Bundesverfassungsgericht lehnte letztinstanzlich Geisels Demonstrationsverbot ab

Zehntausende protestierten friedlich in Berlin für die Grundrechte

Am vergangenen Samtag protestierten zehntausende Bürger in Berlin friedlich für die Grundrechte. Der Berliner Senat hatte das im Grundrecht verankerte Demonstrationsrecht aushebeln wollen, zog aber vo allen angerufenen Gerichten den Kürzeren.

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Es waren Bilder wie bei einem Friedensfest: zehntausende Menschen protestierten friedlich in Berlin für die Grundrechte. Familien saßen unter aufgespannten Schirmen mit den Farben des Regenbogens, Sonnenblumenkinder säumten die Straßen, die Flagge mit der Friedenstaube wurde geschwenkt. Wohin man auch schaute, es war eine Versammlung friedlicher und entspannter Menschen, die eine klare Botschaft hatten: wir stehen ein für unsere Grundrechte.

Der Berliner Senat, an der Spitze der ehemalige SED-Politiker und jetzige SPD-Innensenator Andreas Geisel, versuchte vorab einen massiven Angriff auf das in diesem Land im Grundgesetz fest verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und wollte die Kundgebung verbieten lassen. Geisel war so von sich und seinem Schachzug überzeugt, dass er sich in der Öffentlichkeit für seinen mutmaßlichen »Sieg« schon feiern lassen wollte.

Allerdings machten ihm zunächst das Verwaltungsgericht Berlin, danach das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und letztlich auch das Bundesverfassungsgericht gnadenlos einen Strich durch seine abgefeimte Rechnung. Alle drei Gerichte stimmten darin überein, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht durch ein paar politische Winkelzüge ausgehebelt werden kann.

Die größte Abfuhr holte sich Geisel vom Bundesverfassungsgericht. In einer Nacht-und-Nebelaktion hatte man seitens des Senats doch noch versucht, seinen Angriff auf das Demonstrationsrecht lancieren mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lancieren zu können. Doch das BVerfG schmetterte diesen Antrag einstimmig ab (- 1 BvR 2038/20 -).

Grundtenor des Urteils in einfachen Worten: der Beschwerdeführer hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: asisi1

Jetzt zeigt sich, das der Michel sich 1989 mit dem albernen Slogan, von einer "Unblutigen Revolution" hat blenden lassen.
1. Richtige Revolutionen sind immer blutig, da das Volk seine Peiniger bestraft!
2. Bei den Deutschen werden die Peiniger mit dicken Renten belohnt und die Gleichen sind wieder an der Macht!
3. Nur dieses mal werden sie es noch besser machen als die ehemaligen DDR Spitzen1

Gravatar: asisi1

Diese Lumpen Richter arbeiten nicht für das Volk, es sind Volksverräter. Leider müssen wir die nur bezahlen, anstatt sie zu verbannen!

Gravatar: Wolfgang Pöschl

Von wegen zehntausende .... Das waren mehrere Hunderttausend. Wurde die Falschmeldung von der Lügenpresse übernommen?

Gravatar: asisi1

Friedlich, ist das Problem.
Die Antifa zerlegt ganze Städte und keinen juckt es!
Aber wenn ein paar Menschen die Treppen hochlaufen, wird von Erstürmung geredet. Und dann fabuliert ein Vorbestrafter Krüppel, der auch noch Präsident der Quasselbude ist, etwas von Demokratie. Bin jetzt 70 und habe es noch nicht einen Tag gespürt!

Gravatar: lutz

Verfassungskonforme Auslegung der Anmeldepflicht für Versammlungen

In seinem Beschluss in der Hauptsache legte das Bundesverfassungsgericht dar, dass die nach dem Versammlungsgesetz bestehende Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei verfassungskonformer Auslegung genügt.

"Die Vorschriften seien dahingehend auszulegen, dass bei Demonstrationen, die sich aus einem aktuellen Anlass augenblicklich bilden (Spontandemonstrationen), keine Anmeldepflicht besteht. "

Damit bestätigte das Gericht die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und die herrschende Ansicht in der Literatur.

"Zudem könne auch sonst das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung nicht allein auf die Verletzung der Anmeldepflicht gestützt werden. Für beides spreche der Wortlaut des Art. 8 Ⅰ GG, der die Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung oder Erlaubnis“ gewähre. "

Keine Ausnahme von der Anmeldepflicht sei bei von zahlreichen Trägerorganisationen veranstalteten Großdemonstrationen geboten. Quelle Wikipedia Brokdorf-Beschluß

- Das Sensationelle halten ich eher für ein Problem. Ein bebildeter Artikel über Robert Kennedys Auftritt würde sicher sympathischer auf die Gegenseite wirken und Unschlüssige überlaufen lassen.

Mir zeigt das im Gegenteil, daß der Widerstand in archetypischen Reflexen verharrt und nicht funktioniert.

Gravatar: Müller

Ein toller Erfolg war das am Wochenende. Selbst die Lügenpresse konnte diesmal nicht verschweigen, dass sich die Teilnehmerzahl gegenüber der letzten Demonstration verdoppelt hatte. Sprach Tagesschau & Co. beim letzten Mal noch von 18.000 Teilnehmern (was natürlich gelogen war) so bereichteten sie diesmal von offiziellen bereits 38.000 Teilnehmern. Dass diese Zahlen natürlich wie immer noch viel zu niedrig angesetzt sind, versteht sich fast von selbst. Also was ich gesehen habe, schätze ich mal dass es weit über 200.000 waren. War ne tolle Atmosphäre gewesen.

Über die Aktion vor dem Reichstagsgebäude kann man streiten, ganz verkehrt war sich aber vermutlich nicht.

Jetzt kommt es darauf an, diese Demos im wöchentlichen Abstand - und nicht nur einmal im Monat - zu wiederholen. Ich jedenfalls habe mir schon mal ne Zugfahrkarte auch für den kommenden Samstag reservieren lassen.

Gravatar: Gert Dischler

Geisel ist der typische Erz Kommunist. Jeder der in der DDR aufgewachsen ist, erkennt solche Typen schon an ihrer kommunistischen Fressen drei Meilen gegen den Wind. Schlimm ist nur das sie heute wieder in den Ämtern
sitzen und Unheil anrichten können. Er spricht von Demokratie und weis überhaupt nicht was das ist.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Die größte Abfuhr holte sich Geisel vom Bundesverfassungsgericht. In einer Nacht-und-Nebelaktion hatte man seitens des Senats doch noch versucht, seinen Angriff auf das Demonstrationsrecht lancieren mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lancieren zu können. Doch das BVerfG schmetterte diesen Antrag einstimmig ab.“

Darf man deshalb davon ausgehen, dass der von 3 Polizisten zurückgeschmetterte Sturm auf die Reichstagstreppen schon deshalb göttlich(?) inszeniert war
https://deutsch.rt.com/inland/106109-querdenken-initiator-distanziert-sich-von-demonstranten-am-reichstag/,
weil unsere heißgeliebte(?) Göttin(?) die deutschen Bürger hasst?
https://www.bitchute.com/video/JmvwSIA5XYpz/

Dabei stellt sich natürlich auch mir die Frage:

„Warum verfielen die antiken Götterkulte – und siegte der Eine“?
https://scilogs.spektrum.de/natur-des-glaubens/warum-verfielen-die-antiken-g-tterkulte-und-siegte-der-eine/

Weil ihm seine Alte scheinbar schon deshalb das Zepter längst aus der Hand riss, weil sie sich neben Allah etwa auch mit den Göttern der Mayas verbünden will
https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/soehne-der-sonne-die-azteken-100.html
und dabei ebenfalls „Arglist und Betrug“ nicht scheut???
https://www.anstageslicht.de/themen/arglist-und-betrug/wahlbetrug-in-deutschland/der-wahlbetrug-in-stendal-die-chronologie/

Gravatar: ...und überhaupt...

Hoffentlich gibt es in vier Wochen die nächste Querdenken Demo in Berlin. Wir wären wieder dabei.

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