Nach Vergewaltigung einer damals Sechsjährigen

Zwanzig Monate Haft auf Bewährung für Asylbewerber

Ein 27-jähriger Asylbewerber aus Pakistan hatte im September 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigt. Nun kam er vor Gericht mit einer Haftstrafe auf Bewährung wegen sexueller Nötigung davon.

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Das Berliner Landgericht in Moabit sprach das Urteil über den Vergewaltiger eines sechsjährigen Mädchens in einer Flüchtlingsunterkunft. Der 27-jährige Asylbewerber aus Pakistan, der im September 2016 auf einer Freifläche über das irakische Flüchtlingskind herfiel und ihr Gewalt antat, kam mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung davon. Das Gericht sah die strafverschärfenden Tatbestände in den Absätzen sechs bis acht des § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) nicht als erfüllt an. 

Nach objektiver Bewertung der Tatbestände ist der Pakistani über das Kind hergefallen (laut Bericht der »BZ« räumt der Täter selbst ein, dass es eine spontane Tat war), hat es auf den Rücken gelegt, die Hose herunter gezogen und ist, um es einmal in Juristensprache auszudrücken, in das Opfer eingedrungen. Wer aber sexuelle Handlungen an anderen Personen gegen deren Willen vornimmt und diese »mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind«, begeht gemäß §177 Abs. 6 StGB eine Vergewaltigung, also einen besonders schweren Fall. In solchen Fällen ist laut Gesetz »auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen«. Sobald eine verhängte Strafe auf über zwei Jahre lautet, ist eine Bewährung ausgeschlossen.

Statt aber die Tat des Kinderschänders mit der gebotenen Härte des Gesetzes zu belangen, wird ein Asylant einmal mehr mit Glacé-Handschuhen angefasst und darf das Gericht verlassen. Das Kind wird vermutlich ein Leben lang an diesem Trauma leiden. Noch dramatischer wird der Sachverhalt dadurch, dass der Vater des Kindes bei dem Polizeieinsatz zur Festnahme des Schänders getötet wurde. Der 29-jährige Iraki war mit einem Messer und dem Ruf »Das wirst du nicht überleben!«auf den 27-jährigen losgestürmt. Die eingesetzten Polizisten stoppten den Mann mit mehreren Schüssen. An diesen Verletzungen erlag er später im Krankenhaus.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Stella

Die Justiz zeigt in allen bisherigen Fällen, dass sie gleichgeschaltet ist. Die Invasoren sollen nicht abgeschreckt werden, Taten zu begehen. Dies belegen mehrere Gerichtsurteile, die ergangen sind.
Auch Rainer Wendt/Deutsche Polizeigewerkschaft bemerkte dies irgend wann mit den Worten. "Man müsste mal prüfen wo diese Richter studiert haben".

Aber wie sagte es Ruth Klüger, die Holocaust-Überlebende, anlässlich ihrer Rede im Bundestag in der sie kurz auf die sexuellen Silvesterübergriffe schwenkte?
"Wir wurden im KZ auch vergewaltigt".
Dieser Satz sagt viel aus. Eigentlich alles.

Gravatar: Heinz

Hat jemand noch Fragen zum Rechtsstaat?

Gravatar: Zicky

Dieser Mann hat eine ganze Familie zerstört, indem er ein Kind vergewaltigte und dessen Vater erschossen wurde weil dieser Täter beschützt wurde. Dieser Mann darf weiterhin frei herumlaufen. Bin mal gespannt, wann er dann "polizeibekannt" das nächste Opfer findet. Bei uns in Deutschland läuft gehörig etwas schief, wenn nichtbezahlte GEZ-Gebüren mit Haft bestraft werden und Mörder und Vergewaltiger freigesprochen werden. In Deutschland darfst du ohne großen Konsquenzen gewalttätig und brutaler Intensivtäter sein, aber auf keinen Fall darfst du einen Strafzettel nicht bezahlen oder Flaschenpfand unterschlagen. Da trifft dich sonst die volle Härte des Gesetzes. Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, Intensivtaten und Gewaltverbrechen müssen nur im großen Stil oder besonders brutal durchgeführt werden, dann ist man hier fast sicher vor Bestrafung.

Gravatar: Rietz

Unglaublich !!!.....aber so ist das nun in Deutschland.....Wäre der Vergewaltiger ein Deutscher gewesen, dann ......wäre er geradewegs in den Knast gewandert !...Schon, wenn man ein Parkticket oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bezahlt, wird man von der Justiz behandelt, wie ein Schwerverbrecher und wird, wenn man sich vehement weigert zu bezahlen, in Beugehaft genommen, sprich, in den Knast gesperrt !
Das muß man sich mal vor Augen führen.....ein migrantischer Vergewaltiger bekommt Bewährungsstrafe....und für eine Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld geht man als deutscher Bürger notfalls in den Knast !!!.....Das ist die neue Diktatur in Deutschland....Wie lange wollen wir uns solche Zustände von dieser Verbrecherbande der Politiker, der Justiz, der Ämter und Behörden noch bieten lassen ?....Wann werden wir endlich dieses Politikerpack und ihre Gehilfen ( Justiz ) aus ihren Ämtern jagen ?.....Die Zeit ist überreif..!!!

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