Bei »Flüchtlingen« werden diese Kosten komplett übernommen
Kein Anspruch für ALG-II-Empfänger auf volle Übernahme der Wohnkosten
ALG-II-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Wohnkosten vom JobCenter in voller Höhe übernommen werden. Das hat aktuell das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Bei »Flüchtlingen« jedoch... [mehr]