Der Initiativbericht des Frauen-Ausschusses des Europäischen Parlaments sorgt in Brüssel weiterhin für heftige Diskussionen. Er wurde von der sozialistischen Abgeordneten Edite Estrela (Portugal) eingebracht; darin wird ein – in Wirklichkeit nicht vorhandenes – Recht auf Abtreibung behauptet und der Frühsexualisierung von Kindern das Wort geredet.
Vom Europäischen Parlament ist der Berichtsentwurf (»Estrela-Bericht«) in der Plenarsitzung am 22. Oktober mit einer großen Mehrheit zur erneuten Beratung in den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frauen zurückverwiesen worden. Die turbulente Sitzung hatte seinerzeit viel Beachtung gefunden.
Kritiker des Berichts monieren, dass der Estrela-Bericht das Ziel verfolgt, in allen Mitgliedsstaaten der EU ein »Grundrecht auf Abtreibung« einzuführen und die EU in ihren Außenbeziehungen zum Vorkämpfer für ein neues »Menschenrecht auf Abtreibung« weltweit zu legitimieren. Das, sagen sie, wäre ein Verstoß gegen die EU-Verträge.
Außerdem machen sie auf Verfahrensmängel aufmerksam. Der Bericht hätte eigentlich gar nicht erst vom zuständigen parlamentarischen Gremium genehmigt werden dürfen, heißt es aus Brüssel. Abtreibung ist nämlich ausdrücklich keine gemeinschaftsrechtliche Zuständigkeit, darüber hinaus verletzt das Parlament mit dieser Prozedur das Subsidiaritätsprinzip.
Hartnäckige Abtreibungslobby
Um die Entscheidungsträger in die Irre zu führen, wird das politisch umstrittene Wort Abtreibung in dem Entwurf nicht ausgesprochen. Stattdessen wird der technische Begriff »sexuelle und reproduktive Gesundheit« verwendet.
Weil der Estrela-Entwurf so kontroverse Forderungen enthält, lehnten die Abgeordneten ihn ab. Ein Beobachter sagte: »Der Estrela-Bericht hilft weder den Frauen und hat mit Gesundheit in Europa gar nichts zu tun. Dieser Bericht ist das Diktat der Abtreibungslobby.« Nun wird der Bericht vom Plenum zur Neuberatung an den federführenden Ausschuss zurückverwiesen und die Prozedur von vorn.
Wenn ein Bericht vom Plenum zurück in den Ausschuss verwiesen wurde, kann der Ausschuss einen neuen Berichterstatter ernennen und einen frischen Berichtsentwurf einfordern. Auch die Fraktionen können ihre Schattenberichterstatter austauschen. Die inhaltliche Arbeit beginnt gerade deswegen von neuem, um den unterschiedlichen politischen Positionen im Plenum Rechnung zu tragen. Das ist der Zweck der Prozedur »Rückverweisung in den Ausschuss«.
Doch dazu wird es allem Anschein nicht kommen. Ein Affront bahnt sich an.
Absprachen im Hinterzimmer
Aus gut informierten Kreisen in Brüssel ist bekanntgeworden, dass in Hinterzimmer-Absprachen bereits entschieden wurde, den Estrela-Bericht unverändert vorzulegen; die Berichterstatterin verschließe sich allen Gesprächsangeboten. Bereits am Dienstag, 26. November, soll erneut über den alten Bericht abgestimmt werden. Änderungsanträge und auch der im Plenum eingebrachte Alternative Entschließungsantrag werden nicht zur Abstimmung zugelassen. Einzig kosmetische Änderungen sollen für Beruhigung sorgen, ohne jedoch an der politisch umstrittenen Substanz (ein neues Grundrecht auf Abtreibung in der EU und weltweit) etwas zu ändern.
Der Streit verschärft sich auch deswegen, weil die Abtreibungslobby im zweiten Anlauf die von ihr selbst vorbereitete Initiativentschließung durchpeitschen will. Um das zu erreichen, wird der parlamentarische Entscheidungsprozess so weit manipuliert, dass die Brüsseler Parlamentsverwaltung schon am 11. November den Estrela-Bericht zur Abstimmung im Plenum für Dezember anberaumte. Das heißt, dass den Mitgliedern des Frauenausschusses die eigene Tagesordnung im November noch gar nicht vorlag.



Kommentare zum Artikel
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Oh Tina,
dir gilt ein Bibelwort: Sprüche 17, 28 Auch ein Narr, der schweigt, wird für weise gehalten, für verständig, wer seine Lippen verschließt.
aber auch Sprüche 1, Vers 7: Die Furcht des HERRN ist der Anfang der Erkenntnis; die Narren verachten Weisheit und Unterweisung.
Fange doch gleich heute damit an!
Es ist wirklich traurig! Danke an Markus Kenn für das Zusammentragen aller wichtigen Fakten.
Sollen wir , vor allem wir aus dem "alten christlichen Europa" nun im Eilverfahren wieder "über den Tisch gezogen werden"? Wo bleiben noch Grundwerte wie Ehrfurcht vor dem Leben, Ehrlichkeit, politische Zuverlässigkeit, …
Da Frau Cornelia Ernst schreibt:
" Hunderte Bürgerinnen und Bürger, die mir aufgrund des Berichtes geschrieben haben, berufen sich auf das Urteil C-34/10 des Europäischen Gerichtshofs, der in der Sache Oliver Brüstle/Greenpeace e.V. geurteilt hat [...]Nun hat hier der EuGH aber gleichzeitig festgestellt, dass er sich mit diesem Urteil nicht zu Fragen ethischer Natur äußert. Sondern sich darauf beschränkt, im vorliegenden Fall die Vorschriften entsprechend auszulegen (es ging um die Frage, ob eine Stammzellenentnahme, die den Embryo zerstört, patentierbar ist)."
Macht man sich die Mühe, nicht nur die Pressemitteilung, sondern das Urteil selbst genau zu lesen, findet man:
"34 Der Zusammenhang und das Ziel der Richtlinie lassen somit erkennen, dass der Unionsgesetzgeber jede Möglichkeit der Patentierung ausschließen wollte, sobald die der Menschenwürde geschuldete Achtung dadurch beeinträchtigt werden könnte. Daraus folgt, dass der Begriff des menschlichen Embryos im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie weit auszulegen ist."
Wird denn nun durch Abtreibung " die der Menschenwürde geschuldete Achtung" des Embryos eingehalten???
Danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
es stimmt mich traurig, dass Kinder im Mutterleib getötet werden: Wir bringen Menschen um, weil sie uns nicht in den Kram passen, weil in unserer Gesellschaft "Fun" und "Party" wichtiger sind als das Leben. Längst sind wir in der Kultur des Todes angekommen und diskutieren darüber, ob man nicht Alte, unheilbar Kranke und Pflegebedürftige "selbstbestimmt und human" sterben lassen dürfen: Dabei geht es darum, Gelder zu sparen bei Renten, im Krankensystem und in der Pflege.
Dabei ist Leben wertvoll. Ich denke dabei an meine Oma, die neunzig geworden ist und sich über jeden Tag ihres Lebens freute, obwohl sie krank war und Schmerzen hatte. Ich denke an den gelähmten 15jährigen Jungen, der mit seiner Lebensfreude alle um ihn herum ansteckte. Ich denke an den geistig Behinderten, der mit seinen Fragen uns alle zum Nachdenken bringt. Ich denke an das körperbehinderte Mädchen, das mich von meinem Selbstmitleid befreite. Ich denke an die stotternde Frau, die so herzlich über sich selber lachen kann. Ich denke an den suchtkranken Mann, der den Alkohol besiegte und mir damit zeigt, dass sich das Kämpfen lohnt.
Und folgende Fragen seien erlaubt: Wie viel Erfinder, Wissenschaftler, Forscher, Ärzte, Heilige haben wir bereits im Mutterleib umgebracht? Wie viele Begabungen haben wir die Chance genommen, sich zum Wohle aller zu entfalten? Geben wir nicht den Nazis recht, wenn wir Menschen, die eventuell oder tatsächlich behindert geboren werden, abtreiben? Ist behindertes Leben nicht auch Leben, das dieselben Menschenrechte hat wie alle anderen Menschen?
Wir können nicht gegen die Todesstrafe plädieren, solange wir Ungeborene umbringen. Wir können uns nicht für vom Aussterben bedrohte Tierarten stark machen, solange wir Menschen im Mutterleib zum "Abspritzen" frei geben. Wir können uns nicht gegen die Grausamkeit von Stierkämpfen aussprechen, solange menschliches Leben brutal ermordet wird, noch bevor es geboren ist. Nicht nur Robbenbabys, auch Menschenkinder wollen leben.
Es grüsst freundlich
Markus Kenn
keine panik http://www.dielinke-europa.eu/article/8743.stellungnahme-von-cornelia-ernst-zum-estrela-bericht-bericht-ueber-sexuelle-und-reproduktive-gesundheit-und-die-damit-verbundenen-rechte.html