Kopftuchverbot: Wichtig ist im Kopf

Wieso ist das Kopftuch in der Schule überhaupt ein politisches Thema? Weil wir in Deutschland ein System der Schulpflicht statt einer Bildungspflicht haben! Der Fehler liegt im System, nicht in der einzelnen Rechtsprechung.

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Also, das Kopftuch darf in den Schulen bleiben. Bestrebungen, ein durchgängiges Kopftuchverbot in Schulen durchzusetzen, hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Das ist – die Einschätzung wird einen bei einem katholischen und nicht selten islamkritischen Blog verwundern – eine gute Nachricht: Es hat den Staat nichts anzugehen, ob eine Lehrerin aus Glaubensgründen ein Kopftuch trägt oder nicht. Ob man damit eine Schleuse öffnet und man sich in Kürze aus gleichen Gründen gegen ein Verbot einer Vollverschleierung aussprechen müsste – das bliebe noch abzuwarten. Generell gilt: Ich habe zu viele schlecht gekleidete Mathematik- und Deutschlehrer erlebt, als das ich mich über ein Kopftuch aufregen könnte.

Wesentlicher ist dagegen, was das Gericht dann noch entschieden hat, nämlich, dass ein Einzelfallverbot durchaus legitim sein kann, wenn der Schulfrieden durch das Tragen des Kopftuchs gestört werden sollte. Da darf man sich die Frage stellen, ob es zukünftig Eltern geben wird, die sich aus der politisch korrekten Deckung wagen und sich trauen, von muslimischen Lehrerinnen das Ablegen des Kopftuchs zu fordern. Wer das nicht tut, der muss mit dem Kopftuch leben. In einer idealen Welt wäre das eine sinnvolle Regelung – man einigt sich im Einvernehmen – aber es wird schon Mut dazugehören, seinen Bedenken, die ja auch durchaus diffus sein können, gegen ein Kopftuch Ausdruck zu verleihen – spätestens, wenn irgendein Polit-Magazin entsprechende Bestrebungen auf’s Korn nimmt, werden “Nachahmer” gelernt haben.

Auch die im Urteil in Abrede gestellte Vorrangstellung christlicher Symbolik ist in diesem Zusammenhang nicht ohne: Während nämlich diejenigen, die Kreuze in Schulen verlangen gerne als Fundamentalisten dargestellt werden, sind Befürworter von Kopftüchren und muslimischen Gebetszeiten auf dem Toleranzpfad unterwegs. Für das Einstehen für christliche Symbolik und Werte braucht es in vielen Ecken heute mehr Zivilcourage als für eher gratismutige Zugeständnisse an den Islam. Was uns in dieser Hinsicht noch alles erwartet muss man in der Tat abwarten.

Diskutiert wird in den Foren und Medien – die nebenbei recht differenziert zu berichten scheinen – auch über die eigentliche religiöse Bedeutung des Kopftuchs: Ist es vergleichbar mit der Verschleierung einer katholischen Nonne an einer konfessionellen Schule? Hat das Kopftuch überhaupt eine religiöse Bedeutung oder ist es eher – wie die muslimische ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Lale Akgün herausstellt – ein Mittel um “die Frau aus der Gesellschaft irgendwie auszuschließen”. Im letzteren Fall wäre die Frage keine der Religionsfreiheit sondern nur der Gleichberechtigung, der Menschenwürde, und müsste entsprechend anders beantwortet werden.

Wie gesagt, gegen eine muslimische Mathematiklehrerin mit Kopftuch hätte ich auch als Katholik gar nichts auszusetzen. Wesentlicher als das Kopftuch ist doch das Verhalten, das Zeugnis, dass eine Lehrerin gibt. Ich weiß nicht, wie das heute aussieht, aber meine Lehrer von damals zeichneten sich durch ein durchaus prägnantes politisches Bewusstsein aus (über alle Parteien hinweg) und so wurde auch im Englisch- oder Kunstunterricht schon mal Politik thematisiert (meist zu unserer Freude als Schüler, da man sich bei den Ausführungen der Lehrerschaft erst mal zurücklehnen konnte). Das würde ich auch heute nicht schlecht finden, bin aber entschieden der Meinung, dass es sich dabei um ein ausgeglichenes Verhältnis von Positionen handeln muss (das ist eine der Gefahren, wenn man sexuelle Toleranz zum Lehrinhalt erhebt und den Lehrern damit die Freiheit nimmt, eigene Positionen zu vertreten, die dem widersprechen). Auch muslimische Lehrer, die in fachfremden Fächern Auskunft über den Islam geben, sind dann kein Problem – wenn andererseits auch das kulturell eigentlich vorherrschende christliche nicht zu kurz kommt oder gar diffamiert wird.

Ein weites Feld von Detailfragen also. Was mich aber an alldem eigentlich am meisten aufregt ist etwas, was gar nicht thematisiert wird: Wieso ist das Kopftuch in der Schule überhaupt ein politisches Thema? Wieso müssen oder dürfen Gerichte entscheiden, ob in Schulen Kruzifixe hängen oder Lehrer religiöse Symbole oder Kleidung tragen dürfen? Wieso gehört sowas in den Themenkontext von Legislative und Judikative, und in der Durchsetzung dann der Exekutive? Die Antwort liegt auf der Hand: Weil wir in Deutschland ein System der Schulpflicht statt einer Bildungspflicht haben! Während man bei letzterem Eltern im Sinne ihrer schutzbedürftigen Kinder verdonnern könnte, ihren Kindern Bildung angedeihen zu lassen, die sich den Weg dahin aber selbst aussuchen können, können Eltern in Deutschland ihr Kind nur um den Preis des Rechtsbruchs aus dem staatlichen Schulsytem fern halten:

Wenn ein muslimischer Lehrer versuchen sollte, unsere Kinder religiös umzupolen und für den Dschihad anzuwerben, muss ich das erst mal beweisen, bevor ich eine Handhabe gegen ihn finde. In keinem Fall kann ich dagegen mein Kind zum eigenen Schutz einfach aus der Schule nehmen (was ich in dem Fall täte, wäre eine andere Frage). Umgekehrt gilt das natürlich genau so, wenn muslimische Eltern ihre Kinder nicht einer christlichen Prägung aussetzen, Atheisten ihre Kinder nicht einer religiösen und Gläubige sie nicht einer säkularen Kultur anvertrauen wollen. Der Staat hat sich das Bildungsmonopol unter den Nagel gerissen und ist nur aus diesem Grund nun genötigt, Entscheidungen darüber zu treffen, wie das Umfeld, in dem Kinder sich den Großteil des Tages aufhalten sollen, gestaltet werden sollte. Diese Entscheidungen sind dann aber eben politisch, an Mehrheitsfindungen gebunden, am Ende stellt sich ein Rechtspositivismus ein, der nun beispielsweise meint, da die Verfassungrichter so entschieden hätten, müsse man das als Eltern eben akzeptieren. Der Fehler liegt im System, nicht in der einzelnen Rechtsprechung.

Ich bin davon überzeugt, dass von der ganz überwiegenden Zahl von muslimischen Lehrern genau so wenig eine Gefahr ausgeht wie von christlichen Lehrern. Wenn ich aber bei muslimischen Lehrern Zweifel haben sollte, habe ich keine rechtliche Handhabe, meine Kinder zu schützen. Ob eine muslimische Lehrerin ein Kopftuch trägt, ist eher von symbolischen Interesse für das, was in ihrem Kopf vorgeht. Das Problem ist darum nicht die Lehrerschaft, ob christlich, muslimisch, atheistisch, politisch links oder rechts, Atomkraftbefürworter oder -gegner … das Problem ist – mal wieder – ein Staat, der sich anmaßt, unser Leben bis ins Detail zu regulieren.

Zuerst erschienen auf papsttreuerblog.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: ropow

@ Dr. Tan,

na fein, jetzt haben Sie also mit viel Aufwand ein eigenes Beispiel nachgerechnet und gesehen, dass auch da die zu verteilenden Anteile mehr als das vorhandene Erbe ausmachen würden. Dann haben Sie in den, das Erbrecht regelnden Suren bemerkt, dass diese „nur in den wenigsten Fällen das komplette Erbe tangieren“.

Wir wollen dabei doch nicht vergessen, dass der Heilige Koran die wörtliche Offenbarung Allahs sein soll, aus dem seit „urewigen“ Zeiten irgendwo im Himmel herumliegenden Weisheitsbuch Umm al-Kitab an Mohammed weitererzählt durch keinen Geringeren, als dem Erzengel Gabriel. Und nur weil der Allmächtige und Allweise es offensichtlich nicht geschafft hat, in seinen Suren das Erbrecht für ALLE Fälle und für das KOMPLETTE Erbe WIDERSPRUCHSFREI abzudecken (warum eigentlich nicht - für ihn müsste das doch ein Klacks sein, schließlich schaffen so etwas moderne westliche Juristen ja auch), haben Sie sich nun erlaubt, die von Allah (!) vorgegebenen Anteile durch Umeichung eigenhändig zu verkürzen. Mit welcher Autorisierung übrigens? Welche Ayat welcher Sure oder welcher Hadith erlaubt es Ihnen, Allah derart ins Handwerk zu pfuschen und seine schwache Leistung beim Erbrecht so vorzuführen?

Sie müssen wohl - oder übel - islamischen Religionshintergrund haben, um die „4-Zeugenregel“ bei Vergewaltigung allen Ernstes damit relativieren zu wollen, dass diese ja „nur“ bei Ehebruch gilt - und dann auch noch die Bevorzugung der Männer beim Erbrecht ausgerechnet damit zu begründen, dass diese schließlich die in der islamischen patriarchalisch-repressiven Gesellschaft weitgehend und willkürlich in Abhängigkeit gehaltenen Frauen zu finanzieren hätten.

Derartige Ausführungen beleidigen jedoch jeden westlich aufgeklärten Intellekt und sind als Diskussionsbeitrag, um meine „vielen Unwahrheiten“ zu korrigieren, genau so wenig geeignet, wie Ihre Bemerkungen zur generellen „Minderwertigkeit“ von Frauen im Islam, wie sie etwa im Züchtigungsrecht des Mannes oder in Aussagen über ihren Verstand, ihren Umgang mit dem Koran oder in ihrer, mit Eseln und Hunden gemeinsamen Fähigkeit, Gebete alleine durch ihre Anwesenheit ungültig zu machen, zum Ausdruck kommen.

Gravatar: Dr.Tan

@ropow
Der Islam teilt die Erbe.Ihr Anliegen oder ihre Frage,diese sollten auf eigenen Füssen stehen.
Wie ist in Deutschland denn?Verzichtet der Sohn obwohl er selber Millionär ist auf seine Erbe oder andere Kinder obwohl sie genug Geld haben?

Kinder:
ein Sohn erhält so viel, wie zwei Töchter erhalten würden (2/3)
wenn keine Söhne vorhanden, aber zwei oder mehr Töchter, so erhalten diese zusammen 2/3
bei nur einer Tochter erhält diese 1/2
Eltern:
hat der Erblasser Kinder, so erhalten beide Elternteile je 1/6 zu
hat der Erblasser keine Kinder, so erhält der Vater 1/6 und die Mutter 1/3
hat der Erblasser keine Kinder, aber Brüder, so erhält der Vater 1/6 und die Mutter 1/6
Ehemann:
hat die Erblasserin keine Kinder, so erhält der Ehemann 1/2
hat die Erblasserin Kinder, so erhält der Ehemann 1/4
Ehefrau:
hat der Erblasser keine Kinder, so erhält die Ehefrau 1/4
hat der Erblasser Kinder, so erhält die Ehefrau 1/8
Geschwister:
zwei Geschwister erhalten je 1/6
mehr als zwei Geschwister erhalten diese zusammen 1/3
hat der Erblasser keine Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester erhält diese(r) 1/2
hat der Erblasser keine Kinder, aber zwei Schwestern, so erhalten diese zusammen 2/3
hat der Erblasser mehr als zwei Geschwister verschiedenen Geschlechts, so erhält ein Mann soviel wie zwei Frauen (2/3)

Wie ersichtlich, kann es sich bei den obigen Angaben nicht um absolute Angaben handeln, da man in den wenigsten Fällen das komplette Erbe tangiert (entweder mehr oder weniger), sondern um relative Angaben, deren Verhältnisse zueinander absolut sind, jedoch nicht zum Erbe.

1. Beispiel: Ein Mann hinterlässt die Ehefrau, einen Sohn und seine Eltern
Ehefrau: 1/8
Sohn: 2/3
Vater: 1/6
Mutter: 1/6

Daraus ergibt sich folgende Formel: 1/8 + 2/3 + 1/6 + 1/6 = X (das gesamte Erbe)
Daraus ergibt sich umgerechnet folgende Formel: 3/24 + 16/24 + 4/24 + 4/24 = X ; --> 27/24 = X --> 9/8 = X
Wir sehen also, dass die zu verteilenden Anteile absolut betrachtet mehr als das gesamte Erbe erfordern würden. Daher setzen wir die Anteile in Relation zum Erbe:
3/24 x 8/9 + 16/24 x 8/9 + 4/24 x 8/9 + 4/24 x 8/9 = 9/8 x 8/9
8/9 x (3/24 + 16/24 + 4/24 + 4/24) = 1 oder 8/9 x (1/8 + 2/3 + 1/6 + 1/6) = 1

Daraus ergeben sich die folgenden absoluten Anteile:
Ehefrau: 1/9
Sohn: 16/27
Vater: 4/27
Mutter: 4/27

Bei einem Erbe von 50000 € würden dann die erbberechtigten Personen folgende Summen erhalten:
Ehefrau: 5555,55 €
Sohn: 29629,62 €
Vater: 7407,40 €
Mutter: 7407,40 €

Diese Zahlen sind logischerweise abgerundet, da man durch Aufrunden den Betrag von 50000 € überschreiten würde. So wird er um wenige Cent unterschritten. Entsprechend Sure 4 Vers 8 können diese dann ebenfalls an Bedürftige weitergegeben werden.
Also wenn die Frau geschieden wird, dann steht ihr lediglich der Brautgabe, falls sie diese am Eheschließung auf spätere Zahlung vorausgesetzt hat. Ansonsten ist sie von ihrer Familie zu versorgen, wie eine Jungfrau, bis sie einen zweiten Mann heiratet. Der Fall ändert sich allerdings, wenn sie Kinder hat. Denn die Kinder sind die Verantwortung des Ehemannes, bis zur Pubertät werden. Der Mann muss hier zwischen 2 entscheiden:
1) Die Kinder ihrer Frau zu geben, und den Unterhalt der ganzen Familie (Kinder und Frau) zu bezahlen.
2) Die Kinder selbst zu nehmen, und da muss er der Frau nichts bezahlen.
Falls der Mann nicht in der Lage ist, die Kinder zu versorgen, dann kann der Richter auch entscheiden, der Frau die Kinder zu geben und dem Ehemann zu zwingen der Frau einen Unterhalt dafür zu bezahlen, und das bis die Kinder die Pubertät erreichen. Falls der Mann aber arm ist, und nicht bezahlen kann, dann kann ihn keiner zwingen etwas zu bezahlen. Da müssen die Kinder und der Frau entweder von seiner Familie bezahlt werden, wenn es nicht möglich ist, dann von ihrer Familie, und wenn es nicht klappt, dann von den Spenden.
Unter Spenden versteht man auch,dass der Staat für sie aufkommen muss.In Deutschland,das ja so modern sein soll gilt das auch.Sozialhilfe existiert richtig seit 1949 aber im Islam schon seit über 1400 Jahren. Wer wohl modern ist?

Gravatar: ropow

@ Dr. Tan,

wie schön, dass Sie meine Behauptung, Frauen würden im Islam benachteiligt, auch gleich mit weiteren Fakten untermauern: Mit der verwitweten Mutter und anderen Verwandten, z. B. Schwestern, die vom Sohn versorgt werden müssen, weil sie nicht auf eigenen Füssen stehen können, ebenso wie mit Frauen, deren Kosten für Schminke-Kleider-Essen vom Bruder oder Ehemann übernommen werden müssen - anstatt selbstbestimmt für ihre eigenen Bedürfnisse sorgen zu können - und dann noch diese unsägliche Geschichte mit dem Brautgeld (Mahr), das den „Wert“ einer Frau im Islam bestimmt und ihr im Falle einer Scheidung auch gerade mal nur für 4 - 6 Monate helfen sollte, sich über Wasser zu halten - und das zudem häufig einfach nur als Kompensation für die Arbeitskraft angesehen wird, die der Familie der Braut durch die Ehe verlorengeht - was also nichts anderes ist, als ein durch die Religion gedeckter Menschenhandel.

Ich glaube nicht, dass man wissen muss, was Gustave Le Bond beim Vergleich vom islamischen zum britischen und französischen Erbrecht des Jahres 1884 (!) dachte, vielmehr vertraue ich darauf, dass der nicht stupid autoritätsgläubige Leser - hier und heute - wohl imstande ist, sich ein eigenes Urteil zu bilden. So wird im Islam das Erbrecht durch die Suren 4:11, 4:12 und 4:176 geregelt. Danach wird etwa das Erbe eines Mannes mit 3 Töchtern, 2 Eltern und einer Frau im Falle seines Todes wie folgt aufgeteilt:

3 Töchter = 2/3 Erbe (Sure 4:11) = 16/24 des Erbes,
2 Eltern = 2/6 Erbe = 1/3 Erbe (Sure 4:11) = 8/24 des Erbes,
1 Frau = 1/8 Erbe (Sure 4:12) = 3/24 des Erbes.

Fällt Ihnen etwas auf? Nein? Macht nichts, Moslems ist offensichtlich seit über 1400 Jahren dabei nichts aufgefallen und im Himmel, in dem der Koran schon seit einer Ewigkeit herumliegt, hat auch noch niemand bemerkt, dass der gute Verblichene in diesem Fall seinen Erben 27/24 = 9/8 seines Besitzes vermachen kann. Wenn der Islam aber nicht einmal die simpelste Algebra richtig hinkriegt, dann würde ich mir über seine „Gerechtigkeit und Fairness“ auch keine weiteren Gedanken mehr machen.

PS.: Der Vollständigkeit halber die für das Beispiel benötigten Teile der Suren in der Übersetzung von Paret:

4:11 Allah verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es (ausschließlich) Frauen sind, (und zwar) mehr als zwei, stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu; wenn es (nur) eine ist, die Hälfte. Und den beiden Eltern steht jedem ein Sechstel der Hinterlassenschaft zu, wenn der Erblasser Kinder hat...

4:12 … Und euren Gattinnen steht ein Viertel zu von dem, was ihr (Männer) hinterlaßt, falls ihr keine Kinder habt. Falls ihr jedoch Kinder habt, ein Achtel…

Gravatar: Lisje Türelüre aus der Klappergasse.

Herr Prof. Kovásc, wieder einmal bin ich mit Ihnen einer Meinung.
Die Zustimmung unserer beiden christlichen Kirchen zur Aufhebung des Kopftuchverbots ist eine Katastrophe!
Traurig ist auch, daß man Herrn Krauss, der ja bekennender Atheist ist, in seiner Analyse zustimmen muß.
Ich frage mich immer welche Gemeinsamkeiten wir Christen mit dem Islam haben sollten (Herr Honekamp ist wohl auch dieser Meinung)?
Ehe und Familie?
Eine "Religion", die Zwangsehen praktiziert? (Gilt übrigens auch für den Mann). Frauen, die in der Hochzeitsnacht vergewaltigt werden? Kinder, die aus solchen Vergewaltigungen entstehen?

Gravatar: Dr.Tan

@ropow
Noch ein Islamexperte,der viele Unwahrheiten auf die Menschheit loslässt.
Frauen würden bei. Erbrecht benachteiligt .
1-Das ist nicht wahr, denn laut Koran wird dies so geregelt.
a-Also man muss in erster Linie fair und gerecht sein. Bevor man ein Urteil fällt, wie das über die
"Unfaire Behandlung der Frauen im Islam bei dem Erbrecht", muss man das Thema erst gründlich untersuchen. Es folgt ein Beispiel, über die Art und Weise wie der Islam eine Anweisung erlässt, wie der Reichtum eines Verstorbenen unter den Erben aufzuteilen ist: "Ein Mann verschied und hinterließ einen Sohn und eine Tochter. Der Verstorbene hinterließ eine Summe von € 3,000.00 für seine Erben. In diesem Fall und im Einklang mit den Islamischen Regeln der Besitzteilung hat der Sohn einen Anspruch auf € 2000.00 und der Anteil der Tochter beträgt €1000.00."

Islamxperten schreien,ist doch ja,der Mann bekommt doch 2/ 3 und Frau 1/3.
Aber liebe Islamexperten,es geht ja weiter,denn:Lasst uns die Situation des Erben nach dem Tod des Vaters untersuchen. Der Anteil des Sohnes am Erbe verringert sich, weil er ein Brautgeld zahlen muss (wenn er beabsichtigt, zu heiraten). Er ist verpflichtet, für die Heirat sein Haus zu möblieren und für den Bedarf seines Haushalts finanziell aufzukommen. Der Sohn ist auch verpflichtet, für seine verwitwete Mutter zu sorgen, für seine Großeltern (wenn sie noch leben) und andere arme und bedürftige Verwandte zb für die Schwester(n). Die Tochter andererseits ist nicht verpflichtet auch dann nicht,als Verheiratete, von ihrem geerbten Geld irgendetwas abzugeben (es sei denn sie will es), selbst wenn sie wohlhabend und reich ist. Wenn sie heiratet, erhält sie ein Brautgeld von ihrem Ehemann.
Eine Frau,die selbst eigenes Einkommen hat,braucht es weder an Ehemann noch an Brüder abzugeben.Sie hat freie Verfügung über ihr Einkommen.Wobei die Kosten für Schminke-Kleider-Essen usw,vom Brüder oder von Ehemann übernommen werden müssen.

Der Ehemann muss für ihren finanziellen Bedarf aufkommen, was Ausgaben für das Haus, Gesundheit, Kinder und alle anderen finanziellen Verpflichtungen der Familie betrifft.

Also ist es die Verantwortlichkeit des Mannes, für die finanzielle Versorgung der Frau und seiner gesamten Familie, seinen Mitteln entsprechend, Sorge zu tragen. Der Reichtum der Tochter von der Erbschaft wird ergänzt und daher eher vermehrt als vermindert, wenn sie heiratet und ein Brautgeld von ihrem Ehemann erhält. Sie besitzt einen Anspruch an ihren Gatten, auf alle Lebensausgaben was Unterkunft, Essen, Gesundheitspflege, Kinderausgaben und alles andere angeht.

Der Mann ist auch verpflichtet, im Fall einer Scheidung oder Trennung Unterhalt und Unterstützung für Kinder zu zahlen. Eine weibliche Erbin kann mit ihrem Reichtum, Geld und Gut anfangen, was sie möchte. Sie kann ihren Anteil investieren oder damit tun, was ihr gefällt. Damit zeigt dieses Beispiel, dass der Anteil der Tochter am Erbe unversehrt bleibt, während der Anteil des Mannes aufgrund seiner finanziellen Verantwortungen und Verpflichtungen aus vielen rechtlichen gültigen Gründen ausgegeben wird. Die Frau besitzt im Islam das Recht, ihren Anteil am Erbe für sich zu behalten.

Gustave Le Bond sagt in seinem Buch Arabische Zivilisation:

"Die Prinzipien des Erbrechts, die im Koran festgelegt wurden, enthalten eine große Gerechtigkeit und Fairness. Wer den Koran liest, kann dieses gerechte und faire Konzept des Erbes in den Versen finden, die ich zitiert habe. Ich muss auch betonen, welcher Grad der Effizienz mit diesen allgemeinen Regeln, die von den Versen abgeleitet werden, erreicht wird. Ich habe das britische, französische und Islamische Erbrecht verglichen und herausgefunden, dass der Islam den Frauen, von denen der Westen denkt, sie würden "schlecht behandelt" und Muslime seien in der Behandlung ihrer Frauen (und Frauen im allgemeinen) "unfair", einen Erbanspruch gewährt, der in unseren Gesetzen fehlt."

-4 Zeugenaussagen, diese gilt nur beim Ehebruch.Beim der Vergewaltigung gilt eine Zeugenaussage,also von der Frau reicht aus.

Gravatar: Hans Meier

Ohne Hirnverkleidung oder Kopfverhüllung sind offensichtlich so viele dem „nackten Wahnsinn“ ausgeliefert, an dem sich ihr intellektuelles Dilemma, sichtbar klagend präsentiert.
Die Herren mit den roten Mäntelchen und Hütchen, gehören eben nicht zu den liberalen oder klugen Individuen, die ohne sich politischen Netzwerken ergeben anzuvertrauen, erst in diese Positionen aufrücken konnten, in denen sie nun ihr apportierendes Format präsentieren.
Die Sympathie mit den „Hirnwindeln“ tragenden Islam-Gläubigen, die so eifrig ihre Begrenztheit und bestimmt keine objektive tolerante Neutralität in den Schulen „einbringen“ werden, zeigt wie sich die religiöse Romantik zur Zeit entwickelt und als Mode für verschleierte Apparatschiks offiziell ermöglicht wird.
In ihren opportunistischen Beamtenkarriere ist es ihnen wichtiger den aktuellen „Hut auf der Stange“ zu respektieren, weil sie integrierter Teil einer politischen Gouvernanten- und Spießer-Kultur sind und sich auf der gleichen Schiene der alternativlosen Kopftuchträgerinnen befinden.
Allerdings in völlig anderen Abhängigkeiten.

Gravatar: MicroHirn

Hallo Herr Honekamp,

wenn ich Sie recht verstehe, möchten Sie keinen Generalverdacht aussprechen, dennoch vorsorglich eine Ausstiegsmöglichkeit bei berechtigten Zweifeln anstreben.
Ist das nun nicht ein wenig zu egoistisch gedacht? Die Schwelle der zweifelhaften Dinge, die man seinen Kindern zumuten möchte, ist ja sehr subjektiv und damit auch die Auffassung, was denn schon als Indoktrination aufzufassen und was das beste für die eigenen Kinder wäre. Wäre nicht schon der Verdacht ausreichend, der Lehrer wäre als Respektsperson mit zahlreichen Einflussmöglichkeiten, nicht nur verbaler Art, auf die Kinder , als Vorbild untauglich?
Als Ergebnis ergäbe sich quasi ein Chromatographie-Effekt, ein Trennungsverfahren, in em eben das 'eine' von dem 'anderen' segregiert wird.
Um bei dem Kopftuch zu bleiben, natürlich hat eine kopftuchtragende Lehrerin einen Einfluss auf die Schüler. Sie hinterläßt einen Eindruck auch aufgrund ihrer bloßen Symbolik.
Dieser Eindruck wird Schule machen und andere animieren, es der Lehrerin nachzumachen.
Diese 'Uniformierung des Glaubens' wird auch vor den Mädchen islamischen Glaubens nicht haltmachen. Über Symboliken werden auch Denkweisen verändert, ich weiß nicht, ob Ihnen das bewußt ist, Herr Honekamp. Jedenfalls wird eine Entwicklung zu mehr Islam und islamischer Symbolik in den Schulen, vermutlich für viele christliche Eltern, wenn sie dem Anpassungsvirus nicht längst anheimgefallen sind, schon die Schwelle bedeuten, einer staatlichen Beschulung auszuweichen, sollte Ihre Forderung eine staatliche Zwangsbeschulung aufzulösen, Erfolg haben. Sollte man das begrüssen oder doch lieber dafür sorgen, dass die Schule eine Bildungseinrichtung wirklich für alle bleibt?

Gravatar: ropow

Das Kopftuch steht für den Status der Frau im Islam.

Sie ist im Erbrecht schlechter gestellt, in der Ehe dem Züchtigungsrecht des Mannes unterworfen, kann sich nur in Ausnahmefällen scheiden lassen, sie hat vor Gericht eine deutlich schlechtere Position (Zeugenaussage nur halb so viel wert, wie der eines Mannes - übrigens wegen der generellen Unzulänglichkeit des Verstandes von Frauen, Sahih al-Bukhari 2658) und sollte sie vergewaltigt werden, benötigt sie vier männliche Zeugen dafür, sonst wird sie selber wegen Unzucht verurteilt. Sie ist nicht nur bestimmten Bekleidungsvorschriften - wie dem Kopftuch - unterworfen, sondern auch einer durchstrukturierten Geschlechter-Segregation in der Öffentlichkeit, insbesondere in Bildungseinrichtungen und Moscheen. Ihre „Minderwertigkeit“ und „Unreinheit“ wird an vielen Stellen sichtbar, etwa beim Verbot den Koran während ihrer Regel zu lesen - oder bei ihrer Eigenschaft, alleine durch ihre Anwesenheit Gebete von Männern ungültig zu machen (damit erreicht sie immerhin den Status von Eseln und Hunden).

Wenn Sie tatsächlich glauben, dass das Tragen des Symbols einer derart intoleranten, menschenrechtswidrigen, totalitären, patriarchalisch-repressiven, misogynen Ideologie weniger problematisch sei, als der Versuch des Staates, Kinder vor derartigem Einfluss zu schützen, dann werden Sie sicher auch etwas gegen einen Staat haben, der sich anmaßt, Ihre Kinder nicht von Lehrern mit Hakenkreuz-Armbinden unterrichten zu lassen.

Gravatar: Adorján Kovács

Sie machen, sehr geehrter Herr Honekamp, den entscheidenden Fehler aus (teilweiser) Uninformiertheit, den große Teile der christlichen Kirchen aus Berechnung machen: Der Fehler liegt in der irrtümlichen Projektion des 'modernen' individualrechtlichen Religionsverständnisses auf den Islam.
Die Konsequenz ist die fatale Vorstellung einer Allianz mit dem Islam gegen den säkularen Staat (der in Deutschland schon längst zum postsäkularen Erfüllungsstaat geworden ist). Hierzu H. Krauss: "Große Teile der christlichen Kirchen in Deutschland - allen voran die katholische Bischofskonferenz - erhoffen sich von der Ausbreitung des Islam in Deutschland eine Umkehrung des gesamtgesellschaftlichen Einflussrückgangs des Religiösen und damit eine indirekte Stärkung ihrer eigenen Machtpositionen. D. h. sie spekulieren auf eine positive Teilhabe an der schleichenden Islamisierung Deutschlands. Deshalb der vehemente Einsatz für islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, für expansiven Moscheebau, für islamische Speisevorschriften in Kindergärten, für die Einrichtung von islamischen Gebetsräumen in Krankenhäusern, für die Einrichtung separater islamischer Gräberfelder, für die Befolgung islamischer Bestattungsriten etc. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Kumpanei zwischen konservativem Christentum und Islam in der gleichgerichteten Feindseligkeit gegenüber einer säkular-humanistischen Lebenskultur und Werteordnung eine 'natürliche' Basis besitzt. So wird immer wieder das "umfassende Verständnis von Religionsfreiheit" hervorgekehrt, während gleichzeitig die Unvereinbarkeit von zahlreichen Religionsinhalten, Menschenrechten und liberalen Verfassungsgrundsätzen verdunkelt wird" (aus: http://www.glasnost.de/autoren/krauss/kpst.html).
Diese Allianz ist eine Illusion und ihr Gedanke, den Sie indirekt unterstützen, gefährlich für jeden Christen und die Christenheit. Und der Staat, den Sie so gern zurückdrängen würden? Er hätte die Pflicht, uns vor einer umfassenden Weltanschauung, politischen Doktrin und Herrschaftsideologie zu schützen, wie sie der Islam in seiner konkreten Ausprägung überall dort darstellt, wo er Einfluss hat. Er ist eben kein privates Glaubenssystem, egal was einzelne Muslime hier in der Diaspora leben.

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