Paritätsregelung im Landeswahlgesetz nicht verfassungskonform

Zwangsfrauenquote in Thüringen gekippt

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Paritätsregelung im Landeswahlgesetz nicht verfassungskonform ist. Mit dieser Regelung sollte zwangsweise eine Frauenquote im Parlament durchgedrückt werden.

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Die sogenannte Paritätsregelung im Landeswahlgesetz für den Freistaat Thüringen beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Wählerinnen und Wähler könnten dann nicht mehr frei entscheiden, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen. Die Regelung verstoße somit gegen die Verfassung des Freistaats Thüringen. Das entschied am heutigen Mittwoch der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar und kippte die von Rot-Rot-Grün im vergangenen Jahr beschlossene Quotierung der Landeslisten. Die zwangsweise Einführung einer Frauenquote im Landtag Thüringens ist von höchstrichterlicher Stelle ausgebremst.

Das Gericht gab somit der Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag recht. Die hatte argumentiert, dass durch eine festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien auf eine Selbstbestimmung der Aufstellung von Kandidaten für die Landtagswahlen widerreichtlich beschränkt würde. Dieser Argumentation schloss sich der Verfassungsgerichtshof vollumfänglich an.

Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Zwangsregelungen (Brandenburg) oder wird über die Einführung solcher Quotenvorgaben nachgedacht. Im August soll in Brandenburg über die Klagen gegen die Regelung entschieden werden. Das Thüringer Urteil kann wegweisend sein. Vor allem Verfassungsrechtler haben mehrfach Bedenken gegen diese Zwangsquoten erhoben und sehen diese nicht im Einklang mit geltendem Recht stehend.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, hat das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs begrüßt und auf Twitter kommentiert: »Einmal mehr muss ein Gericht nach AfD-Klage Recht und Ordnung dort wiederherstellen, wo die etablierten Parteien grundlegende Rechte verletzen. Weil sie Ideologie und Selbsterhalt in den Vordergrund stellen, statt dem Volk zu dienen - wie es das Grundgesetz vorsieht.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Armin

Ein Tag für Geschlechter neutrale "Kompetenz" statt Geschlechter Quote, es siegt die Wähler-Stimme, eine der es zugetraut wird dem Volkswillen dienen zu können.

Wäre es so, dass eine Geschlechterquote im Parlament einzuführen wäre, so würde dies auch in den untergeordneten Entscheidungsräumen und Gesellschaftsdiensten gelten müssen.

So ist es heute schon, dass in sozialen wie Lehrberufen, als auch medizinischen bis hin zu Rechtssprechung ua. ein dominanter Frauenteil existiert.
So kommt es zu Zuständen, in dem ein Mann zB. von der Sach-Pflege, Sach-Ermittlung bis zur Begutachtung bis zur Beurteilung/Wertung und deren Prüfung durchgängig einen 100% Frauenanteil an Entscheidungsträger ausgesetzt ist.
Hier ist in sich eine Feminisierung organisch staatlicher Gewalt zu Lasten Geschlechterunterschiede längst erfolgt und schließt zB. männliche Wertungen und deren reale Sicht im Tenor aus.

Unsere Gesellschaft tut gut, eine Feminisierung von Staatsgewalt in Form von kanalisieren an Verfahren durch eine Geschlechtszugehörigkeit, strikt entgegen zu wirken.
Wäre diese Fehlentwicklung, in der ein Geschlecht über das andere Verwalten kann nun mit einer Quotenregelung im Parlament versteinert worden, wäre im Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Tatsachen eine Frauenherrschaft erichtet.
Auch würde dies keinesfalls, unabhängig von Kompetenzgesichtspunkten, für den Frieden zueinander der Geschlechter Mann und Frau dienlich, sondern würde satt Gleichheit eine feministischen Quotensozialismus an Planstaat als Spaltung hinterlassen.

Gravatar: Gerhard G.

Ich hoffe das noch mehrer solcher Urteile aus den Bundesländern folgen. Es kann nicht sein das sich 1 Ministerin vor die Kameras stellt und herausposaunt
,, wenn diese Frauenqoute nicht durchgesetzt wird bleiben die entsprechenden Stellen unbesetzt.''

Passend dazu das döhnende, ohrenbetäubende Schweigen der Lämmer vom BVG. Ich glaube, diese Herrschaften sind mit den momentanen Gegebenheiten in Deutschen Landen restlos überfordert.

Gravatar: Hajo

Haben wir nicht die Gleichberechtigung eingeführt und die ist Grundlage für jede weitere Entwicklung und die Frauen sind doch dabei nicht zu kurz gekommen, wenn man die Entwicklung der letzten 50 Jahre betrachtet.

Natürlich gibt es immer noch gewisse Domänen der Männer, die haben aber nichts mit der Abwehrhaltung des männlichen Geschlechtes zu tun, sondern es ist der vielfach fehlende Wille und die Befähigung sich dort einen Platz durch Überzeugung und Einsatz zu erkämpfen und das gilt gleichermaßen für alle Branchen und Einrichtungen.

Auch für solche, die nicht so begehrt und angesehen sind und da ist die Zurückhaltung doch auch gegeben, warum sollen nur die Rosinen von allein zum Tragen kommen, die müssen ebenso erkämpft werden, wie alles andere auch und wer dort hin will kommt auch hin, wer nicht, der hat seine Gründe oder es fehlt der Power, denn Wissen allein reicht eben nicht aus, es gehört noch etwas mehr dazu um an die Spitze zu kommen, das ist halt mal so.

Gravatar: Frank

Giffey Forderung. (Nicht vom Bürger gewählt, wie so viele) Ein Schlag ins Gesicht jeder Frau die etwas aus ihrem Leben zu machen versucht. Mit Lernen, Fleis, Wissen, Gehirn und Anstand. Alles das was in dieser ReGIERung nicht mehr zu finden ist. Nun ist Tür und Tor offen für die Vergabe von hochbezahlten Jobs für Freunde, für Bekannte, für Geld (siehe Nahles). Die wirklich kompetenden, gebildeten Frauen werden weiterhin ohne Chancen sein. Hier wird der politsiche Filz politische legalisiert.

Gravatar: Karl Napp

Endlich kann ich mal wieder stolz sein auf meinen Berufsstand der Juristen. Die Weimarer Richter ließen sich nicht vom veröffentlichten Zeitgeist und den grün-roten Leitmedien beeindrucken, sondern hielten sich an das demokratische und verfasste Gesetz, das Grundgesetz. Gratulation für diesen Mut!

Gravatar: werner

Zwangsfrauenquote ist Rassismus und Diskriminierung der Männer.

Gravatar: Rita Kubier

Mal ein kleiner Erfolg der AfD. Aber ob der von Dauer sein wird, ist fraglich. Denn diese Entscheidung des Verfassungsgerichts in Thüringen wird nicht nur die linksgrünen neurotischen Frauen-Quotierer in Thüringen ganz schrecklich ärgern, sondern in ganz Deutschland! Und DIE überlegen sich ganz sicher schon in ihrem grenzenlosen Hass gegen die AfD, wie sie dieses Urteil anfechten können, damit das gekippt wird. Es sollte auch niemanden wundern, wenn das geschieht. Denn in Deutschland ist doch schon seit langem ALLES möglich, um die linksgrüne, kommunistische Gesinnung landesweit durchzusetzen, um diese mit aller Macht und allen Mitteln dem Volk aufzudiktieren!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Das Gericht gab somit der Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag recht. Die hatte argumentiert, dass durch eine festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien auf eine Selbstbestimmung der Aufstellung von Kandidaten für die Landtagswahlen widerreichtlich beschränkt würde. Dieser Argumentation schloss sich der Verfassungsgerichtshof vollumfänglich an.“ ...

Muss damit das Verhältnis zwischen Gott und den Frauen tatsächlich noch geklärt werden???
https://www.daserste.de/unterhaltung/comedy-satire/carolin-kebekus-show/videos/die-carolin-kebekus-show-folge-8-video-102.html (ab Min. 9:45)

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