AfD vor Gericht unterlegen

Aber letztlich entscheiden werden die Wähler – Das Gericht sagt jedoch auch: Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt nicht auch zwangsläufig zu der Annahme, die AfD habe erwiesen extremistische Bestrebungen

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Vor Gericht ist die AfD unterlegen, ob aber auch bei den Wählern und bei wie vielen von ihnen nicht, werden im laufenden Jahr die kommenden Landtagswahlen zeigen und 2025 die nächste Bundestagswahl. Am 13. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nach sieben Verhandlungstagen gegen die AfD laut Mitteilung des Gerichts (hier) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten darf. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe seien rechtmäßig. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 sind damit erfolglos gewesen. Doch hat das Gericht ausdrücklich auch dies festgestellt: „Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt aber auch nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung.“ Zur Urteilsbegründung hat der Vorsitzende des 5. Senats, Gerald Buck, Folgendes ausgeführt:  Bitte hier weiterlesen

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: egon samu

Lauter Freisler überall, satt unabhängiger Justiz.
Kotz....
Die lassen sich für deutschenfeindliche, zerstörerische grüne Propaganda einspannen.

Gravatar: Fritz der Witz

"Unterlegen" vor einem Gericht, welches grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien schlichtweg ignoriert hat.

Das grenzt an Rechtsbeugung "im höheren Interesse".

Gravatar: Hajo

So einfach geht es in unser aller Demokratie, indem man eine rechtschaffene und legitim gewählte Partei zum Verdachtsfall erklärt, wobei dies natürlich nur bei konservativen Parteien geschieht und schon hat man einen politischen Gegner stigmatisiert und das nennen sie Bewahrung der Demokratie und sind selbst die größen linken Schurken, die diese Republik seit langem nicht mehr erlebt hat.

Pfui Teufel, kann man dazu nur noch sagen, denn das ist wirklich dessen Handschrift, vorgeschoben um Millionen Wähler dabei zu beleidigen und sie in die gleiche Kiste werfen, während sie selbst seit Jahren eine Rechtsbruch nach dem anderen begehen und dabei sind unsere freiheitlichen Werte abzuschaffen und das dürfen wir nicht zulassen, denn es ist unser Land und nicht das politischer Demagogen, die uns ihren Willen aufzwingen wollen, was in einer Demokratie unmöglich ist.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Aber letztlich entscheiden werden die Wähler – Das Gericht sagt jedoch auch: Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt nicht auch zwangsläufig zu der Annahme, die AfD habe erwiesen extremistische Bestrebungen“ ...

Ja mei: Wie kommentierte "MBergi" auch m. E. vollkommen treffend?

„Ein deutscher Politiker, der alles für sein Land geben will, wird dafür gerichtlich bestraft. Noch Fragen?“??
https://weltwoche.de/daily/13-000-euro-strafe-der-thueringer-afd-chef-bjoern-hocke-wird-wegen-der-aeusserung-alles-fuer-deutschland-verurteilt-zur-debatte-standen-sogar-sechs-monate-haft/

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