Vier Problemfelder

Ein neues Parlament mit mehr Sinn für Familie?

Am 25. Mai konnten sich Väter und Mütter sowie ihre wahlberechtigen Kinder dafür einsetzen, dass das zukünftige EU-Parlament die Rechte und Pflichten der Familie positiv fördert und verteidigt.

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Etwa die Hälfte der Mitglieder des Parlaments wurde erneuert. Bis zum 1. Juli werden die Fraktionen begründet, die Besetzungen der Führungsposten ausgehandelt und die Fach-Ausschüsse neu besetzt. Auch die interfraktionelle Arbeitsgruppe „Familie, Kinderrechte und Solidarität zwischen den Generationen“ soll wiederbegründet werden. Sie will ein „Familien-Mainstreaming“, also die alle relevanten Politikbereiche übergreifende Berücksichtigung der Familienperspektive, in der neuen Legislaturperiode zum Schwerpunkt-Thema machen. Es nützt ja nichts, den Euro zu retten, wenn das Fundament der 28 Mitgliedsstaaten vernachlässigt wird. Damit die Integration der EU eine menschliche Dimension erhält, sollten die Institutionen die Interessen der Familien in all ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dazu gehört auch, Familien eine Stimme und institutionelles Gewicht zu geben, auch den Kinderreichen.

Was sollte das neue Europäische Parlament in der neuen Legislaturperiode in diesem Sinn bedenken? Zum einen eine banale Selbstverständlichkeit: Mann und Frau sind unterschiedlich und ergänzen einander. Für die Anwendung des Begriffs „Gender“, der die künstliche Aufhebung dieser natürlichen Unterschiede anstrebt, gibt es keine Rechtsgrundlage im Vertrag. Das haben sowohl die Kommission als auch der Rat anerkannt. Darum sollte die EU die Finanzierung und Förderung aller „Gender-Projekte“ einstellen. Die Aktivität der Mitgliedsstaaten bleibt auf nationaler Ebene davon unberührt.

Zweitens: Die EU und die Institution der Ehe zwischen Mann und Frau. Seit dem „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“ wurde öffentlich, wie die EU mittels der Grundrechte-Konflikte in die Kompetenzhoheit der Mitgliedsstaaten eindringt: Sie verlangt, das Rechtsinstrument „Ehe“ diskriminierungsfrei anzuwenden, im Klartext: Die Ehe soll auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen. Die Mitgliedsstaaten verfügen nur noch im Rahmen der Brüsseler Vorgaben über eine eigene nationale Definitionshoheit. Hier besteht nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten Handlungsbedarf. Das neue EP sollte in diesem Sinn dasRecht der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Definierung von eingetragenen Partnerschaften und Ehe respektieren, und in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips jede Einmischung der EU ablehnen.

Drittens: Vater und Mutter sind gemäß internationaler Grundlagenverträge die ersten Erziehungsberechtigen ihrer Kinder. Das ist für die EU nicht selbstverständlich, wie ein Blick auf die Dokumente zur EU-Strategie für die Kinderrechte ergibt. Auf die EU-Parlamentarier kommt daher die Forderung zu, sich dafür einzusetzen, dass die EU bei allen Jugend-und Bildungsprogrammen das Ersterziehungsrecht der Eltern respektiert und unterstützt. Dazu gehört auch, daß Kinder in Übereinstimmung mit den moralischen und religiösen Überzeugungen der Eltern erzogen werden dürfen, unter Berücksichtigung der kulturellen Traditionen der Familie, zum Wohl und der Würde des Kindes.

Viertens: Anstelle von „Vater“ und „Mutter“ stehen „Bürger“ und „Arbeiter“ im EU-Vertragswerk. Deshalb werden wichtige familienpolitische Belange im Fachausschuss für Arbeit und soziale Angelegenheiten behandelt. Bislang unterließ es dieser Ausschuss, den Wert der informellen Hausarbeit anzuerkennen. UNO, Weltbank, OSZE und das Nobelpreis-Komitee haben den Wert der Hausarbeit von Mutter und Vater als Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, angesichts ihres Wertes für die Familie und Gesellschaft und das Ehrenamt, ansatzweise schon anerkannt. Bei der Ausgestaltung der EU-weit geltenden Mindestregelungen der Arbeitsbedingungen sollte die Familienzeit als Ausgangspunkt betrachtet werden. Zum Familienleben in Europa gehört in diesem Zusammenhang auch, für einen arbeitsfreien Sonntag als gemeinsamer Wochentag der Entspannung einzutreten. Auch die Mutterschutz-Richtlinie gehört in diesen Kontext. Die Verhandlungen darüber sind seit Jahren blockiert, obwohl darin nur die EU-weit geltenden Mindestregelungen festgelegt werden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

Ich verstehe nicht, warum die Bürger jetzt wieder 5 Jahre hoffen sollen, dass sich dieses seltsame Parlament um Familie & Kinder kümmert. Das wird nicht passieren und wenn, dann nur sehr minimal und in einer für die einzelnen Länder sehr auslegbaren Version. Das bringt uns hier nicht weiter. Das seit Jahren in Deutschland herrschende Problem wird zur Lösung nach Brüssel übertragen. Warum? Warum sollen die etwas lösen, was die hier im Land gar nicht lösen wollen?

Für mich gibt's da nur einen Lösungsansatz:

1) Raus aus der EU, dann haben die uns nix mehr vorzuschreiben.
2) Enthebung der deutschen Regierung wenn nicht binnen Jahresfrist innenpolitisch Abhilfe geschaffen wurde.

Der Bürgerwille ist per Volksentscheid festzustellen und umzusetzen. Basta! Wenn die das hier nicht nach Jahrzehnten ruinösen Wirkens des Familienunrechtes auf die Reihe bringen, dann gehören sie fortgejagt und all ihrer Ämter enthoben. Warum diskutieren wir eigentlich noch mit denen? Das ist ja schlimmer als zu DDR-Zeiten. Nicht das Volk hat zu machen, was die Regierung sagt, sondern die Regierung hat die Vorgaben des Volkes umzusetzen. Die Leute müssen sich mal wieder ihrer Rechte besinnen und die Typen die in ihrer Parallelwelt leben, wieder in die Realität zurückholen.

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