Der Schmied-Fries

Das wird wohl die allerteuerste Hinterlassenschaft der Claudia Schmied.

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Eine unter ihrer Hauptverantwortung – wenn auch natürlich formal vom Parlament – beschlossene Neuregelung der Restitution von Kulturgütern führt zu der in keinem anderen Land denkbaren Situation: Viele Kulturgüter müssen nun ein zweites Mal restituiert werden. Das dürfte jetzt auch den Beethovenfries von Gustav Klimt als weitaus wichtigsten Teil der Wiener Secession treffen.

Dabei ist den Erben der einstigen Eigentümer keinerlei Vorwurf zu machen. Sie berufen sich nur auf geltendes Recht. So wie man ja auch keinem Frühpensionisten einen Vorwurf machen kann, weil er nicht mehr arbeitet. Der Vorwurf gilt immer nur dem opportunistischen Gesetzgeber, der das eine wie das andere ermöglicht hat.

Schmied hat 2009 für das Gesetz viel Beifall bei den (mit zwei Ausnahmen) ökonomisch, historisch, politisch und juristisch ahnungslosen Kulturjournalisten bekommen. Was ihr wohl nicht sehr unangenehm war (und kurzfristig billiger als die vielen Inserate, mit denen sie viele Medien von ihrer Schulpolitik „überzeugte“). Diese Journalisten hatten in ihrer Mehrzahl die von Rot und Grün verbreitete Mär geglaubt, dass Österreich erst durch die neue Restitution endlich aus einem perpetuierten Nationalsozialismus und Räuberdasein befreit würde. Seit sie merken, was sie – und natürlich vor allem Schmied – damit ausgelöst haben, stottern sie freilich nur noch betreten herum.

Der Beethofenfries der Secession wird jetzt wohl zurückgestellt werden müssen. Da hilft auch die juristische Argumentation nichts, dass es hier ja um ein immobiles Kunstwerk ginge. Da der Fries jedoch keineswegs immer fix befestigt gewesen war, zieht das Argument schon allein aus diesem Grund nicht.

Was viele, über die Schulzerstörerin Schmied hinaus, nicht begreifen: Das ist der Unterschied zwischen dem zu Tausend Prozent zu unterstützenden Anspruch aller NS-Opfer (und ihrer Nachfahren) auf volle Entschädigung einerseits und dem moralisch absolut korrekten Anspruch Österreichs darauf, dass österreichische Kulturgüter auch in Österreich bleiben.

Diese Gesetzesregelung wurde schon nach dem ersten Weltkrieg geschaffen. Sie war von Anfang an – trotz der damaligen gewaltigen Not, die man mit Kunstexporten lindern hätte können, – ein notwendiges Instrument. Nur so konnte der Ausverkauf der österreichischen Kultur verhindert werden. Solche Gesetze gibt es in den allermeisten Ländern der Welt.

Es ist daher auch absolut nichts Unmoralisches daran, dass Österreich dieses Gesetz auch nach dem zweiten Weltkrieg voll in Geltung belassen hat. Schon auf Grund der Vorgeschichte (die damals primär den plötzlich verarmten Adel getroffen hat) ist es absolut absurd, daraus eine antisemitische Haltung abzuleiten. Noch absurder ist es, jetzt die Dinge so darzustellen, als ob da ein Ausfuhrverbot willkürlich verhängt worden wäre.

Richtig ist: Dieses Kulturgüter-Ausfuhrverbot ist schlecht für die Eigentümer. Es schmälert ganz eindeutig den Wert ihres Besitzes. Das ist aber in Österreich genauso wie in allen anderen Kulturländern. Das war vor der Nazi-Zeit genauso wie nachher, auch wenn politische-korrekte Dummköpfe es heute als spezifische Bosheit gegen die NS-Opfer darstellen wollten. Zugleich haben die Erben bei der ersten Restitution einen durchaus namhaften Preis für die Überlassung des Werkes an die Republik erzielt.

Daher ist es einfach absurd, wenn Österreich auf Grund des Schmied-Gesetzes nun Dinge zum zweiten Mal restituiert, nur weil beim ersten Mal dieses Ausfuhrverbot schmerzhaft gewesen ist. Besonders skurril wird diese Regelung dann, wenn die Republik damals den Empfängern der Kulturgüter einige davon abgekauft hat, während im Gegenzug für andere, gleichzeitig erhaltene Objekte eine Ausfuhrgenehmigung erteilt worden ist. Auch das war kein Antisemitismus, sondern in aller Regel ein fairer Deal.

Die Kulturgüter sind zuvor jedenfalls immer ohne Auflage in volles Eigentum restituiert worden. Das Thema eines Verkaufs einzelner Objekte an die Republik – meist an irgendein Museum – hing nicht mit der Restitution zusammen, sondern kam erst wegen des allgemein gültigen Ausfuhrverbots ins Spiel. Dieses gesetzliche Verbot ist dann – gleichsam in einem umgekehrten Akt – für einzelne Objekte auf Antrag der betroffenen Familien außer Kraft gesetzt worden.

Besonders absurd ist, wenn heute ein damals bestandener Geldbedarf als Argument ins Spiel gebracht wird, weswegen der Fries – oder andere Objekte – an die Republik verkauft worden sind. Das ist doch immer der Normalfall. Es ist fast immer der Bedarf an dem erzielbaren Geld, der einen Verkäufer motiviert.

Erzählt man Kunstexperten aus anderen Ländern, etwa auch aus Deutschland, die nunmehrige österreichische Rechtslage, so können die nur den Kopf schütteln. Das gibt es in keinem anderen Land.

Weiterlesen unter: www.andreas-unterberger.at/2013/10/der-schmied-fries/

 

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