Als Peter Kienesberger starb, demonstrierte die »Lügenpresse«, dass man die Anführungszeichen weglassen kann. Die Nachrufe strotzten vor Unwahrheiten über den Südtiroler Befreiungskämpfer.
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Was soll man davon halten, dass eine gute Tat zur gerichtlichen Verurteilung führt? Wie groß die Kluft zwischen Recht und Gerechtigkeit ist, offenbart ein bizarrer Fall von »Rechtsprechung« in Bozen.
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Eigentlich wäre es Pflicht Italiens, drei 1971 in Florenz verurteilte ehemalige Südtiroler Freiheitskämpfer zu rehabilitieren, so es weiterhin als Rechtsstaat gelten will. Aber will es das?
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der Freien welt
Sven von Storch
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