Interview mit Dr. Christoph J. Ahlers

»Im Fall Edathy hat der Rechtsstaat versagt«

Ex-MdB Sebastian Edathy wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material erworben zu haben. Der Sexualpsychologe Christoph J. Ahlers erklärt, warum er die Anschuldigung für unzulässig hält.

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FreieWelt.net: Vor kurzem ist der Fall des Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy durch die Presse gegangen. Er wird beschuldigt, bei einem kanadischen Versandhändler kinderpornografisches Material gekauft zu haben. Wie bewerten Sie diesen Fall?

Christoph J. Ahlers: Die Edathy-Affäre ist für mich  die mediale Hinrichtung eines Politikers, ohne dass dessen Verhaltensweisen zum Gegenstand eines Strafverfahrens geworden sind.

FreieWelt.net: Ist Edathy pädophil?

Christoph J. Ahlers: Wer, wie oder was Herr Edathy ist, dazu kann sich niemand befugt äußern – auch die nicht, die über ihn berichten, denn auch die kennen ihn nicht. Zu beurteilen, ob er eine Sexualpräferenz hat, die man als pädophil bezeichnen kann, steht daher auch mir nicht zu. Das kann man nur mit einer sexualdiagnostischen Exploration herausfinden und nicht anhand von Zuschreibungen in den Medien.

FreieWelt.net: Bekannt über diesen Fall ist, dass Edathy bei einem Bildversandhandel in Kanada Bilder bestellt hat. Dieser Bildversandhandel hatte ein breites Spektrum an Bildern im Angebot, unter anderem auch strafrechtlich relevante. Deshalb wurde er von den kanadischen Behörden vor kurzem wohl geschlossen.

Christoph J. Ahlers: Soweit ich weiß, hat Edathy dort Fotografien von unbekleideten jungen Männern am Strand bestellt. Wenn das stimmt, dann  ist das ein Nullbefund.

FreieWelt.net: Bilder von unbekleideten Männern zu kaufen ist in den Augen vieler Menschen zumindest erklärungsbedürftig, doch Sie halten das für unbedenklich. Welches Verhalten ist denn problematisch?

Christoph J. Ahlers: Problematisch ist der Konsum von so genannter »Kinderpornografie«, weil es sich dabei um die Dokumentation von sexuellem Kindesmissbrauch handelt. Wir haben zur Nutzung von Bildern und Filmen im Internet für unsere Patienten ein Ampel-System entwickelt, welches Betroffenen helfen soll, keine Dokumentationen von sexuellem Kindesmissbrauch zu konsumieren und dadurch straffrei zu bleiben.

Die grüne Phase definiert unproblematische Fotos und Filme, die zwar von Betroffenen als sexuell erregend wahrgenommen werden, die aber nicht mit dem Ziel hergestellt wurden, sexuelle Erregung hervorzurufen. Hierbei handelt es sich um Bilder aus Wäschekatalogen, Urlaubsfotos aus dem Schwimmbad oder vom FKK-Strand, die ohne sexuelle Motivation gefertigt wurden und deren Besitz und Verbreitung nicht strafbar ist.

Die gelbe Phase definiert Erotikfotos und-filme, die Jungen und Mädchen leicht bekleidet oder nackt in erotischen bzw. sexuell aufreizenden Posen zeigten, die jedoch keine Fokussierung auf Genitalien und sexuelle Handlungen beinhalten und demnach keine Pornographie darstellten. Kategorie »Gelb« ist demnach erfüllt, wenn der Sinn und Zweck der Bildproduktion eindeutig darin liegt, sexuelle Stimulation zu provozieren. Das ist der Fall, wenn Kinder nicht nur am Strand spielen, sondern wenn sie angehalten werden, erotisch aufreizende Posen einzunehmen, ob leicht oder unbekleidet. Kein Kind würde solche Posen von sich aus einnehmen, sondern da sind immer Erwachsene im Hintergrund, die sie dazu instruieren. Bilder von Kindern in erotisch aufreizenden Posieren haben allein den Zweck, beim Betrachter sexuelle Erregung zu stimulieren. Hier beginnt der sexuelle Missbrauch von Kindern.

Als Analogie aus dem Straßenverkehr bedeutet Gelb: Achtung! Runter vom Gas und rauf auf die Bremse! Wer bei Gelb nicht vom Gas geht und bremst, läuft Gefahr, Rot zu sehen bzw. über Rot zu fahren und so einen Unfall und den Verlust seines Führerscheins zu riskieren.

Die rote Phase ist schließlich dadurch definiert, dass Kinder durch die Fokussierung auf Genitalen und sexuelle Handlungen in pornographischer Weise dargestellt werden und es sich damit um die Dokumentation von sexuellem Kindesmissbrauch handelt. Diese rote Phase entspricht dem, was umgangssprachlich als »Kinderpornographie« bezeichnet wird.

Weil zur Herstellung solcher Fotos und Filme Kinder sexuell missbraucht werden, begeht derjenige, der sich solche Filme herunter lädt oder auch nur anschaut, durch seinen Konsum mittelbaren sexuellen Kindesmissbrauch und macht sich deshalb auch strafbar.

Was den gesamten Bereich so gefährlich macht: Die Grenze ist meist fließend: Die gleichen Kinder, die auf Fotos im grünen Bereich zu sehen seien, müssen teilweise auch auf Bildern der Gelbphase posieren und werden nicht selten auch in »roten« Pornofilmen missbraucht.

FreieWelt.net: Und was bedeutet das für den Fall Edathy?

Wenn es stimmt – ich habe die Bilder ja nie gesehen –, dass es sich bei den von Edathy erworbenen Bilder um Aufnahmen nackter, männlicher Jugendlicher am Strand handelt, die noch nicht mal erotisch aufreizend posieren, dann sind diese Bilder meines Erachtens juristisch, sexualpsychologisch und auch ethisch irrelevant. Aber was ist passiert? Eine Ermittlungsbehörde veranstaltet eine Pressekonferenz, in der sie mitteilt, dass es keine Indizien für strafrechtlich relevantes Vergehen von einer namentlich und bildlich benannten Person gibt, dass aber nicht ausgeschlossen werden könnte, dass im Hintergrund möglicherweise illegale bzw. strafrechtlich relevante Handlungen geschehen sein könnten.

Damit ist klar: Der Rechtsstaat ist ad absurdum geführt. Diese Logik müsste dazu führen, dass jedem Führerscheininhaber der Führerschein entzogen wird, weil niemand ausschließen kann, dass einer, der Auto fährt, womöglich auch über eine rote Ampel fährt. Edathy ist medial exekutiert worden, ohne einer Straftat überführt worden zu sein. Ich erinnere mich an echte Fälle von  sexuellem Kindesmissbrauch, wie beispielsweise Marc Dutroux. Das waren schwerste Verbrechen an Kindern. Doch hier gab es nicht ansatzweise eine derartige Medienhysterie wie im Fall Edathy.

FreieWelt.net: Kann man ausschließen, dass jemand, der »Gelb«-Bilder kauft, auch an »Rot«-Bildern interessiert ist?

Christoph J. Ahlers: Nein. Der kanadische Anbieter war quasi »branchenbekannt« als ein spezialisierter Versandhandel für »gelbe« Bilder. Das heißt, die Kunden waren interessiert an Bildern, die außerhalb der Norm, aber innerhalb des strafrechtlich irrelevanten Rahmens liegen. Die Kunden wollten nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Um möglichst nah an verbotene »Rot«-Bilder heranzukommen, suchten sie nach Bildern, die die Phantasie stimulieren, aber noch legal sind.

Es ist so gut wie unmöglich, »Rot«-Bilder – also echte »Kinderpornografie« – offiziell zu kaufen. Man muss in entsprechenden Internet-Tauschbörsen selber »rote« Ware anbieten, um im Gegenzug andere »rote« Ware zu bekommen. Deshalb ist dieser Bereich kommerziell zu vernachlässigen. Mit »Gelb«-Bildern kann man Geld verdienen, weil die legal veräußert und erwerben werden dürfen. Und weil »rote« Bilder nur getauscht werden, kann man mit einem Verbot das Problem nicht an der Wurzel packen. Um Täter überführen zu können, müsste man sich selbst strafbar machen, denn ansonsten erhält man keinen Zutritt zu den Tauschbörsen, und das ist deutschen Ermittlungsbehörden untersagt.

FreieWelt.net: Ist der »rote« Bereich quantitativ messbar?

Christoph J. Ahlers: Mir sind keine verlässlichen Daten bekannt.

FreieWelt.net: Worum müsste es also im Umgang mit sexuell stimulierenden Bildern im Internet gehen?

Christoph J. Ahlers: Es müsste darum gehen, zwischen moralischer Empörung und ethischer Verantwortung zu unterscheiden. »Grüne« Bilder von leicht bekleideten Kindern in Katalogen oder Fotoportalen zu betrachten und sich daran sexuell zu erregen, kann man moralisch empörend finden, ethisch ist es irrelevant, denn niemand wird dadurch beeinträchtigt und keiner nimmt Schaden. Stattdessen sollte man das Augenmerk auf »gelbe« Bilder richten und die Veräußerung und den Erwerb unter Strafe stellen, denn solche Bilder stellen den Beginn von sexuellem Kindesmissbrauch dar. »Rote« Bilder – also umgangssprachlich Kinderpornographie – sind seit jeher illegal und konnten auch bisher nicht legal veräußert und erworben werden.

FreieWelt.net: Vielen Dank für das Interview.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Lemke

Was haben Leute wie Edathy im Bundestag zu suchen, dort auch noch ehemals als Ausschussvorsitzender?! Nichts. Wer so im Fokus der Öffentlichkeit steht und sich derartige Schlüpfrigkeiten (nach neueren Erkenntnissen sogar strafrechtlich relevante Sauereien!) meint leisten zu können, darf sich über eine mediale "Hinrichtung" nicht wirklich wundern. Ich finde das in Ordnung und mit mir eine Mehrheit im Lande.

Gravatar: Luise Günther

"unsubstantiiert" ?! Dann ist wohl Frau Weber am Werk… ;-)

Im Übrigen: Ihr Link zum Schutzalter bestätigt mich ja. Vielen Dank!

Gravatar: Musharraf Naveed Khan

Ich bin nicht das Senorinnenkolleg und kann auch nicht das nachholen zu vermitteln, was Sie ihr ganzes Leben lang nicht begriffen haben. Wenn Sie keine Ahnung haben, dann halten Sie doch einfach den Mund und hämmern nicht das in die Tasten, was Ihnen gerade so durch den Kopf schießt.

Für Sie, um bei Ihnen eine Bildungskluft zuschließen, eine öffentlich zugängige Informationsquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Bitte verschonen Sie zukünftig Kommentatoren mit ihren unsubstantiiertem Sachvortragsversuchen. Die Leute nervt es ganz sicherlich, sich durch Ihren Quark zu mühen.

Gravatar: Bert E. Wilhelm

Sie wissen ja noch nicht einmal, wo Strafbarkeit anfängt und wo sie aufhört. Wenn Sex mit Minderjährigen unter 18 Jahren strafbar wäre, wie Sie behaupten, könnten Sie halb Deutschland überdachen. Nun ja, im anonymen Chat kann man ja getrost drauf los schwätzen - ist ja nicht strafbar, nicht wahr?!

Gravatar: Gerd

@ Kurt Schmidt

Sie treiben sich auf "einschlägigen Foren" herum und beziehen von dort Ihre Erkenntnisse? Unter diesen Umständen wäre es eine bodenlos dreiste Unverschämtheit, würden Sie auch nur ein Minimum an Glaubwürdigkeit einfordern.

Übrigens! Laut einer TV-Reportage von und mit Guido Grandt, nennt man Erwachsene, die solche Dinge gutheißen, im entsprechenden Fachterminus "Rotte". Deren Entscheidungen zu respektieren, wie Sie es hier ins Werk setzen, ist schon mehr als "nur" pädophile Lobbyarbeit.

Verabschieden möchte ich mich von Ihnen mit den Worten von Johannes B. Kerner:

"Sie möchten jetzt gehen...!"

Gravatar: Dieter.Gieseking

@Helena
Nun, ich hätte nicht gedacht, dass ich hier den C. Ahlers noch in "Schutz" nehmen muss, obwohl ich seine Positionen zu Kindernacktaufnahmen aus politischen Gründen völlig ablehnen muss.
Meine umfangreichen Recherchen haben ganz klar ergeben, dass die AZOV-Filme, die Edathy gekauft hat, die Jungen-Darsteller ALLE mit viel Freunde und Spaß und vor allen Dingen ganz bewußt bei den Aufnahmen dabei waren. Niemand der Kids hat sich beschwert, denn die Jungs sind sogar namentlich bekannt und sogar der frühere Filmemacher meldet sich in einem Forum dazu offen zu Wort. Wer die Inhalte dieser FKK-Aufnahmen kennt, wird dies bestätigen können. Mit echter Kinderpornografie haben diese AZOV-Filme und überhaupt all die Hunderten anderen DVDs, CD-Roms, die man ganz legal kaufen konnte, absolut nichts zu tun. Seit der Erfindung der Fotografie und der Filmkamera gibt es FKK-Aufnahmen. Niemand - noch nicht mal der Kinderschutz/Opfervereine - hat je mit dem Gedanken gespielt, solche Aufnahmen zu verbieten. Jetzt, wo der Fall Edathy die medialen Runde macht, soll das alles ganz schlimm sein? Das ist doch völliger Unfug...
Übrigens: Die Menschenrechte & Menschenwürde kann nur von einem Staat gegenüber seinen Bürgern/Innen verletzt werden. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention soll den einzelnen Bürger vor staatlicher Willkür schützen. Eine Einzelne Person kann niemals gegen die Menschenrechte verstoßen.

Gravatar: Bert E. Wilhelm

Sie haben mich in keinster Weise widerlegt.

Gravatar: Luise Günther

Sie scheinen völlig desorientiert zu sein. Wo steht denn bitte in einem deutschen Gesetz, dass Sex mit Minderjährigen unter 18 Jahren strafbar ist? Sie verzapfen dummes Zeug.

Gravatar: Musharraf Naveed Khan

Vielleicht tun Sie sich dann doch mit Herrn Gieseking und Frau Luise Günther zu einer Interessengemeinschaft mit Mindermeinung zusammen? Es scheint mir in Ihrem Fall doch angebracht zu sein. Ein Meinung können Sie zwar haben, dass bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie auch über entsprechende Sachkenntnis verfügen.

Gravatar: Helena

Typisch, solche Zetigeistgenossen wie dieser Herr Ahlers macht sich nur Sorgen um die Befindlichkeiten seiner "Patienten", ob die ihren krankhaften Perversitäten mit grünen Punkten/Ampeln frönen dürfen. An die Verbrechen die an den Kindern und Jugendlichen begangen werden bei der Enstehung solcher Bilder, wie dabei materielle Not oder Unbefangenheit ausgenutzt werden, auch dann wenn es sich um Bilder handelt die bisher nach D Recht noch nicht strafbar sind.
Das Rechtsstaat Argument derat falsch verbogen zu instrumentatilisieren für die Pädo Interessen, diesen Verdrehungstil kennt man sonst von der krummen 13 Gruppe.

Statt sich in ihren perversen Egoismus zu baden, sich therapeutisch noch Bemitleiden lassen zu wollen, sollten solche Personen wie Ahlers und seine "Patienten", mal an die Menschenwürde und Menschenrechte anderer denken, an die Menschenrechte und Menschenwürde der betroffenen Kinder und Jugendlichen, die sie mit Füssen treten ihrem Tun.

Elementar versagt hat der Rechtsstaat hingegen bei den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Kinder und Jugendlichen, dem Recht auf ihrem Bild, auf den Schutz ihrer Persönlichkeit, nicht als Aufgeilmaterial für Pervse herhalten zu müssen, sie vor der Kriminaltität bei der Entstehung und Verbreitung solcher Bilder zu schützen. Die Betroffenen Kinder und Jugendlichen leiden ihr Leben lang unter dem , was ihnen angetan wurde.
Die Konsumenten solcher Bilder, auch solcher die momentan nach D Recht noch nicht strafrelevant , sind Ursache dafür, dass es überhaupt so einen "Markt" gibt, sind Verantwortlich für die Kriminalität u. Verbrechen an Kindern, auch die schweren Verbrechen.

Es ist schon Verstoß gegen die Menschenrechte und Menschwürde, wenn sich Erwachsene überhaupt an Bildern von Kinder/Jugend aufgeilen. Wer das als Erwachenser nicht einsieht, von selbst die Menschenwürde anderer, besonders der Kinder/Jugendlichen achtet, das nicht leben kann, kann nicht als mündiger Erwachsener gelten !

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