Eine Nachlese zum Urteil des BVG vom 10. Oktober 2017 von Christian Spaemann
Was ist ein »anderer positiver Geschlechtseintrag«?
„Im Namen des Volkes“ erklärt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 2017 das gegenwärtige Personenstandsgesetz für grundgesetzwidrig. Es reiche nicht, dass Personen, die sich weder dem weiblichen, noch dem... [mehr]