Erkenntnis bei Systemmedien: Verfassungsschutz als Waffe gegen AfD eingesetzt

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Der Verfassungsschutz ist mit seinem Gutachten gegen die AfD gescheitert – und ein Verbotsverfahren ist immer schwerer zu legitimieren. Das wird inzwischen auch langsam von den etablierten Medien anerkannt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen darf. Dass die Behörde zunehmend als Instrument gegen die Opposition eingesetzt wird, kommt inzwischen auch im linksliberalen Mainstream an.

Gericht stoppt unbegründete Einstufung der AfD

Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz nicht als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einordnen, beobachten oder öffentlich so bezeichnen.