Das Sagen haben die "neuen Junker"

Das Sagen in der ostdeutschen Landwirtschaft haben die "neuen Junker". Das Agrarland der BVVG schanzen sie sich selbst zu. Bäuerliche Familienbetriebe und Alteigentümer gehen beim Landerwerb leer aus. Vorsicht, dieser Beitrag ist lausig lang, sorry. Ist aber notwendig.

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Noch immer ist Agrarland in den ostdeutschen Bundesländern ein großer Konfliktstoff. Bäuerliche Betriebe und "Alteigentümer werden mit ihren Erwerbswünschen massiv benachteiligt. Es geht dabei um Agrar- und Forstland, das sich – rechtswidrig – in Staatshand befindet. Eine wichtige Rolle spielt dabei eine staatliche Gesellschaft. Ihr Name ist ein sprachliches Ungetüm: Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH, ihr Kürzel daher BVVG. Sie soll das Agrar- und Forstland verkaufen.

Der historische Hintergrund - kurzgefasst

Dieses Land hat bis 1945 privaten Land- und Forstwirten gehört. Aber die sind während der sowjetischen Besatzungszeit von den damals herrschenden Kommunisten als „Klassenfeind“ politisch verfolgt worden. Sie wurden vertrieben, eingekerkert, deportiert, umgebracht. Zur Verfolgung gehörte, dass man ihnen sämtliches Eigentum entzog, sie entschädigungslos enteignet hat. Einen Teil ihres Landes verteilte man an vertriebene Bauern aus den deutschen Ostgebieten und an Landarbeiter, dargestellt als Bodenreform; der große Rest wurde verstaatlicht und "volkseigen" genannt.

Was der deutsche Staat seit 1990 veruntreut

Dann kam 1990. Aber der seitdem gesamtdeutsche Staat gab das Land an die Eigentümerfamilien nicht zurück, sondern verkauft es, um sich selbst daran zu bereichern - mittels dieser staatlichen BVVG. Was diese betreibt, wird politisch schönfärberisch "Privatisierung" genannt. Das ist nicht eigentlich falsch. Aber das, was sie verkauft, ist das einstige kommunistische Raubgut. Nicht ihr, nicht dem Staat gehört es, sondern den damals verfolgten Eigentümerfamilien. Wer Raubgut verkauft, ist ein Hehler. Daher ist diese "Privatisierung" in Wahrheit Hehlerei. Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass man diesen Vorgang so nennen darf (F.A.Z. 23. Dezember 2000, Kammergericht Berlin 30 O 37900). Juristisch korrekt müsste es in diesem Fall allerdings Veruntreuung heißen.

Die veruntreuten Agrarflächen

Die BVVG hat ihre Arbeit am 1. Juli 1992 begonnen. Bis 1996 sind ihr, so ihre Auskunft, insgesamt 1,824 Millionen Hektar ostdeutsches Agrarland zum "Verwerten" zugeordnet worden. Davon "verwertet" hat sie bis zum Jahresende 2009 rund 1,409 Millionen Hektar. Hiervon einen großen Teil (716 000 Hektar) hat sie an Berechtigte zurückübertragen, einen kleinen Teil (57 000 Hektar) zwecks Umwidmung in nicht agrarische Nutzung verkauft oder unentgeltlich dem Naturschutz überlassen. Die restlichen 636 000 Hektar sind die verkauften Flächen der früheren Eigentümerfamilien ("Alteigentümer"). Zum Verkauf standen am Jahresbeginn 2010 noch rund 403 400 Hektar Pachtland. Auch das sind Alteigentümer-Flächen. Alle Zahlen sind BVVG-Angaben vom 26. April 2010.1)

Unstimmige Flächenangaben der BVVG

Nach anderen BVVG-Angaben, ebenfalls von 2010, hat sie bis zum Jahresende 2009 rund 627 000 Hektar Agrarland verkauft, davon rund 391 000 zu vergünstigten Konditionen an Berechtigte nach dem Entschädigungs- und Ausgleichs (EALG). Zum selben Zeitpunkt waren noch waren noch 393 000 Hektar BVVG-Flächen verpachtet, davon 314 000 langfristig.2) Welche Zahlen stimmen? Sind 636 000 Hektar verkauft oder nur 627 000? Stehen noch 403 400 Hektar Pachtland zum Verkauf oder nur 393 000? Auf Unstimmigkeiten bei den BVVG-Zahlen stößt man immer wieder, aber die Erklärungen der BVVG hierfür sind zu detailliert und hier nicht weiter von Belang.

Sechs Gruppen wollen das Land haben

Aber wie hoch der noch zu verkaufende Bestand auch immer ist, um diesen Rest ringen die Kaufinteressenten noch erbitterter als schon bisher. Sie gehören sechs verschiedenen Gruppen an.6) Die erste und politisch mächtigste ist die der LPG-Nachfolgegesellschaften (LPG-Nachfolger) und die Betriebe einstiger Funktionäre der DDR-Agrarkader. Zweitens gibt es die der einst größeren Landwirte und Gutsherren, kurz "Bodenreformopfer" oder "Alteigentümer" genannt. Die dritte Gruppe besteht aus Landwirten, denen die DDR das Land erst nach 1949 weggenommen hat und die entweder in der DDR geblieben oder meist in den Westen geflohen sind. Wollen sie oder ihre Nachkommen das alte Eigentum wieder bewirtschaften, nennt man sie "Wiedereinrichter".
Als Wiedereinrichter gelten viertens auch ehemalige LPG-Mitglieder, die ihr nicht enteignetes, aber zwangskollektiviertes Land nach 1990 aus der einstigen LPG herausgenommen haben, dieses wieder eigenständig bewirtschaften, aber für einen lebensfähigen Betrieb mehr Land brauchen und daher noch Flächen durch Pacht oder Kauf dazuerwerben müssen. Fünftens gibt es ehemalige LPG-Mitglieder ohne eigenes Land, die nach dem Untergang der DDR einen eigenen Betrieb eingerichtet haben (am 3. Oktober 1990 "ansässige Neueinrichter"); und sechstens andere Interessenten, meist westdeutsche Landwirte, die in Ostdeutschland einen größeren Betrieb als daheim gesucht und gefunden haben, oder sehr Reiche, die ihr Geld sicher anlegen und sich mit einem umfänglichen Landsitz schmücken wollen (am 3. Oktober 1990 ortsfremde "nichtansässige Neueinrichter").

Die diskriminierten Alteigentümer

Die BVVG hatte 1992 von der damaligen Treuhandgesellschaft zunächst fast nur einstige LPG-Flächen zur Verfügung bekommen, die seit der Wiedervereinigung von LGP-Nachfolgegesellschaften bewirtschaftet werden. Damals wurden sie mit 1,2 Millionen Hektar angegeben. Die BVVG schätzte damals, dass davon rund ein Drittel den nach 1949 Enteigneten zusteht (dritte Gruppe); also etwa 400 000 Hektar. Der Rest von rund 800 000 Hektar dürfte im wesentlichen auf die "Bodenreformopfer/Alteigentümer" (zweite Gruppe) entfallen. Nach den jüngsten BVVG-Angaben sind es in beiden Fällen mehr (dritte Gruppe: 716 000 Hektar; zweite Gruppe: verkaufte 636 000 Hektar plus noch verpachtete 403 400 Hektar, zusammen also 1,039 Millionen). Während aber die dritte Gruppe ihr Land grundsätzlich zurückbekommt und durchweg auch schon bekommen hat, wird der zweiten Gruppe die Rückgabe verweigert – sie durfte es allenfalls begrenzt pachten und darf es allenfalls sehr begrenzt zurückkaufen.

Immer noch diffamiert und unerwünscht

Folglich ist es im wesentlichen nur das frühere Landeigentum dieser Alteigentümer, was die BVVG zum Verkauf stellen kann und zum großen Teil schon verkauft hat. Folglich ringen sie mit der BVVG und den Kaufinteressenten aller anderen fünf Gruppen darum, von dem restlichen Land, das eigentlich - wie das schon verkaufte – ihnen gehört und zusteht, wenigstens einen Teil abzubekommen. Dabei haben sie Anspruch auf eine Preisermäßigung von 35 Prozent – als dürftigen Teilausgleich für den entschädigungslosen Vermögensentzug in der sowjetischen Besatzungszeit. Aber zur Verfügung stehen dafür nur noch die verpachteten Flächen. Das waren zu Jahresbeginn 2010 die genannten 403 400 Hektar. Doch ist es nur wenigen Alteigentümern gelungen, frühere ihrer Flächen oder Ersatzland von der BVVG zurückzukaufen oder wenigstens zunächst zu pachten.3) Alteigentümer, immer noch diffamiert, sind unerwünscht und daher besonderen Behinderungen und Schikanen ausgesetzt. Während ihrer politischen Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone (1945 bis 1949) wurden sie als "Unkraut" bezeichnet, das auszurotten sei. Diese Verleumdung wirkt in vielen Köpfen fort.

Auch die bäuerlichen Betriebe benachteiligt

Mit der BVVG um Land ringen aber auch die bäuerlichen Wiedereinrichter und ansässigen Neueinrichter (dritte, vierte und fünfte Gruppe). Sie sehen sich von der BVVG bei ihren Erwerbswünschen ebenfalls schwer benachteiligt. Ihr Verband, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL); wirft der staatlichen Gesellschaft, dem Bund und den fünf ostdeutschen Ländern vor, die LPG-Nachfolger und einstigen DDR-Agrarkader (die erste Gruppe) sowie die sechste Gruppe massiv zu bevorzugen. An sie, die agrarindustriellen Betriebe, seien seit 1990 mehr als 90 Prozent des für die BVVG verfügbaren Agrarlandes verpachtet worden.4) Der Mecklenburger Landwirt Jörg Gerke, zugleich promovierter und habilitierter Agrarwissenschaftler, Unternehmensberater und AbL-Vorstandsmitglied, schreibt in seinem Buch Das ostdeutsche Agrarkartell:

Einstiges DDR-Agrar-Kader-Personal bevorzugt

"Viele ostdeutsche Bauern, die 1990/91 aus den ehemaligen LPG-Betrieben ausgeschieden waren, wollten mit ihren häufig kleinen Eigentumsflächen und weiteren Pachtflächen existenzfähige bäuerliche Betriebe aufbauen. Die in öffentlicher Hand befindlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen wären ein geeigneter Pool gewesen, diesen zu DDR-Zeiten zwangskollektivierten Bauernfamilien zu wirtschaftlich tragfähigen Betriebsgrößen zu verhelfen. Genau dieses Ziel, das sogar vom Gesetzgeber in den Zielen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) von 1994 festgeschrieben war, wurde vor allem in der Durchführung vom ostdeutschen Agrarkartell torpediert. Die Verpachtung der Flächen erfolgte fast ausschließlich an das ehemalige DDR-Agrarkaderpersonal, daneben an einige wenige westdeutsche Agrarindustrielle und Agrarfunktionäre."5) In meinem Blog-Beitrag vom 4. September 2009 habe ich das Buch vorgestellt.

Das ostdeutsche Agrarkartell

Das Agrarkartell ist nach Gerke ein Netzwerk aus ostdeutscher einstiger SED-Agrar-Nomenklatura, LPG-Nachfolgegesellschaften, Agrarpolitik, Agrarverwaltung, Agrarberichterstattung und der Agrarlobby in Gestalt der fünf Landesbauernverbände, die zum Deutschen Bauernverband (DBV) gehören. Dieses Kartell stütze einseitig die als GmbH oder in ähnlicher Rechtsform geführten agrarischen Großbetriebe und die Betriebe einstiger LPG-Funktionäre.

Das meiste Ackerland in Hand einstiger DDR-Agrarkader

Für die von ihnen gepachteten Flächen haben die Betriebe ein Vorkaufsrecht. Sie müssen sie allerdings langfristig gepachtet haben. Anfangs (1990/91) war das Treuhand-BVVG-Land nur kurzfristig verpachtet worden (1 bis 2 Jahre). Danach (unter der Regierung Kohl) schloss die BVVG für die Masse der Flächen (über 90 Prozent) Pachtverträge auf 12 Jahre ab. Durch Beschluss von 1999 (Regierung Schröder) wurden sie um weitere 6 Jahre verlängert und 2007 (Regierung Merkel) für die meisten Flächen um weitere 9 auf 27 Jahre nochmals. Aber über 90 Prozent der Pachtflächen sind seit 1990 in der Hand derjenigen, die zu jenem Agrarkartell gehören, also vor allem die LPG-Nacholger und die einstigen DDR-Agrarkader (Gruppe 1). Es sind regelmäßig die sehr großen, die agrarindustriellen Betriebe.

Widerstand gegen Ausschreibungen zum Meistgebot

Die BVVG sollte das Land, wenn die Pachtverträge ausgelaufen sind, in der Regel im Wege der Ausschreibung zum Meistgebot verkaufen. Da Agrarland knapp und auch als ein Sachwert sehr begehrt ist, treiben Ausschreibungen die Verkaufspreise hoch und in deren Gefolge auch die Pachtpreise. Den deutschen Fiskus freut das, die Kauf- und Pachtinteressenten nicht, darunter gerade die Großbetriebe des Agrarkartells. Viele, aber auch familienbäuerliche Betriebe können bei den Ausschreibungen nicht mithalten. Daher hat es schon bisher Direktverkäufe ohne Ausschreibung gegeben. Das bedeutet, dass die Preise ausgehandelt werden und weit unter denen liegen, die am freien Markt, also durch Ausschreibung erzielbar wären. Es sind somit verbilligte, also subventionierte Preise.

Neue Privatisierungsgrundsätze der BVVG

2010 und 2011 laufen etliche Pachtverträge aus. Bäuerlichen Betrieben, die Käufe zu freien und daher hohen Marktpreisen (noch) nicht finanzieren können oder wollen, drohen betriebsnotwendige Agrarflächen verloren zu gehen. So kam es, gestützt und betrieben aus Eigeninteresse durch das Agrarkartell, zu Widerstand und politischem Druck auf die Landesregierungen, Abhilfe zu schaffen. Diese, vor allem die von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, gaben ihn weiter an den Bund. Dieser sah sich daraufhin veranlasst, mit den fünf Ländern über neue Privatisierungsgrundsätze zu verhandeln. Auf seine Anweisung hin setzte die BVVG im Sommer 2009 ihre Ausschreibungen vorläufig aus. Im Februar 2010 hatten sich Bund und Länder schließlich auf neue Grundsätze verständigt, Anfang März tat die BVVG sie auf ihrer Web-Seite kund. Wenn der alte Pachtvertrag ausläuft, kann der Landwirt entweder einen neuen Pachtvertrag von bis zu vier Jahren mit einer Kaufoption abschließen oder einen Pachtvertrag von bis zu neun Jahren ohne Kaufoption. Bedeutsamer sind aber zwei andere Regelungen:

Direktverkauf statt Ausschreibung

Erstens findet für diese neuerlichen Verkäufe wiederum keine Preisermittlung durch Ausschreibung statt. Sie werden also abermals subventioniert. Bei den wenigen Ausschreibungen 2009 erzielte die BVVG mit großen Losen (über 100 Hektar) Verkaufspreise von mehr als 20 000 Euro je Hektar. Jörg Gerke rechnet damit, dass bei den Kaufverhandlungen über die verbliebenen 403 400 Hektar Pachtflächen die Hektarpreise im Direktverkauf an die Pächter bei unter 10 000 Euro gehalten werden sollen.

Erweiterte Möglichkeit zum käuflichen Erwerb

Zweitens wurde für die Pächter die einzelbetriebliche Kaufobergrenze heraufgesetzt. Das bedeutet: Jetzt dürfen sie, wenn man eine Bodenqualität von durchschnittlich 40 Bodenpunkten zugrundelegt, anstelle von bisher höchstens 200 Hektar nunmehr bis zu 450 Hektar käuflich erwerben, also 250 Hektar zusätzlich. Diese Erhöhung bevorteilt die Großbetriebe, denn in ihrer Hand befindet sich mit den sehr großen Betriebsflächen das bei weitem meiste des von der BVVG verpachteten Agrarlandes. Fachmann Gerke schätzt, dass diese Regelung für etwa 2000 Großbetriebe von Bedeutung ist.5) Sie werden in der Regel die erste Möglichkeit wählen (kurze Pachtverlängerung mit dem Vorkaufsrecht); um zu verhindern, dass diese Flächen durch BVVG-Verkauf an andere gehen und für sich selbst auf Dauer zu sichern. Wenn aber jeder Großbetrieb sein Kaufrecht für die nun zusätzlich möglichen 250 Hektar voll nutzt, wären das zusammen 500 000 Hektar.

Zusatzkäufe durch bäuerliche Betriebe nahezu unmöglich

Allerdings hat die BVVG nur noch 403 4000 Hektar für den Verkauf überhaupt zur Verfügung. Damit sehen sich die bäuerlichen Betriebe und die Alteigentümer leer ausgehen, denn auch ihnen wären subventionierte Preise durchaus recht – wenn das Agrarkartell sie denn daran teilhaben ließe. Ebendas aber, so Gerke, suche es zu unterbinden. Somit sind die neuen Regeln so gefasst, dass ein Verkauf oder eine längere Weiterverpachtung an andere nicht oder nur in geringem Umfang möglich ist, wenn nicht geradezu verhindert wird, auch wenn dafür nach BVVG-Angaben 25 000 Hektar im Jahr vorgesehen sind.6)

Schlechte Chancen auch für Alteigentümer

Daher stoßen auch die neuen Privatisierungsgrundsätze der AbL auf Widerstand, selbst wenn so manches darin auch für die bäuerlichen Betriebe zunächst gefällig klingt. Ihr Verband sieht in den neuen Grundsätzen immer noch eine wettbewerbsverzerrende Praxis bei der Flächenvergabe. Nicht anders die Alteigentümer. Auch sie haben nach wie vor weit schlechtere Chancen, Flächen zu erwerben, als Agrargesellschaften der LPG-Nachfolger, die sich teils schon in der Hand von Großindustriellen oder nichtlandwirtschaftlichen Investoren befinden. Dabei sind die Betriebe des Agrarkartells ihrer Zahl nach die Minderheit. Die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe im Osten sind die kleineren und mittleren Betriebe. Sie stellen rund 80 Prozent, in einigen Regionen sogar mehr als 90 Prozent.8) Aber diese Mehrheit wird von der Minderheit dominiert.

Nötig ist eine bäuerlich geprägte Agrarstruktur

Letztlich geht es um die in der ostdeutschen Landwirtschaft gewollte Agrarstruktur und von wem gewollt. Darüber vernimmt man öffentlich so gut wie nichts. Wahrzunehmen ist dagegen, dass es die landwirtschaftlichen Gruppen 1 und 6, also die dort politisch Mächtigen mit ihren Großbetrieben als "Junker" im neuen Gewand, verstanden haben und weiterhin verstehen, sich der meisten Flächen der verleumdeten einstigen „Junker“ zu bemächtigen. Die "roten Barone" aus DDR-Zeiten haben noch immer das Sagen. Nötig jedoch wäre, sie politisch, beim Flächenerwerb und mit Subventionen nicht mehr zu bevorzugen, sondern die bäuerlichen Betriebe zu stärken und eine bäuerlich geprägte Agrarstruktur voranzubringen. Das wäre für den ländlichen Raum, seine (Wieder)Belebung, für die Dörfer und die kleinen Städte in diesem Raum zukunftsträchtiger und gedeihlicher. Nur so kann der bisher angerichtete Schaden für die ostdeutschen Länder zu einem Nutzen werden.

1) Die mir erteilte BVVG-Auskunft per Mail vom 26. April 2010.

2) Grundsätze für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG
Privatisierungsgrundsätze (Stand 4. März 2010) www.bvvg.de/internet/internet.nsf/HTMLST/GRUNDSAETZE
3) Bauernzeitung vom 16. April 2010, Angaben von der Marwitz

4) AbL-Presseerklärung vom 16. April 2010
5) Jörg Gerke: Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell. Bauernlegen für neuen Großgrundbesitz und Agrarindustrie. Hamm 2008. Seite 195.
6) Nach Auskunft von Jörg Gerke, Antwort-Mail vom 24. April 2010. So "ist die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe im Osten, vor allem die kleineren und mittleren Betriebe, rund 80 Prozent der Betriebe, in einigen Regionen sogar mehr als 90 Prozent der Betriebe vom EALG-Kauf und auch von BVVG-Kauf überhaupt ausgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine systematische Wettbewerbsverzerrung, da Kauf und Pachten subventioniert sind. In Regionen, wo die BVVG als Verpächter dominiert, kann man sogar von einer Art Ausschluss für landwirtschaftliche Betriebsneugründungen sprechen"
7) Bauernzeitung vom 16. April 2010, Angaben von der Marwitz
8) Nach Auskunft von Jörg Gerke, Antwort-Mail vom 24. April 2010

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Geier

»Wehe denen, die Haus an Haus reihen, Feld an Feld rücken, bis gar kein Raum mehr ist, und ihr allein seßhaft seid inmitten des Landes!« (Jes. 5, 8)

Gravatar: Freigeist

Der Großteil der bäuerlichen Betriebe haben keine Zukunft, denn sie sind zu klein. Durch Agrarsubventionen, siehe CSU, sind die kleinen Betriebe viel zu lange am Leben erhalten worden. Der Steuerzahler bezahlt die Zeche. Es gäbe eine elegante Lösung: Hofnachfolger, die weniger als eine Eigenfläche X haben, bekommen die Subventionen gestrichen. Somit hätte wir die Kleinbetriebe vom Hals ab dem Zeitpunkt ab dem der alte Bauer das Rentenalter erreicht. Für diese Flächen darf es nie mehr eine Subvention geben.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

Alles sehr und unnötig kompliziert und verworren! Dabei hätte die rechtlich und moralisch gebotene Lösung so einfach sein können: die widerrechtlich Enteigneten, gleich ob vor oder nach 1945, erhalten ihr Eigentum bedingungslos zurück. An den Staat fällt nur das, wofür kein Alteigentümer oder Erbe eines Alteigemntümers mehr vorhanden ist. Aber Kohl, Schäuble und noch einige andere haben dies durch die Lüge vom Restitutionsverbot verhindert, um den Fiskus widerrechtlich zu bereichern und mit dem Erlös aus dem Verkauf der enteigneten Besitztümer "die Kosten der Wiedervereinigung zu bestreiten". Dieses betrügerische und räuberische Vorhaben ist gründlich oin die Hose gegangen, zum Schaden nicht nur der Alteigentümer, sondern des ganzen deutschen Volkes. Sie haben den deutschen Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat verwandelt. Kohl hat damit aus meiner Sicht seine Verdienste um die Wiedervereinigung völlig entwertet. Und Schäuble? Der Hehler Schäuble verfolgt heute als Finanzminister Steuersünder. Mit welchem Recht eigentlich? Außerdem verbrennt er, zusammen mit Merkel, das Geld und die Ersparnisse deutscher Bürger für die zum Scheitern verdammte Rettung Griechenlands und des EURO.

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