Nach Vergewaltigung einer damals Sechsjährigen

Zwanzig Monate Haft auf Bewährung für Asylbewerber

Ein 27-jähriger Asylbewerber aus Pakistan hatte im September 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigt. Nun kam er vor Gericht mit einer Haftstrafe auf Bewährung wegen sexueller Nötigung davon.

Veröffentlicht:
von

Das Berliner Landgericht in Moabit sprach das Urteil über den Vergewaltiger eines sechsjährigen Mädchens in einer Flüchtlingsunterkunft. Der 27-jährige Asylbewerber aus Pakistan, der im September 2016 auf einer Freifläche über das irakische Flüchtlingskind herfiel und ihr Gewalt antat, kam mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung davon. Das Gericht sah die strafverschärfenden Tatbestände in den Absätzen sechs bis acht des § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) nicht als erfüllt an. 

Nach objektiver Bewertung der Tatbestände ist der Pakistani über das Kind hergefallen (laut Bericht der »BZ« räumt der Täter selbst ein, dass es eine spontane Tat war), hat es auf den Rücken gelegt, die Hose herunter gezogen und ist, um es einmal in Juristensprache auszudrücken, in das Opfer eingedrungen. Wer aber sexuelle Handlungen an anderen Personen gegen deren Willen vornimmt und diese »mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind«, begeht gemäß §177 Abs. 6 StGB eine Vergewaltigung, also einen besonders schweren Fall. In solchen Fällen ist laut Gesetz »auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen«. Sobald eine verhängte Strafe auf über zwei Jahre lautet, ist eine Bewährung ausgeschlossen.

Statt aber die Tat des Kinderschänders mit der gebotenen Härte des Gesetzes zu belangen, wird ein Asylant einmal mehr mit Glacé-Handschuhen angefasst und darf das Gericht verlassen. Das Kind wird vermutlich ein Leben lang an diesem Trauma leiden. Noch dramatischer wird der Sachverhalt dadurch, dass der Vater des Kindes bei dem Polizeieinsatz zur Festnahme des Schänders getötet wurde. Der 29-jährige Iraki war mit einem Messer und dem Ruf »Das wirst du nicht überleben!«auf den 27-jährigen losgestürmt. Die eingesetzten Polizisten stoppten den Mann mit mehreren Schüssen. An diesen Verletzungen erlag er später im Krankenhaus.

 

 

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Bálint József

An Theo
"Ich denke, da verlässt man doch besser das Land, anstatt sich von den den Täter schützenden Polizisten auch noch töten zu lassen, oder? "
Das hieße, sich vor denen kapitulieren. Ausserdem: Wer gibt die Garantie, daß es wo anders besser würde?
Also: Kämpfen bis zum letzten Atemzug.

Gravatar: Bálint József

Zur Erinnerung: Ernst Zündel hat 7 Jahre bekommen, die er bis zum letzten Tag absitzen musste.

Gravatar: Maria

Augen schliessen und sich das Strafmass vorstellen wenn der Täter "Biodeutscher"gewesen wäre.
Es steht im Grundgesetz; Gleiches Recht für alle.

Da habe ich aber so eine GEFÜHLTE Vermutung das gilt nicht mehr.

Wobei das mit der Angst vor Asylanten-und Migrantenkriminallität ja auch nur auf einer GEFÜHLTEN
Unsicherheit beruht.

Gravatar: Klaus Kolbe

Für welche Werte steht das Abendland eigentlich noch?!
Für dahinsiechende Dekadenz in fortgeschrittener Form?!

Wann wird Europa sich aus den Fesseln dieser, es selbst zu vernichten drohenden Agonie befreien können und den Weg des prosperierenden Lebens wieder einschlagen?
Vielleicht sollte es, statt sich an "westlichen"/globalistischen Werten auszurichten, das Augenmerk mal wieder auf den eigenen Kontinent mit seinen Wertvorstellungen und auch Möglichkeiten richten.

Gravatar: Tom

Und ich kenne jemanden, der seit November 2014 mit rattenhafter Wut von Polizei und Justiz verfolgt wird. Grund: Angebliche Beleidigung und Bedrohung von Jobcenter-Mitarbeitern - Beweise: keine. Soviel zu Polizei ,Justiz und Rechtsstaat.

Gravatar: Marlies Wildberg

Deutschland ist hoffnungslos überfordert mit diesen muslimischen Zuwanderern. Hätte sich die Polizei nicht eingemischt und sich dezent zurückgehalten, dann hätte sich die Angelegenheit unter den beiden Männern geregelt. Das Mädchen hätte seinen Vater behalten, und dieser wäre vermutlich ebenfalls mit einer geringen Haft- bzw. Bewährungsstrafe davongekommen. Durch unsere sog. Gutmenschen musste dieses kleine Mädchen jetzt doppeltes Leid erfahren. Der Täter läuft frei herum. Tragisch ohne Ende!

Gravatar: Giffy

Kann da keiner in Berufung gehen. ?Staatsanwalt oder Nebenkläger?
Das Unrecht darf doch so nicht stehen bleiben

Gravatar: karlheinz gampe

@Theo
Ja, ich werde auch das Unrechts- Land verlassen. Deutschland hat fertig wie es im Fußball heißt. Nach der Wahl werden Steuern und Abgaben erhöht. Obulus für die akademischen Neubürger des Merkel Kalifats. Wichtig ist sich Greencard oder eine andere Staatsbürgerschaft zu besorgen damit man jederzeit gehen kann, wenn Lügen-Merkel wie im Stasi-Staat üblich sagt , niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen. Grundrecht auf Eigentum gibt seit Merkel-Ära auch nicht mehr.

Gravatar: Max Latino

Im Mainstream wurde diese widerwärtige Tat dieses Perverslings einer fremden Kultur verniedlicht dargestellt.
Demnach hätte er die 6.jährige nur kurzzeitig begrabscht, so die gesamte Lügenpresse unisono.
Das es sich um eine vollendete Vergewaltigung handelte , habe ich jetzt erst hier erfahren müssen.
Dazu hat der Täter durch sein strafbares Verhalten ursächlich den Tod eines anderen Menschen herbeigeführt.
Diese unsere Richter gehören eigentlich alle vor ein Gericht, das dann auch wirklich im Namen desVolkes spricht.
Ich hoffe inbrünstig, dass dieser Tag kommen wird.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Ich brauche nur ein Foto und seinen Namen und der Ärmste wird geläutert.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang