Die warme Schokolade und die kalte Bürokratie

Die EU will, dass Produkte, die Schokolade erhalten, einen speziellen Lagerhinweise erhalten. Für wie blöd halten die uns eigentlich? Oder haben die einfach nur nichts zu tun? Ein Wiener Unternehmer kann da eine ganz besondere Geschichte erzählen.

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„Kühl und trocken lagern“: Eine solche Aufschrift muss seit einiger Zeit auf allen Verpackungen von Schokoladen und Produkten mit Schokolade stehen. Ob man es glaubt oder nicht: Dazu hat die EU eine eigene Richtlinie produziert. Aber das ist nur der absurde Beginn einer absurden Geschichte.

Wobei man sich freilich schon an deren Beginn fragen muss: Hat die Europäische Union keine anderen Sorgen? Hält sie die Europäer wirklich schon für so debil, dass diese ohne Anleitung durch eine Richtlinie und deren juristische Umsetzung in 28 nationale Rechtsordnungen Schokolade auf einen Herd oder in fließendes Wasser legen würden? Oder hat sie geglaubt, dass Buben eine geschenkte Schokolade dann nicht mehr – mit blöden Folgen – in der Hosentasche aufbewahren werden, weil sie jetzt ja alles genau lesen würden, was auf so einer Verpackung steht?

Diese Regelung gilt jedenfalls nicht nur für große industrielle Schokolade-Produzenten, sondern auch für Konditoreien, die jedes ihrer Produkte einzeln verkaufen. Daher natürlich auch für einen bekannten Wiener Innenstadt-Konditor. Er kannte EU-Richtlinie, Gesetze und Verordnungen, und fühlte sich daher auf sicherem Boden, weil er schon lange Säckchen verwendet, auf denen sogar der ausdrückliche Hinweis steht: Kann bei Wärme schmelzen.

Der Unternehmer hatte einen größeren Vorrat dieser Säckchen lagern und wollte sie aus Umwelt- wie Kostenbewusstsein aufbrauchen, bevor er dann ganz auf den Wortlaut der EU-Bürokraten umsteigt. Er hatte keinerlei Bedenken, da ja seine Aufschrift im Wesentlichen genau dasselbe sagt wie die EU-Richtlinie. Und was 99,9 Prozent der Europäer auch ohne Belehrung durch Richtlinien, Verordnungen und Aufschriften wissen.

Das hätte der gute Mann jedoch nicht tun sollen: Österreichische Gesundheitsbeamte kontrollierten ihn – und waren klassenkämpferisch-bürokratisch empört über diese Insubordination eines ausbeuterischen Unternehmers. Sie wurden daraufhin juristisch kreativ, weil die Konditorei gleich mehrere Arten solcher vorbedruckter Säckchen verwendete, und kumulierten die Geldstrafen. Deshalb musste der Konditor am Ende sage und schreibe 10.000 Euro zahlen.

Vollständiger Beitrag erschienen auf andreas-unterberger.at

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: egon samu

Wann wird endlich diese ungenießbare, längst verdorbene und giftige EU entsorgt?
Meinetwegen sogar ohne Warnhinweis. Dafür aber möglichst schnell....

Gravatar: ewald

produkte,die ratschläge,meinungen und programme enthalten,müssen einen wahrheitsgehalt von .....enthalten, andernfalls droht .......nichts ???

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