Die Mullah-Gegner

Im Juni 2009 protestierten in Teheran zigtausende Menschen gegen den iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad und gegen das Mullah-Regime.  Viele der Demonstranten haben einen hohen Preis für ihren Widerstand bezahlt:  Verhaftungen, Folter und Hinrichtungen sind im Iran an der Tagesordnung.  Auch in Deutschland leben 120.000 Exil-Iraner.

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Einige von Ihnen sind im Nationalen Widerstandsrat Iran (NWRI) organisiert, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als  politischer Arm der Organisation „Volksmodjahedin Iran“ (in Farsi „Modjahedin-EKhalq“
oder kurz MEK genannt, englisch People´s Mujahedin of Iran (PMOI)) eingestuft wird.  Der Verfassungsschutz warnt vor den Aktivitäten der Organisationen und bringt sie in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten – laut dem NWRI eine falsche Anschuldigung, die nur dem Mullah-Regime nutzt.  Das „Deutsche Solidaritätskomitee für einen freien Iran“ (DSFI) hat daher am 20. Oktober 2009 eine Pressekonferenz abgehalten in der der Frage nachgegangen wurde „Verletzen Verfassungsorgane elementare Grundrechte?“

Der wichtigste Bestandteil der Konferenz war die Vorstellung eines von dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Winfried Hassemer, erstelltes Rechtsgutachten. In dem Gutachten kommt Hassemer zu dem Schluss, dass die Darstellungen der Organisationen in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder Gefahr laufen, die „Grundrechtsträger in ihren Grundrechten“ auf Meinungs-und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und „in ihrem Grundrecht auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren ohne verfassungsgemäße Rechtfertigung zu verletzen“.  Auch aus der Politik erhalten die Regimegegner Unterstützung:  Die CDU-Bundestagsabgeordneten Anette Hübinger und Andreas Schmidt gehörten ebenso zu den Sprechern der Konferenz wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Heinz Schmitt.  Wie der NWRI werfen sie dem Verfassungsschutz vor, seit Jahren keine neuen Erkenntnisse mehr gewonnen zu haben und stattdessen immer wieder aufs Neue aus dem Zusammenhang gerissene Zitate zu verbreiten, die teilweise aus den 1970er Jahren stammen.  Die EU hat die MEK Anfang des Jahres von der Liste der Terrororganisationen gestrichen, nicht jedoch das US-Außenministerium.  Durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht müssen die Unterstützer der Organisationen allerdings weiter mit erheblichen Nachteilen rechnen, insbesondere in Bezug auf Asylanträge.

Die betroffenen Iraner weisen außerdem darauf hin, dass sie es im Iran mit einer Regierung zu tun haben, die den Holocaust leugnet, das Existenzrecht Israels in Frage stellt und die bereits Tausende ihrer Gegner hat hinrichten lassen.  Und deren Agenten auch in Europa agieren.

(Foto: Redaktion)

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