Angela Merkels selbstherrliche Entscheidungen

Auch die Bundeskanzlerin steht nicht über dem Gesetz

Die Öffnung der Grenzen verstieß gegen das Dubliner Abkommen. Der Kontrollverlust über die Grenzen verstieß gegen die Verfassung. Angela Merkel hat weitreichende Alleingänge zu verantworten.

Foto: European Union
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Was zählen Verträge, wenn sie nicht eingehalten werden? Wozu tagt der Bundestag, wenn er bei wichtigen Entscheidungen nicht konsultiert wird? Und wo bleibt die Verantwortung gegenüber der Zivilgesellschaft, wenn die Öffentlichkeit nicht in die politischen Entscheidungsprozesse miteinbezogen wird?


„Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen voraus“


Im Januar hatte er Schlagzeilen gemacht: Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio warf der Bundesregierung einen historischen Verfassungsbruch vor. In einem Gutachten hatte er bestätigt, dass die Politik der Bundeskanzlerin und Bundesregierung der offenen Grenzen und der grenzenlosen Zuwanderung verfassungsrechtlich bedenklich und angreifbar sei. Der Bund sei dazu verpflichtet, die Grenzen der Bundesrepublik zu schützen und die Grenzkontrollen wieder aufzunehmen, da das europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem nicht funktioniere. Di Fabio bezeichnete die Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem. Es wurde in dem Gutachten ausdrücklich festgestellt: „Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus.“ Weiterhin heißt es dort, das Grundgesetz garantiere „nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis.“ Der Bund dürfe entsprechende Verpflichtungen demnach auch nicht eingehen, heißt es weiter.


„Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen“


Ein weiteres Problem ist das Dubliner Abkommen. Auf Wikipedia wird das Dubliner Abkommen wie folgt zusammengefasst: „Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrages. Das entsprechende Asylverfahren wird auch als Dublin-Verfahren bezeichnet. Wichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das Asylverfahren durchführen. Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals zwölf EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es trat am 1. September 1997 in Kraft.“


Demnach müssten die Grenzstaaten für die Asylverfahren sorgen. Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, gäbe es keine Gründe, durch viele sichere Staaten nach Deutschland zu ziehen. Es ist auch nicht möglich, sich das Flüchtling oder Asylbewerber das Land seiner Einreisewünsche frei auszusuchen, es sei denn er ist legaler Einwanderer und kein Flüchtling.


Doch die Bundesregierung hatte das Dublin-Verfahren einfach ausgesetzt. Wenn man Abkommen einfach so aussetzen kann, wozu hat man zuvor diese Abkommen überhaupt geschlossen? Rechtlich korrekt wäre es gewesen, mit den anderen EU-Staaten zuvor ein neues Abkommen auszuhandeln. Doch das wurde nicht gemacht. Merkel hat sich über das Abkommen hinweggesetzt.


Das massive Problem, dass sich in der Politik von Angela Merkel immer wieder auftut, ist die Bevorzugung kurzer Entscheidungswege. Das mag im Militär oder bei der Polizei gerechtfertigt sein, wenn es sich um einen Ernstfall-Einsatz handelt. Doch in der Politik mit ihren langfristig weitreichenden Entscheidungen ist es wichtig, das Parlament, die Öffentlichkeit und gegebenenfalls auch die anderen EU-Regierungen in die Entscheidungen miteinzubeziehen.


Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung


Bis heute weiß niemand um den konkreten Hintergrund, den konkreten Anlass. Angela Merkel hatte mit ihrer Entscheidung im letzten Herbst ihre eigene Politik der letzten Jahre und ihre eigene Meinung der letzten 20 Jahre vollkommen über Bord geworfen. All die Jahre war Merkel bekannt dafür, eine strenge Haltung bezüglich der Einwanderungspolitik zu haben. Doch im letzten Herbst hatte sie ihre Meinung geändert. Es war so plötzlich, dass einige Beobachter schon geglaubt hatten ihr Gespräch mit dem Flüchtlingskind Reem hätte sie zum Umdenken bewegt. Damals hatte die Bundeskanzlerin noch hart verkündet, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge des Nahen Ostens aufnehmen könnte.


Auf Gerüchte, dass die Änderung der deutschen Asylpolitik mit strategischen Veränderungen in Syrien zu tun hatte, weil man im letzten Sommer glaubte, Assad schnell loswerden zu können und versuchte, ihm das Rekrutierungspotential durch massive Abwanderung zu entziehen, ist die Bundeskanzlerin noch nicht eingegangen. Und das obwohl Wikileaks über Hinweise auf „Strategic depopulation“ in Syrien berichtete. Hier hätte man eine Klarstellung der Bundesregierung erwartet. Doch das Thema wurde totgeschwiegen.


Fazit: Die Alleingänge der Bundeskanzlerin bedürfen einer Aufklärung. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, was die konkreten Anlässe waren und warum europäische Abkommen und gängige Sicherheitsbestimmungen außer Kraft gesetzt wurden.

 

 


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Klaus Kolbe

@ MichaelW am 28.09.2016 um 11.35 Uhr

Die Staatsform der Monarchie mag sicher (wie jede andere übrigens auch) ihre Fehler haben, solche Zustände aber der Massenflutung mit völlig kulturfremden und integrationsresistenten illegalen Einwanderern, daraus resultierender sprunghaft angestiegener Kriminalitätsquote, des kulturellen wie wirtschaftlichen Niedergangs auf vielen Feldern hin zu einer Ochlokratie hätten wir, davon bin ich überzeugt, hätten wir noch eine Monarchie, nicht gesehen.
Wobei man bei der Monarchie dazusagen muß, ob es sich um eine absolutistische oder konstitutionelle handelt.
Ich gehe davon aus, daß, wenn darüber gesprochen wird, immer letztere gemeint ist.
Das war übrigens auch die Staatsform der letzten deutschen Monarchie (bis zur von den Alliierten 1918 quasi erzwungenen Abdankung).

@ Gerd Schober am 28.09.2016 um 13.22 Uhr

Wir sind schon mittendrin. Wer Augen hat zu sehen, der wird erkennen, daß Hooton & Co. keine Verschwörungstheorien sind, das sind Verschwörungstatsachen.

@ Richard am 28.09.2016 um 15.36 Uhr

Die AfD wird, darauf kann man jetzt schon eine Wette abschließen, bei der nächsten BT-Wahl keine 51 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten – es sei denn, es geschieht ein Wunder, woran ich eher nicht glaube. Diese bräuchte sie aber, um auf die Regierungsbänke zu wechseln, da die Blockparteien unisono Koalitionen mit ihr ausschließen. Deshalb werden wir die AfD auch, zumindest auf mittlere Sicht, nicht auf der Regierungsbank sehen – so einfach ist das.
Trotzdem sollte jeder, der nach einer Alternative sucht, die Wahlen nutzen ... Steter Tropfen höhlt den Stein.

Gravatar: Richard

Das Volk hat leider kein Recht auf Aufklärung. Denn man hat nur das Recht, welches man auch einklagen kann. Das Volk muß also über Internet seine eigene Aufklärung betreiben.

Desweiteren hat das Volk das Recht Merkel 2017 aus dem Amt zu jagen und die AfD zu wählen. 20% haben das bereits in Meckpom und Sachsenanhalt getan. Insofern darf man auf die BT-Wahl gespannt sein.

Bis 2017 werden die "Flüchtlinge" erwartungsgemäß noch manches Verbrechen und manchen Terroranschlag verüben. Von daher werden die Stimmen für die AfD proportional mit der Außländerkriminalität ansteigen - so makaber das auch klingt.

Gravatar: Erbschuldiger

Deutschland wollte eine Kanzlerin mit staatsmännischen Fähigkeiten und ausgeprägtem Verantwortungsbewußtsein für die im Grundgesetz fixierte Ordnung und bekam eine einfältige und intrigante Pfarrerstochter mit einem durch ihre Höflinge extrem aufgeblähten Ego. Wie prinzipienlos und sinnentleert muß eine Partei sein, um dieser in jeder Hinsicht inkompetenten, in jähen Sprüngen und Wendungen agierenden und den " Herrgott " als Legitimation ihrer irren Politik benennenden Autokratin hündisch zu folgen ? Wäre es nicht besser gewesen, die Dame rechtzeitig bei der Eröffnung eines Restaurants in der Uckermark zu unterstützen und ihre ernährungstechnischen Begabungen zu fördern ? Satte und zufriedene Wanderer sind allemal erfreulicher als
" Hau ab ! " schreiende wütende Bürger !
Den im vorliegenden Beitrag gemachten Feststellungen und Anmahnungen ist hinsichtlich ihrer Klarheit nichts hinzuzufügen; der gesetzbrecherischen Katastrophenpolitik muß aber auch die Forderung nach juristischen Konsequenzen folgen. Eine wirklich Alternative zu Merkel und Co. kann nicht nur die Rückkehr zu Rechtsstaatlichkeit und Freiheit sein, sondern muß notwendigerweise auch die Verantwortlichen für die schweren Schäden der am deutschen Volk vorbei praktizierten Politik benennen und zur Rechenschaft ziehen. Was in Brasilien möglich ist, sollte auch in Deutschland möglich sein !

Gravatar: siggi

Merkel kaschierte den Krieg der BW an der Seite der USA in Afghanistan, jagte Guttenberg weg. Athen hielt sie mit Milliarden in dem EURO, da man die Balkanroute aufbauen musste für die jetzige Einwanderungswelle; also NATO-Krieg in Syrien. Hier passt ihr Eingreifen in souveräne Länder wie Ungarn. Alles von Obama so gewollt, klar. Doch da gibt es noch das GG, einen Rechtsstaat mitten in Europa, der verkommt zum IS-Moloch. Alle Europäer, UK hat Reißleine gezogen, werden darunter leiden, werden nach Recht fragen und Recht fordern, wie so was in BRD möglich wurde - das Musterland von US-Demokratie. Hier hat sich Merkel verrechnet, vor dem Recht ist jeder gleich, muss nun Kachelmanns Scheinvergewaltigte auch erleben. Die Richter schlagen zurück. [...]

[Gekürzt. Die Red.]

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na ist denn das...
Wer das Paradies auf erden nicht schaffen kann,beginnt mit dem Aufbau der Hölle.

Gravatar: Gerd Schober

Zitat: "Bis heute weiß niemand um den konkreten Hintergrund, den konkreten Anlass. Angela Merkel hatte mit ihrer Entscheidung im letzten Herbst ihre eigene Politik der letzten Jahre und ihre eigene Meinung der letzten 20 Jahre vollkommen über Bord geworfen. (...)"

Das ist der Punkt. Hintergrund und Anlaß war somit höchstwahrscheinlich keine Entscheidung Merkels, sondern ein Befehl von außen. Und wenn das der Fall ist, dann stimmt alles andere auch; der ganze Komplex, für den Verbrecher wie Soros, Rockefeller, Barbara Lerner-Spectre, Hooton und Thomas Barnett stehen, ist also keine "Verschwörungstheorie" - er existiert wirklich.

Gravatar: rinhard

Und eben genau diese gerichtliche Aufklärung wird nicht
stattfinden, da ja die Richterpersonen im BVG Ihre Amts-
position dem jeweiligen Parteien- und Politproporz ver-
danken. Es gibt unter diesen Herrschaften nur sehr we-
nige die sich gegen Ihre politischen Ernennungsgremien
wenden. Das waren bisher nur einzelne (wie di Fabio, Herzog, Kirchhoff) die sich deutlich gegen Ihre partei-
politischen Empfehlungsgremien geäußert bzw. gestellt
haben. Das ganze Unabhängigkeitsgeschhwafel spielt
da keine Rolle. Man will ja nicht unbedingt illoyal wer-
den, weiß man doch wem man seine Ernennung zu ver-
danken hat. Und ganz besonders Richterpersonen die
linksgrünen Geist und Parteibuch tragen, finden selten
Eigensinn.

Aus diesem Grunde sollten eben solche übergeordneten
Staatspositionen, BVG-Richter als auch Bundespräsi-
dent, direkt vom deutschen Volke gewählt werden. Da-
mit die parteipolitischen Mauscheleien auf dieser Ebene
keinen Eingriff mehr haben und wir der Neutralität m.E.
ein wesentliches Stück näher kommen.

Das beste Beispiel ist der ehemalige BP Köhler, der
Beste den diese Republik je hatte, der von den Partei-
inquisitoren weggemobbt wurde da er zuviel Unabhängig-
keit für sich in Anspruch nahm.

Gravatar: Norbert Jung

"Wehe, wehe - wenn ich an das Ende sehe!" Es wird in einigen Jahren - wenn die Bundesbürger mehrheitlich am existenziellen Limit leben müssen - die Prozesse von Berlin oder evtl. Karlsruhe geben. Hier werden sich ausnahmslos alle an den jetzigen Rechts- und Verfassungsbrüchen Beteiligten des Merkel-Regimes verantworten müssen. Diese Parteien, Organisationen und Institutionen schaufeln sich z.Z. selbst ihr politisches und gesellschaftliches Grab, sie merken es nur nicht!

Gravatar: Stephan Achner

"Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, ...": Ja sicherlich. Aber die Bevölkerung bekommt nur dann die erforderliche Aufklärung, wenn auf der Seite derjenigen, die Aufklärung leisten müssen, respektiert und anerkannt wird, dass die Bevölkerung/das Volk/die Wähler der Souverän des Staates ist, gegenüber dem man sich als Politiker zu rechtfertigen hat. Genau dies ist aber bei Merkel nicht der Fall.

Über Merkels Persönlichkeit sind ja schon Dutzende kritischer Bücher (wie z.B. von Frau Höhler) und Beiträge veröffentlicht worden, die alle zum gleichen Schluß kommen: Merkel ist eine schwer gestörte Persönlichkeit und Antidemokratin.

Daher: Den Anspruch auf Aufklärung muss man zwar erheben. Aber auf echte und erklärende Antworten von Merkel wird man vergeblich warten. Sie wird sich diesen Antworten mit dem üblichen Merkel-Bla-Bla verweigern.

Eine ehrliche Antwort von Merkel würde wohl ungefähr so aussehen: "Ich hasse dieses Deutschland und die Deutschen und tue als Bundeskanzlerin alles dafür, um Deutschland irreparabel zu schaden. Das ist meine Rache für den Untergang der DDR."

Gravatar: Donald Ganter

In dem Zusammenhang darf der Verweis auf Art. 16a Abs. 2 GG nicht fehlen. Darin steht für all diese Dummschwätzer, die meinen Asylbewerber dürfe man nicht an den Grenzen zurückweisen, klar und deutlich, dass sich auf das Asylrecht derjenige NICHT berufen kann, der aus einem anderen Staat der EU oder einem sonstigen, sicheren Drittstaat einreist. Also so ziemlich ALLE, die hierhergekommen sind und immer noch kommen. Merkel hat mithin nicht nur die Verträge von Dublin gebrochen, sondern auch unsere Verfassung mit Füßen getreten. Sie gehört nicht zur Widerwahl gestellt, sondern vor ein Gericht.

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