"BILD" und "B.Z." berichteten über Erfolg einer GEZ-Gegnerin

Zahlt keinen Rundfunkbeitrag: Sieg einer tapferen Frau gegen die GEZ

Kathrin Weihrauch (43) sollte wegen 309,26 Euro fehlender GEZ-Gebühren ins Gefängnis. Jetzt haben die Behörden eingelenkt. Die GEZ-Gegnerin freut sich über „Riesengewinn für die Anti-GEZ-Bewegung”.

Foto: Achim Rosenhagen / flickr.com / CC BY-SA 2.0 (Ausschnitt)
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Wenn die Zeitungen der Axel-Springer-Presse, wie die BILD und B.Z., auf ihren Titelseiten über den Erfolg eines Menschen berichten, der sich tapfer gegen Behörden und Ämter gestellt hat, dann hat dies einen Grund: Man ist sich der emotionalen Anteilnahme durch die Leser sicher.


Und eines ist ganz bestimmt sicher: der Ärger und Frust vieler Menschen über die GEZ, neuerdings Beitragsservice genannt. Denn immer mehr Bürger wehren sich gegen die auferlegten Zwangsgebühren, mit denen die üppigen Gehälter der Showmaster, Intendanten und Rundfunkbürokraten bezahlt werden.


Erfolgreiche GEZ-Gegnerin auf den Titelseiten der Tageszeitungen


Am Montag dominierte die Story von Kathrin Weihrauch (43) die Titelseiten obig genannter Zeitungen. Die B.Z. titelte in ihrer Druck-Ausgabe vom 24. Oktober: „Die Frau, die die GEZ besiegte“. Ihre Sturheit, so heißt es in der B.Z., habe sich ausgezahlt. Das Gefängnis bliebe ihr erspart.


Über einen Zeitraum von mehreren Jahren soll sich die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg im Rechtsstreit befunden haben. Mit Einführung des neuen Rundfunkbeitrags habe ihre Weigerung begonnen. Sie habe weder Radio noch Fernsehen, war ihre Begründung. Sie sehe nicht ein, teure Gehälter und Pensionen für Intendanten zu bezahlen. Für ihre Einstellung sei sie bereit gewesen, ins Gefängnis zu gehen.


Das Amtsgericht aus Brandenburg an der Havel hatte einen Haftbefehl ausgestellt, weil sich die GEZ-Gegnerin weigerte, eine Vermögensauskunft abzugeben. Um einer Pfändung zuvorzukommen, hatte sie rechtzeitig ihr Konto leergeräumt.


Warum wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt?

 


Das Amt und der RBB (Radio Berlin-Brandenburg) haben von einer tatsächlichen Verhaftung letztendlich abgesehen. Warum? Weil man sich wohl sicher war, dass die Presse und die Öffentlichkeit davon erfahren würden. Dies wäre weder nützlich für die Behörden noch für den RBB gewesen. Das Amt habe, so berichtete die B.Z., den Vollstreckungstitel wieder an den RBB zurückgegeben. Auch von dort hieß es, man habe kein Interesse daran, säumige Zahler ins Gefängnis wandern zu lassen.


Noch zu gut in Erinnerung ist der Fall einer anderen GEZ-Gegnerin, die im Frühjahr für Schlagzeilen sorgte. Sieglinda Baumert aus Chemnitz war 61 Tage ins Gefängnis gesperrt worden. Dieser Fall hatte für ein derartiges Aufsehen gesorgt, dass man für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen erheblichen Image-Schaden befürchtete.


Die Öffentlichkeit hatte sich damals bereits mit Frau Baumert solidarisiert. Viele Bürger hielten die Rechtsmaßnahmen für überzogen. Vor allem, wenn man bedenkt, welche Straftäter wegen sehr viel schwererer Vergehen nur harmlose Strafen bekommen. Wie soll man dann ein hartes Vorgehen gegen GEZ-Verweigerer rechtfertigen? Diebe und Sexualstraftäter kommen auf freien Fuß, GEZ-Verweigerer ins Gefängnis? Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk war die Lage bewusst. Daher knickte man schließlich ein, wie damals unter anderen der Tagesspiegel berichtete. Der Image-Schaden wäre sonst erheblich höher gewesen als der Verlust durch entgangene Gebühren.


Auch diesmal, im Falle der Kathrin Weihrauch, hatten die Presse und die Öffentlichkeit schnell von den Plänen zur Erzwingungshaft erfahren (siehe Berichte: TAZ, Kieler Nachrichten, Welt-Online/N24, Merkur). Der Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten.


Behörden sehen sich im nach wie vor im Recht


Damit scheint die Lage für GEZ-Verweigerer zurzeit folgendermaßen zu sein: Zwar sehen sich die Behörden und die Rundfunkanstalten auf der Seite des Rechts, fürchten aber den Aufschrei der Öffentlichkeit. Daher wollen sie keine Gefängnisstrafe beziehungsweise Erzwingungshaft mehr umsetzen. Es bleibt jedoch die Drohung im Raume, dass sie es könnten, wenn sie wollten.


Wie dem auch sei. Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels. Für Frau Weihrauch war es jedenfalls ein persönlicher Sieg. Wie die B.Z. berichtete, sieht sie ihren Sieg als ein Riesengewinn für die Anti-GEZ-Bewegung. Viele könnten ihrem Beispiel folgen. Sie ist fest überzeugt: Das Gesetz muss geändert werden. Mit diesem Gedanken steht sie nicht allein.


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Tom

Sehr interessant - die Drohung bleibt also bestehen. Nun gibt es den § 241 StGB und an den sollte sich Frau Weihrauch halten und umgehend eine Anzeige erstatten. Die aktuelle Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO sagt aus, daß in diesem Falle ohnehin nichts zu pfänden wäre. Frau Weihrauch sei auch empfohlen, sich an die Europäische Menschenrechtskonvention zu wenden, denn Artikel 1 des Protokolls Nr. 4 zur Menschenrechtskonvention verbietet die Schuldhaft: ( https://www.menschenrechtskonvention.eu/verbot-der-schuldhaft-9396/ )

Gravatar: Salah

Liebe Politiker!

Wir sind das Volk und wir halten die Wirtschaft am laufen und zahlen genug Steuern und müssen schauen wie wir über die runden kommen mit unseren Löhnen.

Sollen die es doch zahlen die den Staatsvertrag unterschrieben haben, für die ist es pinats bei den Löhnen und Diäten Erhöhung nach Wunsch , oder wer den misst und Propagandawerk nutzt.

Mir wurde das Konto auch Gepfändet Frau Merkel&Co Ich werde es auf keinen Fall zahlen und bin bereit auch ins Kitschen zu gehen lieber Herr Kerkhoff

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