Für die erste Fassung der Entschliessung lagen nicht weniger als 380 Änderungsanträge vor. Auch die katholische Kirche und andere zivilgesellschaftliche Gruppen äußerten Einwände gegen die Vorlage. Die neue Version soll nun von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) am 28. April 2010 beraten und verabschiedet werden. Eine solche Entschliessung hat zwar keinen direkt rechtlich bindenden Charakter für die 47 Mitgliedsstaaten, aber kann Teil des Rechtsgutes des Europarates werden, so dass auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) dies als Basis verwenden können. Die Mitglieder der PACE setzen sich zudem aus den Parlamentariern der Mitgliedsstaaten zusammen (Im Falle Deutschlands Bundestagsabgeordnete). D.h., dass nationale Gesetzgeber an einer europäischen Entscheidung beteiligt sind, die ihnen wiederum als Empfehlung zur Umsetzung in ihrem eigenen Land vorgelegt wird.
Im Fall der anstehenden Entschliessung zur "Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität" weist der Text auch widersprüchliche Forderungen auf. So wird einerseits gefordert, die "unverhältnismässige Einschränkung des Rechts auf freien Meinungsäußerung" für Betroffene durchzusetze. Gleichzeitig soll die "Grenze" zwischen Hassreden und freier Meinungsäußerung in "Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgelegt werden." Damit soll quasi durch die Hintertür die Basis für Entscheidungen des EGMR dahingehend erweitert werden, dass eine Rechtsprechung analog zu den "Hate-Crimes" in den USA ermöglicht würde. Das wird bedeuten, dass Verbrechen "schwerer" bewertet werden, wenn die Beteiligten ncht die gleiche Herkunft, Hautfarbe Religion etc. hätten. Zugleich würde eine ungleiche Gewichtung von "Meinungsfreiheit" zur Entscheidungsfindung herangezogen werden können, wenn wie in der Entschliessung vorgesehen, verschiedene Gruppen verschieden große Spielräume in ihrer Meinungsfreiheit zuerkannt würden.
Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung der PACE zu einer wirklichen Sicherung der allgemeinen Menschenrechte für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Menschen führt oder ob tatsächlich nur das Ziel einer eine Änderung des Rechtsbestands des EGMR verfolgt wird.
Zum Europarat
Der Entwurf der Entschliessung (in Englisch)
Liste der deutschen Bundestagsabgeordneten in derParlamentarische Versammlung des Europarates (PACE)
Stellungnahme des Katholischen Laienrates Österreich
Foto geralt/photoopia
Kommentare zum Artikel
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@ Otto
bei der Entschließung geht es um den Schutz homosexueller Menschen und nicht um "homosexuelle Vorlieben".
Die Grenze des Erträglichen haben sie mit ihrem ersten Kommentar bereits bei weitem überschritten.
"Das sie immer noch weltweit Verfolgungen, Gewalttaten und Diskriminierungen ausgesetzt sind haben wir nicht zu einem geringen Teil der Katholischen Kirche und den frommen Christen zu verdanken."
Das ist eine infame Unterstellung, die die Grenze des Unerträglichen überschreitet.
@ Bernd Einhorn
Homosexuelle verdienen in der Tat genau den gleichen Schutz wie alle anderen Menschen auch.
Das habe ich auch nicht bestritten. Entweder Sie sind des Lesens unkundig oder böswillig.
Ich spreche von "homosexuellen Vorlieben", nicht von homosexuell veranlagten Menschen.
"Homosexuelle oder sonstige Vorlieben haben für die Allgemeinheit keinen Wert, der irgendeinen Schutz, eine Förderung oder Bevorzugung rechtfertigen würde."
Solche Äußerungen sind ganz hart an der Grenze des Erträglichen. Es sollte jedem klar sein das Homosexuelle in erster Linie Menschen sind und als solche den gleichen Schutz verdienen wie alle anderen Menschen auch. Das sie immer noch weltweit Verfolgungen, Gewalttaten und Diskriminierungen ausgesetzt sind haben wir nicht zu einem geringen Teil der Katholischen Kirche und den frommen Christen zu verdanken.
Ist das ein unsauber geschriebener Artikel hier mit abgrbrochenen Sätzen und Rechtschreibfehlern!
Und an welcher Stelle bitte wird dort eine Besserstellung aud Grund der geschlechtlichen Identität gefordert?
Diese Propaganda hier ist nicht nur schlecht gechrieben, sie entbehrt auch jeglicher Fakten.
Sexuelle Vorlieben, solange sie nicht Rechte und Freiheit Dritter berühren, gehen den Staat einen feuchten Kehricht an.
Ehe und Familie werden vom deutschen Grundgesetz geschützt, weil sie das Fundament für das Fortbestehen unseres Volkes bilden. Das ist alles.
Homosexuelle oder sonstige Vorlieben haben für die Allgemeinheit keinen Wert, der irgendeinen Schutz, eine Förderung oder Bevorzugung rechtfertigen würde.
Ein Staat, der das nicht akzeptiert, überschreitet seine Kompetenzen bei weitem. Er missbraucht seine Macht. Ein derartiger Staat muss im Interesse der Freiheitserhaltung bekämpft werden.