Lunacek-Bericht im Dienste der Homo-Lobby

EU-Abgeordnete plant Sonderrechte für Homosexuelle

Die strittige Estrela-Agenda konnte vorerst gestoppt werden. Schon droht der nächste Skandal im Europäischen Parlament. Der Bericht der grünen Abgeordneten Ulrike Lunacek beabsichtigt, eine privilegierte Sonderstellung für Homosexuelle zu schaffen.

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Das Sexualverhalten seiner EU-Bürger wird dem EU-Parlament immer wichtiger. Ein 10 Seiten langer »EU-Fahrplan« beabsichtigt jetzt die vollständige Gleichstellung der Homosexualität in allen 28 Mitgliedsstaaten und darüber hinaus. Homosexuellenverbände erhalten de facto ein Vetorecht bei EU-Gesetzgebungsprozessen. Das EP trägt damit aktiv zur institutionellen Steuerung gesellschaftlicher Werte und Normen bei.

Der Bericht, der zum Entschließungsantrag führte, wurde von der grünen Europa-Abgeordneten Ulrike Lunacek (Österreich) ausgearbeitet. Sie ist Vorsitzende der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe »Rechte der LGBT«. Dass eine solche Berichterstatterin keinen objektiven und unparteilichen Bericht vorlegen würde, war daher vorauszusehen. Die Berichterstatterin missbraucht ihre Berichterstattungsprozedur, um die Sonderwünsche einer empirisch nicht messbaren, aber lautstarken und in Politik und Medien gut vernetzten Minderheit von Schwulen und Lesben gegen die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen. Frau Lunacek reichte im vergangenen Jahr den aufsehenerregenden Änderungsantrag 153 zum Estrela-Bericht ein. Darin forderte sie die Verpflichtung zu »tabufreiem und interaktivem Sexualkundeunterricht« im öffentlichen Schulwesen, und trug mithin zur Legitimierung von Pädophilie bei.

»Schweigespirale« verhindert offenen Widerstand

Widerstand regt sich noch nicht. Das liegt auch daran, dass die Parlamentsverwaltung auch einen Monat nach der Abstimmung im Ausschuss das offizielle Plenarsitzungsdokument noch nicht veröffentlicht hat. Bislang liegt nur eine konsolidierte Fassung vor. Die Christdemokraten leisteten während des Verfahrens im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres keinen Widerstand. Einige Christdemokraten aus Malta und Frankreich unterstützten sogar aktiv die Agenda von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen. CDU-, CSU- und ÖVP-Mitglieder fehlten bei der Abstimmung. Eine »Schweigespirale« und die Befürchtung, vor den EU-Wahlen durch eine Hetzkampagne homosexueller Aktivistenverbände als »homophob« verleumdet zu werden, lähmt die objektive Auseinandersetzung mit dieser Entschließung. Im bald einsetzenden EU-Wahlkampf geht es nicht nur um die Euro-Krise. Die Kandidaten müssen sich auch erklären, ob und wie das EP gesellschaftliche Werte und Normen institutionell steuern soll. Denn wenngleich sie keine unmittelbare Rechtswirkung hat, stellt jede Entschließung eine offizielle Stellungnahme einer Institution der EU dar und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist der Text zur politischen Manipulierung freigegeben und Homosexuellenverbände werden diese »EU-Strategie« gegenüber nationalen Regierungen als Druckmittel einsetzen, um auf nationaler Ebene weitere Sonderrechte einzufordern. Werte und Normen der 28 Völker der EU werden mithin durch das EU-Parlament gleichgeschaltet. Dagegen müssen die Bürger jetzt Widerstand leisten.

Absicht des Lunacek-Berichts ist, die »Yogyakarta-Prinzipien« in die Rechtsordnung der EU einzuführen. Diese Prinzipien wurden 2006 von Aktivisten der LGBT-Bewegung verkündet. 29 selbsternannte Experten unterziehen darin die international anerkannten Menschenrechte einer homosexuellen Analyse, und leiten dann auf der Grundlage einer »homosexuellen Perspektive der Menschenrechte« 120 programmatische Forderungen ab. Demnach wäre die staatliche Anerkennung homosexueller »Ehen« und »Familien« durch die Menschenrechte geboten und jeder politische Widerstand dagegen eine Menschenrechtsverletzung. Selbstverständlich folgt daraus auch die Forderung nach einer Einschränkung der Redefreiheit und vieler anderer Freiheiten für alle Gegner der homosexuellen Agenda. (Ein umfassender Kommentar zu den »Yogyakarta-Prinzipien« findet sich hier.)

Menschenrechte schließen Rechte Homosexueller ein

Der Lunacek-Bericht fußt auf der Umkehrung des Prinzips der Allgemeinverbindlichkeit der Menschenrechte. EU-Bürger sollen gemäß ihrer sexuellen Orientierung in zwei Klassen mit jeweils spezifischen Rechten eingeteilt werden: Homosexualität und Heterosexualität. Indem der Bericht ausschließlich die Rechte homosexueller, lesbischer, transsexueller und intersexueller Personen thematisiert, löst er sie aus dem Gesamtzusammenhang der Menschenrechte heraus und untergräbt das Prinzip der Universalität der Menschenrechte. Die Rechte Homosexueller sollen vor den Rechten aller anderen Personen Priorität genießen.

Der Verweis auf bereits bestehende »Fahrpläne« für Menschen mit Behinderung bzw. für die Integration von Sinti und Roma erweist sich als nicht stichhaltig. Tatsächlich behandeln diese Strategiepapiere ganz unterschiedliche Problemlagen. Insbesondere ist einem Menschen mit Behinderung mit »Gleichbehandlung« nicht geholfen, sondern nur dadurch, dass man in besonderer Weise auf seine Behinderung Rücksicht nimmt, möglichst ohne dadurch die Interessen der übrigen Gesellschaft unzumutbar zu beeinträchtigen. Gerade der Verweis auf Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung erweist sich somit als argumentativer Bumerang: er impliziert, dass Homosexualität als eine »Behinderung« zu betrachten sei, und er stellt heraus, dass es den LGBT-Aktivisten letztlich nicht um Gleichbehandlung geht, sondern um Privilegien.

Alle in dem Initiativbericht enthaltenen Maßnahmen kann die EU-Kommission im Rahmen ihrer eigenen Verwaltungszuständigkeit umsetzen. Normalerweise werden Antidiskriminierungsfragen vom Rat und dem EP gemeinsam beschlossen. Der Rat entscheidet in Einstimmigkeit. Bei 28 Mitgliedsstaaten ist das Einstimmigkeitsprinzip bei einer ethisch so heiklen Angelegenheit wie die amtliche Gleichstellung der Homosexualität unmöglich einzuhalten. Daher wurden alle Forderungen im Lunacek-Bericht so formuliert, dass die EU-Kommission jederzeit eigenständig mittels unverdächtiger Verwaltungsanweisungen tätig werden kann.

Lunacek-Bericht untergräbt Meinungsfreiheit

Bereits der Titel des Berichts ist irreführend, denn weder »Homophobie« noch »sexuelle Identität« sind im gemeinschaftsrechtlichen Besitzstand oder im internationalen Recht definiert. Politische Kampfbegriffe ohne Rechtsgrundlage werden also durch institutionelle Entschließungen legitimiert.

Der Inhalt des Berichts ist alarmierend: Homosexuellenrechte sollen zum Gegenstand eines »mainstreaming« gemacht werden. Fortan dürfen keine Gesetze mehr vorgeschlagen oder beschlossen werden, die den Interessen der Homo-Lobby zuwiderlaufen. Dieser Mechanismus räumt dieser Lobby ein effektives Vetorecht gegen jedes gesetzgeberische Vorhaben der EU ein. Einzelne Forderungen in dem Bericht zielen ersichtlich darauf ab, die Mitgliedstaaten zur Anerkennung homosexueller »Ehen« zu zwingen. Dies geschieht in versteckter Weise, etwa indem die »Anerkennung aller Personenstandsdokumente« gefordert wird. Die Umsetzung dieser Forderung führt dazu, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Rechtsordnung eine »Ehe« zwischen Personen desselben Geschlechts nicht möglich ist, eine in einem anderen Mitgliedstaat geschlossene Homo-Ehe anerkennen müsste. Die Homo-Ehe kommt also durch die Hintertür der EU. Bemerkenswert ist auch der Versuch, mithilfe eines politischen Instruments in die Beantwortung einer wissenschaftlichen Frage einzugreifen. In dem Bericht wird die EU nämlich aufgefordert, auf die Entfernung sexueller Identitätsstörungen von der Liste der geistigen Störungen und Verhaltensstörungen der Weltgesundheitsorganisation hinzuwirken. Das ist ein massiver institutioneller Eingriff in die Freiheit der Forschung. Auffällig ist auch die Forderung, dass Homosexuelle und ihre Organisationen in besonderer Weise gegen Anfeindungen, Spott, und Gewalt geschützt werden sollen, während gleichzeitig für sie in besonderer Weise ein Recht auf Versammlungsfreiheit bzw. freie Meinungsäußerung gefordert wird. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten messen fortan mit zweierlei Maß. Die entsprechenden Bezugnahmen im Lunacek-Bericht beabsichtigen, für Homosexuelle eine privilegierte Sonderstellung zu schaffen: Meinungsfreiheit und Schutz für Anfeindungen werden nur für Homosexuelle gefordert, als ob die allgemeinen Bestimmungen für sie nicht ausreichten. Im Ergebnis kann dies nur heißen, dass das Europäische Parlament »Meinungsfreiheit« nur für die Homo-Lobby uneingeschränkt geltend macht, während für andere Bürger Einschränkungen gelten. In manchen Mitgliedsstaaten ist bereits seit einigen Jahren zu beobachten, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst: nachvollziehbare Kritik an der homosexuellen Lebensweise wird schnell als »Hassverbrechen« qualifiziert und mit empfindlichen Strafen geahndet. Der Lunacek-Bericht trägt daher nicht zum Schutz der Meinungsfreiheit bei, sondern untergräbt sie. Damit dies alles in Zukunft lautlos geschieht, sollen auch die Bildungsprogramme der EU »homosexualisiert« werden. Wenngleich die Gestaltung der Bildungspläne in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen, könnte die EU-Kommission beispielsweise eine LGBT-Quote bei der Vergabe von Erasmus-Stipendien, bei der Zusammenarbeit der höheren Bildungseinrichtungen oder beim Schüleraustausch anregen. Weitgehende Manipulierungen gibt es auch im Bereich des Arbeitsrechts. Die EU-Kommission soll zur Ergreifung von Maßnahmen aufgerufen werden, die eigentlich in der Verantwortung der Sozialpartner angesiedelt sind.

Homo-Lobby eher Täter als Opfer

Der Verweis auf eine angebliche besondere Schutzbedürftigkeit Homosexueller, die die prioritäre Befassung der EU mit ihren Rechten begründen soll, erweist sich bei näherem Hinsehen als nicht stichhaltig. Im Gegenteil, es gibt eine steigende Anzahl gut dokumentierter Hass-Verbrechen, die von homosexuellen Aktivisten gegen Andersdenkende verübt werden. Besonders häufig sind verbale oder tätliche Attacken gegen Gebäude oder Amtsträger der katholischen Kirche. Erst vor Weihnachten kam es in Paris, Bologna und in Köln zu Profanierung von katholischen Kirchen. Die Homo-Lobby ist also eher Täter als Opfer. Die privilegierende Behandlung der »Rechte Homosexueller« durch einen eigenen »Fahrplan« steht im krassen Gegensatz zur gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Mitten im Wahlkampf wird die Frage der Antidiskriminierung hinsichtlich der sexuellen Orientierung zu einem gesellschaftlichen Schwerpunkt. Die CDU-CSU-Abgeordneten im EP dürfen nicht tatenlos zusehen und sollten einen Alternativen Entschließungsantrag einreichen.

 

Zum Lunacek-Bericht im englischen Original

Lunacek-Bericht zum LGBT Fahrplan (konsolidierte nicht offizielle Fassung)

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Musharraf Naveed Khan

5% der Gefängnisinsassen sind weiblich? Na vielleicht hängt das mit der Rechtssprechung zusammen? Besuchen Sie mal www.frauenmediaturm.de.vu und lesen Sie sich mal in die Rubrik "Kindsmorde" und "Falschbeschuldigung" ein.

Lieber Herr "DerLektor", auch dieser böse Mann hat 4 Jahre im Strafvollzug verbracht, doof nur, dass die Wahrheit ganz anders aussieht. Auch er wurde von einem ordentlichen Gericht in diesem Land rechtssicher verurteilt und hat die Strafe bis zum letzten Tag abgesessen. Weil er uneinsichtig war, hat man seine Anträge auf vorzeitige Entlassung natürlich abgelehnt.

http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/unrecht-verurteilt-wegen-vergewaltigung-neue-hoffnung-thomas-ewers-hamm-3279835.html

Ach ja, da gibt es natürlich noch die Fälle "Horst Arnold", "Gustl Mollath", "Andreas Thürk" und "Jörg Witte" und und und www.falschbeschuldigung.org !

Nicht jeder, der in diesem Rechtsstaat im Gefängnis sitzt, ist wirklich schuldig! Und nun fragen Sie sich mal, warum "Kindsmord" und "Falschbeschuldigung" faktisch nicht bestraft wird. Die prozentuale Verteilung der "Insassen" würde sich schlagartig ändern.

Gravatar: DerLektor

Frau Weber, leiden Sie also tatsächlich unter Verfolgungswahn? Jetzt auch was Ihre eigene Person und nicht nur unsere Gesellschaft betrifft?!
P.S. Nur 5 % der Gefängnisinsassen sind weiblich - wollen Sie das auch ändern?

Gravatar: Karin Weber

@DerLektor alias DerPrinz

"beate" hat eine Vorlage geliefert? Verstehe ich nicht.

Für Sie mal ein Beispiel:

Es gibt 466 staatlich finanzierte Frauenhäuser, aber nur ein einziges privat finanziertes Gewaltschutzhaus für Männer & Kinder. Ist das "Gleichstellung"? Eine Diskriminierung ist ja wohl sicherlich erkennbar, also für normale Menschen, nicht für Ideologiebefallene.

Gravatar: Olli Schaefer

Nun, Sie Klugschwätzer, Sie sind ein typischer Fall kognitiver Verzerrung oder polithetero.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist sicher nicht der Homophobie verdächtig, allerdings weist Ihr Link da auch gar nicht hin, sondern auf das Ärzteblatt. Auch dieses mag unverdächtig sein, nicht jedoch der Autor des von Ihnen verlinkten Artikels.
Dabei handelt es sich nämlich um den nicht ganz unbekannten Psychiater Michael Schröter Kunhardt, der mit einem ellenlangen Entwurf darüber, warum Homosexualität eine Krankheit ist, beim Gesundheitsministerium schlicht abgeblitzt ist. Unter anderem ist er einer der Spinner, studierter Psychologe hin oder her, der Schwulen eine um 20 Jahre geringere Lebenserwartung bescheinigt. Ein Doktortitel schützt eben auch nicht vor Dummheit. Haben Sie, lieber anonymer und sich immer sehr unhöflich ausdrückender "qed", eventuell auch eine Titel?

Beim nächsten Link würde ich sogar Ihre Bezeichnung als "schweinischen Nazilink" unterschreiben.
Das von Ihnen zitierte DIJG der ebenfalls mit einem psychologisierenden Doktortitel ausgestatten Christl Ruth Vonholdt, hat sich u.a. die Homoheilung, auch bekannt als Konversionstherapie, auf die Fahne geschrieben. Da diese Konversionstherapie zu schweren psychischen Schäden , nicht aber zur heilung von Homosexualität führen, werden sie von Ärzteverbänden strikt abgelehnt und es laufen Gesetzesinitiativen, diese zu verbieten. Daher verbrämt die Vonholdt-Hexe dies auf ihrer Website mit schwurbeligen Umschreibungen, was im Kern nichts an den Tatsachen ändert.
Denen ist übrigens gerade die finanzielle Unterstützung für die Durchführung des freiwilligen sozialen Jahres nur unter der Bedingung zugestanden worden, dass bei Seminaren externe Dozenten ohne Verbindung zu DIJG und OJC engagiert werden müssen, um Indoktrinationen der Teilnehmer zu verhindern. Wenn das mal kein seriöses Renommee ist...
Der Tenor von Publikationen aus solchem Hause dürfte somit wohl auch klar sein. Dass Ihnen diese Haltungen zusagen, wundert mich allerdings auch nicht.

Danke.

Gravatar: Jaques LeMouche

Sie sollten evtl. anfangen, sich zu informieren. Dann würden Sie Ihre ohnehin abgestumpfte Nazikeule zu Brennholz verarbeiten. Die Nationalsozialisten waren linke Bürgerschrecks, eine antiautoritäre Jugendbewegung. Und sie waren ganz sicher nicht das, was man heute gemeinhin als homophob bezeichnet. Lange wurde die SA von ihren Gegnern als Schwulentruppe verspottet. Dem Uniformverbot 1930 begegneten SA-Trupps mit Auftritten in Unterhosen. Der Vorläufer der CSD-Paraden? Oder noch früher: Beim Marsch auf die Feldherrnhalle erschien Göring im schwarzen Gummi-Mantel, er wäre zweifelsohne willkommen auf jeder Fetischparty. Der erste, der sinngemäß sagte, er wäre schwul und das sei gut so, war SA-Führer Ernst Röhm. Aber spätestens Hitlers Zitat "wir haben es versäumt den Schlag gegen Rechts zu führen" entlärvt vermeintliche Widerständler wie Sie als Wiedergänger.

Gravatar: DerPrinz

qed, Sie sonnen sich gern in Ihren nazistischen Bemerkungen und mit diesem Sprech zu provozieren, bereitet Ihnen ein Vergnügen, nicht wahr? Als das deutsche Familienrecht geändert wurde und die Ehefrau ohne ihren Ehemann entscheiden durfte, ob sie einen Arbeitsvertrag abschließt, da ging Ihnen doch sicherlich der Hut hoch, oder? Und kurzes Harr und Hosen für das weibliche Geschlecht - das wurde Ihnen bestimmt allmählich zu bunt?! Prost. Mahlzeit.

Gravatar: DerPrinz

qed,
Sie sind bestimmt auch noch stolz drauf, mit nazistischem Geschwurbel zu provozieren. Zurück zur Ehe, in der der Ehegatte bestimmte, ob seine Ehefrau einen Arbeitsvertrag unterschreiben darf, nicht wahr? Dürfen Frauen eigentlich kurze Haare und Hosen tragen - oder wird Ihnen das alles langsam zu bunt? Prost Mahlzeit!

Gravatar: qed

Nun, Herr Publizist, Sie sind ein typischer Fall kognitiver Verzerrung oder politschwul.

In regelmäßigen Abständen untersucht die der 'Homophobie' unverdächtige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung homosexuelle Lebensformen.
Dort finden wir:
"... Homosexuelle sind häufig pädophil. Die Pädophilie homosexueller Männer zeigt sich z. B. an folgenden Tatbeständen: Beim sexuellen Missbrauch mit dem Straftatbestand Herstellung/Verbreitung pornografischer Schriften bei den unter sechsjährigen Kindern sind 50 Prozent der Opfer Jungen (und damit die Täter in ca. 50 Prozent der Fälle homosexuell). Beim Straftatbestand „Zuhälterei an Personen unter 18 Jahren“ sind bei den unter Sechsjährigen 74 Prozent der Opfer Jungen, bei den Sechs- bis 17-Jährigen sind es noch weit über 60 Prozent. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren sind 24,6 Prozent der Opfer Jungen. Zu erwarten wäre jedoch, dass maximal drei Prozent des pädophilen Missbrauchs durch Homosexuelle ausgeübt werden. Beim Straftatbestand „sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ (Alter 14 bis 17 Jahre) sind 32 Prozent der Opfer Jungen..."

Das steht natürlich nur in rechtsradikalen Publikationen:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/66998/Studie-Gefaehrdung-der-Jungen

Noch so ein schweinischer Nazilink:
"Je nach Definition von Pädophilie (siehe unten) können 70% bis 80% der bekannt gewordenen Fälle nicht als Pädophilie bezeichnet werden, da die Opfer keine kleinen Kinder waren, sondern ganz überwiegend prä-adoleszente Jungen (Alter 10-12 Jahre) und adoleszente männliche Jugendliche (Alter 13-17 Jahre).1 Die Missbrauchsfälle weisen somit auf eine Form der Homosexualität hin, die in der Wissenschaft als Ephebophilie bezeichnet wird, als erotisch-sexuelle Neigung von Männern zu Jungen in Pubertät/Adoleszenz."
http://www.dijg.de/paedophilie-kindesmissbrauch/ephebophilie-androphilie-paederastie-homosexuelle/

Und bringen Sie mal schnell die Faschisten bei Nazipedia auf Vordermann:
http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie

Danke.

Gravatar: DerPrinz

qed,
Sie provozieren gern mit Nazi-Sprüchen, nicht wahr? Sie waren sicherlich auch fassungslos, als Ehefrauen in Deutschland erlaubt wurde, ohne Zustimmung ihres Ehemannes einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und den Pkw-Führerschein zu machen, oder nicht? Und als Frauen ihr Haar kurz trugen und Hosen anzogen, da wurde es ihnen aber mal so richtig zu bunt… oh Mann.

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