. Bei einem Blick auf den einen oder anderen Parteinamen in der vom Bundeswahlleiter vorgestellten Gesamtliste erklärt es sich auch, warum das Scheitern bereits vorprogrammiert ist. 

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