Urteil zum Schutzstatus in Deutschland
Syrische Wehrdienstverweigerer sind keine Flüchtlinge
Junge Syrer, die sich dem Wehrdienst ihres Landes entzogen haben, können nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Damit gibt es auch keinen Anspruch auf Familiennachzug. [mehr]