Höcke wird weiterhin Spitzenkandidat der AfD in Thüringen sein

Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole

Drei Wörter, ein Urteil: Ein Gericht hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Parole benutzt hat, die auch im Dritten Reich von der SA benutzt wurde. Höcke bestreitet, vom NS-Hintergrund der Parole gewusst zu haben und verweist darauf, dass die Parole auch vorher schon verwendet worden war.

Foto: Screenshot YouTube/Phoenix
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Bei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 soll Björn Höcke den Dreiklang formuliert haben: »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für *********«.

Die Schlussformulierung »Alles für *********« wird als verbotene Losung eingestuft, weil sie auch von der SA im Dritten Reich verwendet wurde.

Daher war Höcke angeklagt worden, ein Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) zu haben.

Aufgrund dieser strittigen Äußerung wurde Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt (100 Tagessätze zu je 130 Euro, also insgesamt 13.000 Euro) [siehe Berichte »Nius«, »Junge Freiheit«, »Tichys Einblick«].

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Höckes Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Höcke habe nicht gewusst, dass dieser Spruch auch von der SA verwendet wurde und dass dieser deshalb heute verboten ist. Außerdem sei es eine freie Rede gewesen, die nicht vorbereitet war. Höcke wollte sich an Trumps Spruch »America First« orientieren. Höcke wies daher die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden, so seine Argumentation.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zusätzlich zur Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, außer bei dem Strafmaß.

Björn Höcke kann aber weiterhin als Kandidat der AfD in Thüringen zur Landtagswahl antreten. Seine politischen Ämter bleiben unberührt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Paul Bauer

Man muss sich eines vor Augen führen: Es ging hier überhaupt nicht um Rechtsfindung. Ziel dieser Gerichtsfarce war es, Höcke zu beschädigen und der AfD bei den kommen Wahlen in Ostdeutschland Stimmen abzunehmen.

In einem funktionierenden Rechtsstaat wäre es gar nicht erst zur Anklage gekommen.

Gravatar: harald44

Da der Ausspruch "Alles für ********" von sehr allgemeiner Art ist, hätten die Verteidiger von B. Höcke die Argumentationskette auch umdrehen können, denn mit Sicherheit hatte irgendjemand diesen Ausspruch lange vor 1933 getan, sei es ein Politiker der Republik von Weimar, vielleicht ein Unternehmer in einer Rede vor seiner Arbeiterschaft oder sogar Reichspräsident von Hindenburg.
Dann könnte man auch so und unwiderlegbar argumentieren, daß Höcke einen dieser Männer zitiert habe, und daß die SA später diesen Ausspruch mißbraucht - wie macht man das eigentlich? - habe, sei ja nun nicht seine Schuld als Nachkriegsgeborener und könne ihm deshalb auf keinen Fall zur Last gelegt werden!

Gravatar: Rita Kubier

@Dieter Zeck 16.05.2024 - 07:32

"Das Problem ist: hätte der Richter Höcke freigesprochen, dann hätte das für ihn EDEKA bedeutet (Ende der Karriere).
Richter Dettmar aus Weimar lässt grüßen."

Wenn sich ein Richter erpressen lässt und aus diesem Grunde ein "Fehl"urteil, besser gesagt, BEWUSST ein SCHANDURTEIL spricht/verhängt, dann ist er in der Justiz absolut fehl am Platz, weil er sich NICHT an Gesetz und Recht hält, sondern aus niederen, egoistischen und persönlichen Vorteilsgründen UNrecht spricht!!
Ein solcher Richter hat sich selbst das Recht verwirkt, richterlich tätig sein zu dürfen!! Da gilt nur eins: ABSETZEN!!

Gravatar: harald44

@Dieter Zeck, 16.05.2024, 7:32 Uhr

Wenn das Argument EDEKA (=Ende der Karriere) eine gültige Entschuldigung für einen BRD-Richter ist, dann ist dieselbe Entschuldigung selbstverständlich auch für den Vorsitzenden Richter R. Freisler am Volksgerichtshof gültig, der 1944 schwere Unrechtsurteile über die Mitverschwörer des 14. Juli 1944 aussprach. Und damals war immerhin Krieg, denn: Schon die alten Römer wußten: "Inter arma silent leges" d. h. "Unter Kriegsbebedingungen schweigen die (normalen) Gesetze. "

Gravatar: Patrickfeldmann

Wer x beliebige Aussagen und Ausdrücke inkriminiert, der hat nicht nur jedes Maß verloren, sondern der betreibt totalitäre Geschichtsknittelei!
Und dies abgesehen von den Procedere des sogenannten Prozesses! Denn die Tatsache, dass eine Zeitung das gleichlautende Urteil 10 Stunden vor der letzten Sitzung mit eigentlicher" Urteilsfindung" verkündet, stellt die Gültigkeit des gesamten Verfahrens ( selbst in autoritär totalitären Systemen weltweit!) ad absurdum!

Wozu braucht DEUTSCHLAND noch eine sogenannte Justiz, wozu noch Gerichte, die im Recht hat nicht bemüht sind!

Wozu brauchen die Deutschen noch so einen Staat, der vor allem der Unterdrückung der Freiheit, des EINZELNEN, aller positiven Werte und jeden Geschichtsbewusstsein dient!

Gravatar: Dieter Zeck

Das Problem ist: hätte der Richter Höcke freigesprochen, dann hätte das für ihn EDEKA bedeutet (Ende der Karriere).
Richter Dettmar aus Weimar lässt grüßen.

Gravatar: Winnetou Koslowski

Obelix der Gallier würde sich jetzt an den Kopf zeigen und sagen: "Die spinnen die Römer" Nun ich sage auch die spinnen wohl, eine ganz normale Aussage eines Politiker wie "Alles für Deutschland" als verbotene "Naziparole" zu bezeichnen, nur um einen aussichtsreichen Konkurrekten ohne Wahl , also voll undemokratisch lozuwerden?
Als ich als Freiwiliiger der BW 1962 (Höhepunkt des damaligen kalten Krieges) folgenden Eid geleistet habe:

"Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.

War das keine Naziparole? Wie aber würde das heute gewertet? Hat ein Politiker nicht sogar die Pflicht für sein Land in diesem Falle Deutschland "alles zu tun" was er nur kann, allso alles dafür zu geben wie wir als Soldaden sogar unsere Leben hätten geben müssenganze , denn das schließt ja unser Eid mit ein? Im Grunde kommt doch hier der Hass der Grünen für unser Land zu Tage, oder wer hat gesagt "Deutschland du mieses Stück Scheiße"
Hieß nicht die Grüne Frau Claudia Roth, die von uns Deutschen als Ministerin für ein unwestentliches Amt mehr als reich bezahlt wird? Wer also ist hier ein mieses Stück trallala?
Gehörten denn den alten Nazis jetzt schon ganz normale Sätze in deutscher Sprache? Was sagt noch Donald Trump immer wieder in ähnlicher Manier: "Make America great again" Warum verklagt Deutschland den legal gewählten Präsidenten der USA. den man bei der 2. Wahl massiv um sein Amt betrogen hat, nicht als NAZI vor dem Internationalen Gerichtshof? Dies wäre in Deutschland jetzt eine verbotene Naziparole oder etwa nicht? Also hat Obelix recht, die Spinnen, wer jetzt immer diesen Schwachsinn verzapft hat.Wenn ich Björn Höcke wäre, würde ich durch alle Instanzen gehen um zu testen was unsere Justiz noch wert ist und wessen "Werte" die schützen?

Gravatar: Alfred

@Martin Adam

So sehe ich das auch!
Das Wahlergebnis wird mit Sicherheit manipuliert - darin ist die SED-Volkskammer meisterhaft seit Gründung der DDR.

Gravatar: Bertl

Hat denn niemand den Richter gefragt, ob er vordem wusste, dass man diese Formulierung nicht sagen darf, ja dass sie strafbar ist?

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