Lunacek-Bericht im Dienste der Homo-Lobby

EU-Abgeordnete plant Sonderrechte für Homosexuelle

Die strittige Estrela-Agenda konnte vorerst gestoppt werden. Schon droht der nächste Skandal im Europäischen Parlament. Der Bericht der grünen Abgeordneten Ulrike Lunacek beabsichtigt, eine privilegierte Sonderstellung für Homosexuelle zu schaffen.

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Das Sexualverhalten seiner EU-Bürger wird dem EU-Parlament immer wichtiger. Ein 10 Seiten langer »EU-Fahrplan« beabsichtigt jetzt die vollständige Gleichstellung der Homosexualität in allen 28 Mitgliedsstaaten und darüber hinaus. Homosexuellenverbände erhalten de facto ein Vetorecht bei EU-Gesetzgebungsprozessen. Das EP trägt damit aktiv zur institutionellen Steuerung gesellschaftlicher Werte und Normen bei.

Der Bericht, der zum Entschließungsantrag führte, wurde von der grünen Europa-Abgeordneten Ulrike Lunacek (Österreich) ausgearbeitet. Sie ist Vorsitzende der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe »Rechte der LGBT«. Dass eine solche Berichterstatterin keinen objektiven und unparteilichen Bericht vorlegen würde, war daher vorauszusehen. Die Berichterstatterin missbraucht ihre Berichterstattungsprozedur, um die Sonderwünsche einer empirisch nicht messbaren, aber lautstarken und in Politik und Medien gut vernetzten Minderheit von Schwulen und Lesben gegen die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen. Frau Lunacek reichte im vergangenen Jahr den aufsehenerregenden Änderungsantrag 153 zum Estrela-Bericht ein. Darin forderte sie die Verpflichtung zu »tabufreiem und interaktivem Sexualkundeunterricht« im öffentlichen Schulwesen, und trug mithin zur Legitimierung von Pädophilie bei.

»Schweigespirale« verhindert offenen Widerstand

Widerstand regt sich noch nicht. Das liegt auch daran, dass die Parlamentsverwaltung auch einen Monat nach der Abstimmung im Ausschuss das offizielle Plenarsitzungsdokument noch nicht veröffentlicht hat. Bislang liegt nur eine konsolidierte Fassung vor. Die Christdemokraten leisteten während des Verfahrens im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres keinen Widerstand. Einige Christdemokraten aus Malta und Frankreich unterstützten sogar aktiv die Agenda von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen. CDU-, CSU- und ÖVP-Mitglieder fehlten bei der Abstimmung. Eine »Schweigespirale« und die Befürchtung, vor den EU-Wahlen durch eine Hetzkampagne homosexueller Aktivistenverbände als »homophob« verleumdet zu werden, lähmt die objektive Auseinandersetzung mit dieser Entschließung. Im bald einsetzenden EU-Wahlkampf geht es nicht nur um die Euro-Krise. Die Kandidaten müssen sich auch erklären, ob und wie das EP gesellschaftliche Werte und Normen institutionell steuern soll. Denn wenngleich sie keine unmittelbare Rechtswirkung hat, stellt jede Entschließung eine offizielle Stellungnahme einer Institution der EU dar und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist der Text zur politischen Manipulierung freigegeben und Homosexuellenverbände werden diese »EU-Strategie« gegenüber nationalen Regierungen als Druckmittel einsetzen, um auf nationaler Ebene weitere Sonderrechte einzufordern. Werte und Normen der 28 Völker der EU werden mithin durch das EU-Parlament gleichgeschaltet. Dagegen müssen die Bürger jetzt Widerstand leisten.

Absicht des Lunacek-Berichts ist, die »Yogyakarta-Prinzipien« in die Rechtsordnung der EU einzuführen. Diese Prinzipien wurden 2006 von Aktivisten der LGBT-Bewegung verkündet. 29 selbsternannte Experten unterziehen darin die international anerkannten Menschenrechte einer homosexuellen Analyse, und leiten dann auf der Grundlage einer »homosexuellen Perspektive der Menschenrechte« 120 programmatische Forderungen ab. Demnach wäre die staatliche Anerkennung homosexueller »Ehen« und »Familien« durch die Menschenrechte geboten und jeder politische Widerstand dagegen eine Menschenrechtsverletzung. Selbstverständlich folgt daraus auch die Forderung nach einer Einschränkung der Redefreiheit und vieler anderer Freiheiten für alle Gegner der homosexuellen Agenda. (Ein umfassender Kommentar zu den »Yogyakarta-Prinzipien« findet sich hier.)

Menschenrechte schließen Rechte Homosexueller ein

Der Lunacek-Bericht fußt auf der Umkehrung des Prinzips der Allgemeinverbindlichkeit der Menschenrechte. EU-Bürger sollen gemäß ihrer sexuellen Orientierung in zwei Klassen mit jeweils spezifischen Rechten eingeteilt werden: Homosexualität und Heterosexualität. Indem der Bericht ausschließlich die Rechte homosexueller, lesbischer, transsexueller und intersexueller Personen thematisiert, löst er sie aus dem Gesamtzusammenhang der Menschenrechte heraus und untergräbt das Prinzip der Universalität der Menschenrechte. Die Rechte Homosexueller sollen vor den Rechten aller anderen Personen Priorität genießen.

Der Verweis auf bereits bestehende »Fahrpläne« für Menschen mit Behinderung bzw. für die Integration von Sinti und Roma erweist sich als nicht stichhaltig. Tatsächlich behandeln diese Strategiepapiere ganz unterschiedliche Problemlagen. Insbesondere ist einem Menschen mit Behinderung mit »Gleichbehandlung« nicht geholfen, sondern nur dadurch, dass man in besonderer Weise auf seine Behinderung Rücksicht nimmt, möglichst ohne dadurch die Interessen der übrigen Gesellschaft unzumutbar zu beeinträchtigen. Gerade der Verweis auf Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung erweist sich somit als argumentativer Bumerang: er impliziert, dass Homosexualität als eine »Behinderung« zu betrachten sei, und er stellt heraus, dass es den LGBT-Aktivisten letztlich nicht um Gleichbehandlung geht, sondern um Privilegien.

Alle in dem Initiativbericht enthaltenen Maßnahmen kann die EU-Kommission im Rahmen ihrer eigenen Verwaltungszuständigkeit umsetzen. Normalerweise werden Antidiskriminierungsfragen vom Rat und dem EP gemeinsam beschlossen. Der Rat entscheidet in Einstimmigkeit. Bei 28 Mitgliedsstaaten ist das Einstimmigkeitsprinzip bei einer ethisch so heiklen Angelegenheit wie die amtliche Gleichstellung der Homosexualität unmöglich einzuhalten. Daher wurden alle Forderungen im Lunacek-Bericht so formuliert, dass die EU-Kommission jederzeit eigenständig mittels unverdächtiger Verwaltungsanweisungen tätig werden kann.

Lunacek-Bericht untergräbt Meinungsfreiheit

Bereits der Titel des Berichts ist irreführend, denn weder »Homophobie« noch »sexuelle Identität« sind im gemeinschaftsrechtlichen Besitzstand oder im internationalen Recht definiert. Politische Kampfbegriffe ohne Rechtsgrundlage werden also durch institutionelle Entschließungen legitimiert.

Der Inhalt des Berichts ist alarmierend: Homosexuellenrechte sollen zum Gegenstand eines »mainstreaming« gemacht werden. Fortan dürfen keine Gesetze mehr vorgeschlagen oder beschlossen werden, die den Interessen der Homo-Lobby zuwiderlaufen. Dieser Mechanismus räumt dieser Lobby ein effektives Vetorecht gegen jedes gesetzgeberische Vorhaben der EU ein. Einzelne Forderungen in dem Bericht zielen ersichtlich darauf ab, die Mitgliedstaaten zur Anerkennung homosexueller »Ehen« zu zwingen. Dies geschieht in versteckter Weise, etwa indem die »Anerkennung aller Personenstandsdokumente« gefordert wird. Die Umsetzung dieser Forderung führt dazu, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Rechtsordnung eine »Ehe« zwischen Personen desselben Geschlechts nicht möglich ist, eine in einem anderen Mitgliedstaat geschlossene Homo-Ehe anerkennen müsste. Die Homo-Ehe kommt also durch die Hintertür der EU. Bemerkenswert ist auch der Versuch, mithilfe eines politischen Instruments in die Beantwortung einer wissenschaftlichen Frage einzugreifen. In dem Bericht wird die EU nämlich aufgefordert, auf die Entfernung sexueller Identitätsstörungen von der Liste der geistigen Störungen und Verhaltensstörungen der Weltgesundheitsorganisation hinzuwirken. Das ist ein massiver institutioneller Eingriff in die Freiheit der Forschung. Auffällig ist auch die Forderung, dass Homosexuelle und ihre Organisationen in besonderer Weise gegen Anfeindungen, Spott, und Gewalt geschützt werden sollen, während gleichzeitig für sie in besonderer Weise ein Recht auf Versammlungsfreiheit bzw. freie Meinungsäußerung gefordert wird. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten messen fortan mit zweierlei Maß. Die entsprechenden Bezugnahmen im Lunacek-Bericht beabsichtigen, für Homosexuelle eine privilegierte Sonderstellung zu schaffen: Meinungsfreiheit und Schutz für Anfeindungen werden nur für Homosexuelle gefordert, als ob die allgemeinen Bestimmungen für sie nicht ausreichten. Im Ergebnis kann dies nur heißen, dass das Europäische Parlament »Meinungsfreiheit« nur für die Homo-Lobby uneingeschränkt geltend macht, während für andere Bürger Einschränkungen gelten. In manchen Mitgliedsstaaten ist bereits seit einigen Jahren zu beobachten, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst: nachvollziehbare Kritik an der homosexuellen Lebensweise wird schnell als »Hassverbrechen« qualifiziert und mit empfindlichen Strafen geahndet. Der Lunacek-Bericht trägt daher nicht zum Schutz der Meinungsfreiheit bei, sondern untergräbt sie. Damit dies alles in Zukunft lautlos geschieht, sollen auch die Bildungsprogramme der EU »homosexualisiert« werden. Wenngleich die Gestaltung der Bildungspläne in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen, könnte die EU-Kommission beispielsweise eine LGBT-Quote bei der Vergabe von Erasmus-Stipendien, bei der Zusammenarbeit der höheren Bildungseinrichtungen oder beim Schüleraustausch anregen. Weitgehende Manipulierungen gibt es auch im Bereich des Arbeitsrechts. Die EU-Kommission soll zur Ergreifung von Maßnahmen aufgerufen werden, die eigentlich in der Verantwortung der Sozialpartner angesiedelt sind.

Homo-Lobby eher Täter als Opfer

Der Verweis auf eine angebliche besondere Schutzbedürftigkeit Homosexueller, die die prioritäre Befassung der EU mit ihren Rechten begründen soll, erweist sich bei näherem Hinsehen als nicht stichhaltig. Im Gegenteil, es gibt eine steigende Anzahl gut dokumentierter Hass-Verbrechen, die von homosexuellen Aktivisten gegen Andersdenkende verübt werden. Besonders häufig sind verbale oder tätliche Attacken gegen Gebäude oder Amtsträger der katholischen Kirche. Erst vor Weihnachten kam es in Paris, Bologna und in Köln zu Profanierung von katholischen Kirchen. Die Homo-Lobby ist also eher Täter als Opfer. Die privilegierende Behandlung der »Rechte Homosexueller« durch einen eigenen »Fahrplan« steht im krassen Gegensatz zur gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Mitten im Wahlkampf wird die Frage der Antidiskriminierung hinsichtlich der sexuellen Orientierung zu einem gesellschaftlichen Schwerpunkt. Die CDU-CSU-Abgeordneten im EP dürfen nicht tatenlos zusehen und sollten einen Alternativen Entschließungsantrag einreichen.

 

Zum Lunacek-Bericht im englischen Original

Lunacek-Bericht zum LGBT Fahrplan (konsolidierte nicht offizielle Fassung)

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: qed

Was wir hier sehen, ist nicht weniger als die Auflösung des demokratischen Rechtsstaates in Zeitlupe:

Zunächst totale Durchsetzung der Frauenquote in ALLEN Lebensbereichen unter willentlicher Inkaufnahme der Diskriminierung Männlicher und Aufhebung des Leistungsprinzips, nun Installation von Sonderrechten 'sexuell anders Orientierter', die haargenau ebenso in Quoten- Nepotismus enden wird.
Es gibt allen Grund anzunehmen, daß mit exakt der gleichen Vorgehensweise dann Sonderrechte für Mohammedaner und ähnlich politisch erwünschte Gruppen durchgesetzt werden, bis schließlich die völlige Destruktion der ehemals christlichen weißen Kultur erreicht ist.

Verschwörungstheorie? Mitnichten.
Einfach nachlesen bei den Neomarxisten der 'Frankfurter Schule' unserer 68er. Da werden Sie geholfen!

Gravatar: DerPrinz

Ich kann gut verstehen, dass niemand für diesen Artikel namentlich verantwortlich zeichnen will. Selten etwas so Peinliches gelesen.

Gravatar: Jörg Plath

Interessant, dass Rechtsextreme hier ganz unverblümt, wenn auch intellektuell verbrämt, publizieren. Woher nehmen Sie Ihren Hass auf eine Minderheit, die zu Recht ihre Rechte einfordert? Zum Ersten sind Homosexuelle nicht pädophil, zum Zweiten ist ihr Ethik-"Vorstoß" schon ganz offen Nazi-Deutsch und zum Dritten guckt der Wolf dann endlich zum Schluss Ihres Ergusses ganz unverhohlen aus dem Schafspelz, als es darum geht, Terror und Mobbing gegen Homosexuelle weiter zu sanktionieren und quasi straffrei zu stellen.

Jörg Plath, Publizist, Rostock

Gravatar: Heiner

Es heisst "Manipulation", nicht "Manipulierung".
Wo ist der Link zu Yoyakarta?

Gravatar: Karin Weber

Da begreife mal einer die Gleichstellungswahnsinnigen! Erst toffeln sie uns hier Jahrzehnte zu und fordern das alles gleichgestellt wird und passiert etwas Unglaubliches: Im Zuge der Gleichstellung soll Ungleichheit geschaffen werden.

Also für mich sind die ProHo-Lobbyisten regelrechte Fundamentalisten und Fanatiker. Denen geht es doch gar nicht darum, irgendwelche mutmaßlichen Diskriminierungen zu beseitigen, sondern lediglich für sich auf diese Weise neue Privilegien zu zementieren.

Ich bin neuerdings auch für die Quote, für eine Unfug-Quote. Wer als Parlamentariere 5x in Folge Unfug verkündet, der sollten seinen Abgeordnetenmandat aufgeben müssen. Oooooh, da wären hier in Deutschland z.B. in jedem Quartal Neuwahlen.

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