Die verlorene Glaubwürdigkeit der Annalena B.

Wenn Annalena Baerbock nicht in die Falle gegangen wäre, die sie selbst gestellt hat, hätte kaum jemand von ihrem Interview Kenntnis genommen.

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Wenn Annalena Baerbock nicht in die Falle gegangen wäre, die sie selbst gestellt hat, hätte kaum jemand von ihrem Interview Kenntnis genommen. Wenn die Entschuldigung dafür, Neger in aufklärerischer Absicht gesagt zu haben, ein PR-Trick war, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu erhöhen, ist das Ganze nach hinten losgegangen. Denn statt der Kanzlerkandidatin eine erhöhte Sensibilität zu bescheinigen, wurden neue Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit geweckt.

Ralf Schuler von Bild ist aufgefallen, dass Baerbock keine genauen Angaben zu dem rassistischen Aufgabenblatt macht, das der Sohn einer Bekannten in seiner Schule angeblich zur Bearbeitung vorgelegt bekam und auf das sich Baerbock in dem Interview bezog.

Baerbock weigert sich bisher, Anfragen, nicht nur von Bild, zu beantworten, in welchem Bundesland sich die Schule befindet, in deren Arbeitsblatt der Junge und seine Mitschüler mit dem geächteten Wort rassistisch indoktriniert werden sollte.

Die Grünen-Chefin selbst hatte erklärte, sie wolle „keine privaten, persönlichen Details von Kindern und Familien“ offenbaren. Das hat auch niemand von ihr verlangt. Selbst wenn sie den Namen der Schule nennen würde, wozu sie verpflichtet wäre, denn eine mögliche rassistische Indoktrination von Schülern müsste unbedingt untersucht werden, hätte sie damit weder ein Kind, noch eine Familie geoutet.

Solange Baerbock sich weigert, die Herkunft des ominösen Blattes offenzulegen, muss sie damit leben, dass Parallelen zu ihren getürkten Lebenslauf-Passagen einfallen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Die verlorene Ehre der Analena B oder Grünes ist oft giftig und nur schwer verdaulich.

Gravatar: Karl Napp

Bin Jahrgang 1936. Das Wort "Neger" für einen Menschen sehr dunkler Hautfarbe lernte ich schon im Kindergarten in Bilderbüchern kennen. Ohne jeden abfälligen Beigeschmack. Im März/April 1945 erlebten wir als Flüchtlinge aus Schlesien in einem Dorf bei Chemnitz den Einmarsch der US-Army. Im ersten offenen Jeep mit aufmontiertem MG sah ich "meinen" ersten Neger. Er war der Fahrer. Auch einige andere Jeeps wurde von Negern gelenkt. Sie rückten nicht in das 10 km entfernte Chemnitz ein, sondern überließen dessen Einnahme, wohl absprachegemäß, der Roten Armee. Wir Kinder liebten die Neger, weil sie kinderlieb und besonders freigiebig mit Candys und Hershey-Schokolade waren. Alle Menschen bedauerten den Abzug der Amis im Spätsommer 1945 nach der Potsdamer Konferenz und den Einzug der Russen, die keine Neger und keine Candys hatten. Aber am Ende unserer Flucht, 1947, bei den Großeltern im Frankfurter Westend sahen wir dann wieder Neger. Wir schluppten gern unter dem Stacheldraht des Sperrgebiets ums IG-Farben-Hochhaus, in dem nur Amis leben durften, und marschierten in den Palmengarten zum Schwimmen im Weiher. Dort schenkten uns amerikanische Frauen manchmal Candys und ice-cream. Ein Traum für uns! Und dort hörte ich das erstemal, wie weiße Frauen leise und abschätzig von "Nigger" sprachen, wenn sie Neger meinten. Seitdem weiß ich, daß "Nigger" ein abfälliges Schimpfwort ist, aber beigottnicht "Neger". Auch hypermoralische Grünlinge (das ist nun wirklich abschätzig gemeint) sollten sich künstlicher, ideologischer Sprachgebrauchsmaßregelungen enthalten. ***** **** ****

Gravatar: Jorgos48

Das die Mainstream Presse und das Staats-TV diese Dame immer noch protegiert ist unglaublich. Halten die das Deutsche Volk für völlig dämlich?

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Solange Baerbock sich weigert, die Herkunft des ominösen Blattes offenzulegen, muss sie damit leben, dass Parallelen zu ihren getürkten Lebenslauf-Passagen einfallen.“

Ja mei: Wie schrieb man bei „zeit.de“ so aufschlussreich(?)?

„Natürlich gibt es eine Kampagne mit chauvinistischen Zügen gegen die Kanzlerkandidatin der Grünen. Von Angela Merkel hätte sie lernen können, wie man damit umgeht.“
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/annalena-baerbock-angela-merkel-frauen-politik-wahlkampf-bundestagswahl-bundeskanzlerin

Lernte dass Annchen nicht aber insofern sogar perfekt von unserer(?) heißgeliebten(?) „Königin der Lügen“, dass sie längst weiß, wie pausenlos neuentdeckte – auch gröbste - Unwahrheiten am effektivsten ausgesessen werden???

Gravatar: Thomas S

Das wird wohl eine Skandal-Geschichte a la Relotius sein. Solche Storys reichen zwar aus, um bei naiven Linksgrünen Empörung und Alarmstimmung zu erzeugen. Bei genauerer Überprüfung entpuppen sie sich dann meistens als Hirngespinste - wie so manche Lebensläufe...

Gravatar: Papa Schlumpf

Baerbock genau wie der Rest der Grünlinge

Unglaubwürdig und Unwählbar

Wählen sollte echt nur der der Lohn bezieht und Schwupp wäre dieses lästige Prooblem "Grüne" gelöst

Gravatar: Erdö Rablok

Die Revolution frisst ihre Kinder resp. die Dummen fressen sich selber.

Gravatar: Graf von Henneberg

Verlorene Glaubwürdigkeit Diese Dame war noch nie glaubwürdig.

Gravatar: Herbert Kasulke

Was man verlieren kann, muss man vorher erst einmal gehabt haben. Insofern kann Baerbock ihre "Glaubwürdigkeit" gar nicht verlieren.

Jemand schrieb es schon auf Achgut:
Baerbock ist erwiesenermaßen eine Lügnerin und Betrügerin. Das haben ihre zahllosen Unwahrheiten in ihrem Lebenslauf und dem angeblich von ihr geschriebenen Buch mehr als bewiesen. Insofern liegt es nahe, dass sie auch hier lügt, um ihr Selbstbild zu retten und ihre Chancen als Kandidatin nicht noch weiter zu erodieren. Nach den lauthalsen Bekundungen der Grünen ist die Verbreitung rassistischer inhalte eine Straftat. Mit ihrer Weigerung, Opfer und Täter dieser Straftat zu benennen, obwohl ihr beide ja angeblich bekannt seien (Schüler und Schule), begeht sie selber eine Straftat, nämlich Strafvereitelung. Hier kommt § 258, Strafvereitelung ins Spiel: (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nur wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei. Absatz 6). Der Sohn einer Bekannten ist jedoch kein Angehöriger im Sinne des Gesetzes. Also Strafanzeige gegen Baerbock stellen wegen Strafvereitelung. Solche Leute können nicht oft genug demaskiert werden. Es gilt unbedingt zu verhindern, das sowas in öffentliche Ämter kommt. Der Rest der Grünen ist nämlich von derselben Nummer…

Gravatar: Jaspers

Die Lügenbaronin irrt weiter durch den Nebel ihrer selbst erzeugten Märchenwelt. Da kommt nicht einmal der Lügenbaron zu Guttenberg mit!

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