Zu Unrecht gelöschtes Video wurde nicht wieder online gestellt

Youtube wegen Zensur zu Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verurteilt

Diverse soziale Netzwerke übertreffen sich gegenwärtig in einem Zensurwettbewerb gegen Andersdenken und kritische Köpfe. Nicht immer sind diese Angriffe auf die Meinungsfreiheit von Erfolg gekrönt, wie jetzt Youtube erfahren darf.

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Im vergangenen Januar machte Youtube das, was Facebook, Twitter und andere sozialen Netzwerke aktuell ganz besonders gerne zu machen scheinen: man zensierte den Beitrag eines Kritikers der aktuellen Covid-Politik. Die Begründung war, wie in solchen Fällen üblich, dünn, schwammig, nichtssagend. Das Video wurde gelöscht mit einem allgemeinen Verweis auf die »Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19« bei Youtube. Der betroffene Nutzer ließ sich diese Zensur aber nicht gefallen und reichte Klage gegen die Netzbetreiber ein und gewann vor Gericht.

Allerdings scheint man bei Youtube nur die eigene - merkwürdige - Gerichtsbarkeit anzuerkennen und fühlt sich nicht an die ordentliche Gerichtsbarkeit gebunden. Jedenfalls wurde das Video trotz eindeutigem Gerichtsbeschlusses nicht wieder online gestellt. Der Nutzer ging wieder vor Gericht, dieses Mal befasste sich das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit dem Fall und entschied eindeutig: die Betreiber von Youtube müssen ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen.

Das OLG spricht in seiner Begründung von einem vorsätzlichen und schweren Verstoß der Youtube-Betreiber, die die einstweilige Verfügung im Urteil vom 20. April missachteten und das Video erst am 14. Mai wieder online stellten. In seinem damaligen Urteil hatte das Gericht argumentiert, dass die von Youtube geänderten Richtlinien nicht rechtswirksam im Vertrag mit dem Nutzer einbezogen wurden. Für eine Rechtswirksamkeit sei ein Änderungsvertrag erforderlich gewesen, ein bloßer Hinweis auf etwaige Änderungen genüge keinesfalls.

Das Urteil vom 20. April kann richtungsweisend für alle Nutzer von sozialen Medien sein. Denn sehr viele dieser Netzwerke agieren mit ähnlicher Argumentation, eine allgemein gehaltene Ankündigung von Richtlinienänderungen erfüllt aber nicht die Vorbedingungen einer Rechtswirksamkeit. Zitat aus dem Urteil: »Die Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes ist nur wirksam, wenn sich der Anbieter entweder wirksam eine einseitige Änderung vorbehält oder mit dem Nutzer einen Änderungsvertrag abschließt.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ingolf

So schön dieses Urteil auch ist. So wie ich es auf die Schnelle erfasst habe, hat sich das Gericht aber nur auf Formalitäten der Vertragsgestaltung gestützt. Das Problem der Zensur wegen "Corona"-Kritik an sich hat es wohl nicht angetastet. Aber nur das wäre ein echter Sieg für unsere Meinungsfreiheit und Demokratie. :-(

Gravatar: Ingeborg Mayer

Bravo, das YouTube mal eine Schlappe bekommt, allerdings hätte die noch um einiges schmerzhafter ausfallen müssen. Die nehmen sich Frechheiten raus, die unter der Gürtellinie sind.
Leider gibt es viel zu wenige Klagen, weil tatsächlich nicht alle so einen Prozess geldlich stemmen können, das ist traurig!
Außerdem müsste unsere ganzen Politiker auch endlich eine satte Klage bekommen, denn durch die sind solche Probleme ja da, dass die Meinungsfreiheit gecancelt und die Rechte ausgehebelt wurden!
Da reicht allerdings eine Geldstrafe nicht, da wäre der Knast angebracht!!!

Gravatar: Michael Schulz

Klagen kann jeder, nur haben die wenigsten das nötige Kleingeld dafür. Ich könnte mir von meiner Rente trotz inzwischen nicht mehr zählbarer Zensuren in allen Netzwerken keine Klage leisten.

Gravatar: Willi Winzig

Nur noch etwas Geduld denndie Strafe und die Mäuse die diese bestochenen Zensurpäpste auf Grund der Klagen des US Präsidenten verlieren werden, übertreffen bei weitem deren Möglichkeiten. Es geht da schlichtweg um den Bankrott dieser Zensur-Banditen. Dazu wandern die auch noch in den Knast, wenn das ganze Ausmaß der Schweinereien ans Licht gekommen sind.

Gravatar: Wähler

Löscht YouTube, kehrt dem Verein den Rücken und der Fall ist erledigt.

Gravatar: Ketzerlehrling

Ein Trinkgeld, aber immerhin. Für dieses Land ein absolutes Novum.

Gravatar: D.Eppendorfer

Meint irgend jemand dass diese 100.000 € Strafe einen Multimilliardenkonzern Gurgel, zu dem DeinRohr ja gehört, auch nur 1mm von seinem illegalen Treiben abweichen lässt. Außerdem haben die doch den stillen Weiter-so-Segen vieler Regierungen, um Kritiker des Systems über private Wirtschaftswege mundtot zu machen.

Stell dir vor, du verdienst mit kriminellen Machenschaften 1000 Euro täglich, und man verdonnert dich zu 1 Cent Geldstrafe.

Ich würde mich über eine solche Gefälligkeiten-Justiz kaputt lachen oder alle Richter, wie die Gottkanzlerin aller Michels, zur steuergeldfinanzierten Abendessen-Sause einladen, um ein anstehendes Urteil damit aber keinesfalls zu beeinflussen.

Egal, der Piefke findet es toll in seiner grenzenlos weltoffenen Tolleranz. Möge er in seinem Schildbürgerparadies also selig werden.

Gravatar: karlheinz gampe

100 000 ist eine geringe Strafe für kriminelle Zensur. Klagt Merkel, Maas und Co die Feinde unserer Freiheit an!

Gravatar: Roland Brehm

Ich möchte hier trotzdem nochmal in Erinnerung rufen wer diese Zensurwelle entfacht hat. Es waren Politiker, so wie der unseelige Hr. Maas, die Gesetze verabschiedet haben die den sozialen Medien immens hohe Strafen androhen wenn sie nicht zensieren.

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