Strack-Zimmermann darf als "Adolfine, die Kriegstreiberin" bezeichnet werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Urteil vom 17. März klargestellt, dass scharfe Kritik an der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Kontext der Ukraine-Debatte von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

