Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln) zur Einstufung der AfD wird keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Beatrix von Storch: Schluss mit der Instrumentalisierung des VS durch den Innenminister
Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, keine Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln einzulegen. Eine solche Beschwerde sei nicht vorgesehen, teilte ein Sprecher mit.
Ipsos-Umfrage: AfD (26 Prozent) 3 Prozent vor CDU/CSU (23 Prozent)
In immer mehr Umfragen lässt die AfD die Union hinter sich. Bei der aktuellen Umfrage von Ipsos sind es jetzt schon 3 Prozent Vorsprung.

