Copyright von Fotos

Irre: EU will Straßenbildfreiheit einschränken

Sie haben Urlaubsfotos mit Großstadtbildern von London, Berlin oder Paris im Hintergrund? Vorsicht: Nach Plänen der EU könnte schon eine Verlinkung auf Facebook juristische Probleme nach sich ziehen.

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Es vergeht kaum ein Monat, an dem uns die EU nicht mit horrenden Gesetzesideen belästigt. Jetzt hat man sich wieder einen besonderen Knaller einfallen lassen: Die Panoramafreiheit (Straßenbildfreiheit) bei Fotos soll eingeschränkt werden. Das Fotografieren selbst bleibe zwar erlaubt. Aber wehe, Sie posten Ihr Bild im Internet, beispielsweise auf Instagramm oder Facebook!

Wie kam es dazu? Die einzelnen europäischen Staaten haben unterschiedliche Gesetze und Definitionen zum Urheberrecht. Was die sogenannte Panoramafreiheit beziehungsweise Straßenbildfreiheit angeht, so ist diese in Staaten wie Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden verhältnismäßig liberal geregelt.

Bisher ist es so: Alles, was von der Straße aus öffentlich einsehbar ist, darf auch fotografiert und als Foto verwertet werden: Häuser, öffentliche und nicht-öffentliche Gebäude, Denkmäler, Graffiti, Brunnen, Straßenzüge, Parks und öffentliche Plätze. Einschränkungen gibt es bisher nur durch das sogenannte Hausrecht: Man darf nur dann vom Boden eines Grundstückes aus fotografieren, wenn der „Hausherr“ dies genehmigt. Von der öffentlich zugänglichen Straße aus hat man dagegen Fotofreiheit.

In Frankreich ist das anders. Hier ist man besonders streng. Denn in Frankreich behaupten die Architekten, alle ihre Bauwerke seien Kunst und somit urheberrechtlich geschützt. Wer ein Panoramabild mit Stadtansicht von Paris ins Internet stellt, sollte darauf achten, dass keine modernen Gebäude oder Kunstwerke darauf zu sehen sind – selbst wenn es nur im Hintergrund ist.

Im Klartext: Wenn man den Eiffelturm bei Tage fotografiert und ins Netz stellt, ist das in Ordnung, weil es sich um ein historisches Gebäude handelt, dessen Architekt beziehungsweise Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist. Gustave Eiffel starb 1923. Der Eiffelturm ist ein historisches Gebäude. Wenn man jedoch den Eiffelturm bei Nacht fotografiert und dieses Bild auf Facebook online stellt, hat man gegen das französische Urhebergesetz verstoßen. Grund: Die Beleuchtungsinstallation des Turmes ist ein modernes Kunstwerk. Daher hätte man die Beleuchtungsfirma oder deren Verwertungsgesellschaft um Genehmigung bitten müssen. Auch verschiedene moderne Bauwerke in Paris dürfen nicht fotografiert und ins Internet gestellt werden, ohne den Architekten, den Urheber, den Inhaber oder die Verwertungsgesellschaft zu fragen. Und die lassen sich die Lizenz oftmals teuer bezahlen.

Ähnlich ist die Gesetzeslage in Belgien. Sie dürfen kein Bild vom Atomium in Brüssel machen und dieses verbreiten. Es könnte sonst ein Abmahnschreiben aus Belgien in ihrem Briefkasten landen. Reagieren Sie nicht, könnte eine Versäumnisklage folgen, die europaweit umgesetzt werden kann.

EU-Vereinheitlichung: Fortschritt oder Rückschritt?

Die Idee war nun, die Urheberrechtssituation der unterschiedlichen Länder anzugleichen, damit überall in der EU vergleichbare Rechtsverhältnisse gelten. So weit, so gut. Die Initiative ging von Gruppen aus, die sich für eine Liberalisierung des Rechts zugunsten der Verbraucher einsetzen. Vertreten wurden sie von der EU-Abgeordneten Julia Reda (Piratenpartei).

Doch der Schuss ging nach hinten los. Die Franzosen witterten Gefahr um ihre Lizenzrechte. Anstatt, dass die Panoramafreiheit europaweit gelten soll, wurde nun auf eine Initiative des französischen EU-Abgeordneten Jean-Marie Cevada (Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, ALDE) im Rahmen des Änderungsantrags 421 die französische Variante eingetragen. Nun sollen Fotos von Gebäuden oder Kunstwerken „immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein“.

Großformatige Fotos von Stadtansichten, öffentlichen Plätzen und Straßen werden somit zu einem urheberrechtlichen Problemfall, weil man sicherstellen muss, dass kein urheberrechtlich geschütztes Gebäude auf dem Foto zu sehen ist. Ein privates Familienfoto vor einem modernen Hochhaus kann dann schon als Urheberrechtsverletzung gelten, wenn es beispielsweise ins Internet gestellt wird.

Was ist kommerzielle Nutzung?

Zwar ist nur von kommerzieller Nutzung die Rede. Doch auf fast jeder Internetseite wird Werbung geschaltet. Und selbst wenn die Seiten keine Werbung geschaltet haben, so gibt es doch fast immer irgendwelche Links, die zu Seiten führen, die als kommerziell einstuft werden könnten.

Fotografen dürften verzweifeln: Sie haben ein wunderschönes Panorama-Foto von London, Paris, Berlin oder Rom gemacht? Schön für Sie. Verkaufen dürften Sie nach Vorstellung des eingeschränkten Panoramarechts das Foto nicht. Es sei denn, sie haben jeden Inhaber eines jeden Gebäudes auf dem Foto um Erlaubnis gefragt. Nur: Wie soll das bewerkstelligt werden? Soll man bei einer Großaufnahme der Frankfurter Skyline an jedem Hochhaus anklopfen und um Publikationserlaubnis fragen?

Hier offenbart sich wieder das Problem der EU: Weil ein französischer EU-Politiker sich für eine Verschärfung des Copyrights für Panoramafotos einsetzt, müssen alle Länder mitziehen – selbst wenn in vielen anderen Ländern Europas eine liberalere Vorstellung vom Straßenbildrecht vorherrscht. Dementsprechend fiel auch das Presseecho in Großbritannien aus. Dort ärgert man sich, dass wegen des Vorschlags eines Franzosen die Briten in ihrer Foto-Freiheit eingeschränkt werden sollen.

Und wenn Sie einfach dennoch weiter Ihre Bilder posten und hoffen, dass die Eigentümer der vielen Gebäude auf den Fotos sich nicht darum kümmern? Dann haben Sie einen wichtigen Faktor außer Acht gelassen: die Abmahnanwälte. Es gibt immer wieder Abmahnanwälte, die auf die nächste Abmahnwelle hoffen, um fleißig an den Abmahnungen zu verdienen.

Millionen von Fotos und Bildern auf Facebook, Instagramm und Flickr müssten verschwinden

Facebook ist ein kommerzielles Unternehmen. Flickr auch. Ebenso YouTube und Instagramm. Wer dort Bilder hochlädt, überträgt diesen Plattformen die Verwertungsrechte. Auch jeder noch so kleine private Blog, der Werbung schaltet, ist im strengen Sinne des Wortes kommerziell. Eigentlich fast alles im Netz. Eine europaweite Einschränkung des Straßenbildrechts würde bedeuten, dass aus dem Internet Millionen Fotos verschwinden müssten, auf denen irgendwo im Hintergrund Gebäude oder Kunstwerke zu sehen sind, deren Urheber nicht mindestens 70 Jahre tot sind.

Betroffen wären vor allem alle Zeitungen, alle Verlage, alle Journalisten, alle Autoren, die ihre Texte mit Bildern illustrieren. Unzählige Poster, Kalender, Fotobücher, Postkarten, Wandbilder müssten vom Markt genommen werden, viele Broschüren und Zeitungen eingestampft werden, denn jedes kleine Bild mit einem Hochhaus im Hintergrund könnte schon teure Anwalts- oder Abmahnkosten nach sich ziehen.

Einschränkung des Journalismus

Für die journalistische Berichterstattung kommt eine weitere Einschränkung hinzu. Wenn ein Journalist einen kritischen Bericht etwa zur Korruption in einer Behörde, einer Bank oder in einem Konzern schreiben möchte, darf er kein Bild einblenden, das das entsprechende Gebäude der Institution zeigt. Es darf dann nur noch mit nichtssagenden Symbolbildern gearbeitet werden.

Die Abstimmung im EU-Parlament soll bereits am 9. Juli sein. Dann wird der Vorschlag an die Kommission weitergereicht. Die deutschsprachige Wikipedia hat bereits eine Kampagne gestartet und ihre Leser gebeten, Briefe an die verantwortlichen EU-Abgeordneten zu schreiben. Die Presse ist bereits auf das Thema aufmerksam geworden. In Deutschland berichteten unter anderem Zeit-Online, Spiegel-Online, Die Welt, Deutschlandradio Kultur und die Tagesschau.

Moral von der Geschichte: Wer eine europaweite Regelung zum Besseren anstrebt, erhält meistens eine europaweite Angleichung zum Schlechteren.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

So etwas hat es nicht einmal unter Honecker gegeben. Die EU hat es weit gebracht.

Gravatar: Alfred

Kriegsvorbereitungen!
Da dürfen keine strategisch wichtige Einrichtungen mehr fotografiert werden!

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